Einführung in den Haushalt 2019

In der Presseberichterstattung über die Haushaltsdebatte wurde fast schon kritisch angemerkt, daß sich die Parteien in allen wesentlichen Punkten über den Haushalt 2019 der Stadt Plön einig waren und sich gegenseitig lobten. Unterschiedliche Meinungen gab es lediglich bei der Anhebung der Gewerbesteuer um 2,6 % und die Anhebung der Zweitwohnungssteuer von 12% auf 14%. Diese Einigkeit gipfelte in der Ansprache von Herrn Dr. Erdtmann, der – sehr erfrischend – bemerkte, daß er zum Haushalt nichts weiter zu sagen hätte, weil alles bereits gesagt ist.

M.E. war die erfolgreiche Haushaltsarbeit zum Einen Ausdruck des Willens aller Parteien, zusammenzuarbeiten und zum Anderen auch der sehr kooperativen Vorbereitungsarbeit von Politik und Verwaltung zu verdanken.

Meine Kernaussage wurde in der Presse nur zur Hälfte zitiert, daher bringe ich sie hier noch einmal in voller Länge:
Wir haben hier zwar keinen Sparhaushalt vorliegen, aber einen Haushalt, der den Willen zur politischen Gestaltung zum Ausdruck bringt und dabei so sparsam wie möglich ist.

Nachfolgend mein gesamter Redetext:

Bisher war der Vorsitzende des Hauptausschusses auch der Fraktionsvorsitzende der stärksten Partei. Das ist im Moment nicht der Fall. Daher werde ich mich als Vorsitzender des Hauptausschusses jetzt im wesentlichen darauf beschränken, den Haushalt und die vier dazugehörigen Beschlußvorlagen vorzustellen und mich mit politischen Bewertungen zurückhalten.
Ich werde dabei Ihre Geduld etwas strapazieren, aber die Vorstellung einer Vorlage dauert, die gemeinsame Vorstellung von vier Vorlagen dauert etwas länger. Um den Spannungsbogen aufrechtzuerhalten, kommen die Zahlen erst zum Schluß.

Ich gehe davon aus, daß der Bürgermeister im Anschluß einen eigenen Redebeitrag zum Haushalt hat und danach die Fraktionsvorsitzenden für ihre Fraktionen Stellung beziehen. In Anbetracht der Länge der Tagesordnung und des Themas haben sich die Fraktionen im Vorfeld darauf verständigt, daß die Fraktionsvorsitzenden jeweils nur 3 Minuten Redezeit haben, was sich dann aber auch schon auf fast 20 Minuten aufaddiert.

Die Entscheidung über den Etat ist das „Königsrecht“ des Parlamentes, und damit auch unserer Ratsversammlung. Wenn für konkrete Maßnahmen Geld in den Haushalt eingestellt ist, dann haben diese Maßnahmen auch Aussicht darauf, umgesetzt zu werden. Ist das nicht der Fall, können Maßnahmen in einem kleinen, eingschränkten Rahmen innerhalb von Deckungskreisen finanziert werden, was aber bedeutet, daß an anderer Stelle gespart werden muß.
Läßt sich das nicht realisieren, findet die Maßnahme nicht statt, weil kein Geld eingeplant ist.
Hier gäbe es dann noch die Möglichkeit, über einen Nachtragshaushalt zusätzliche Mittel bereitzustellen, aber das ist sehr zeit- und arbeitsaufwendig.

Wir haben in den vergangenen Wochen in den Fachausschüssen über deren Produktbücher und damit über deren Haushaltsansätze gesprochen, diskutiert und abgestimmt.
Wir haben im Hauptausschuss über die Gesamtheit der Produktbücher und über den Stellenplan gesprochen, diskutiert und abgestimmt, genau so wie über die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer. Vorbereitet wurde diese Verfahrensschritte durch die Arbeit in zwei Sitzungen der Haushaltskonsolodierungsgruppe, in denen die Fraktionen und die Verwaltung vertreten sind.

Das Haushaltsvolumen für 2019 ist erheblich gewachsen, weil zahlreiche Einzelmaßnahmen, die 2018 aus verschiedenen Gründen nicht realisiert werden konnten, für 2019 erneut veranschlagt werden mussten. Beispielhaft möchte ich die Sanierung der Schloßgarage, die Änderung des Flächennutzungsplanes und Mittel für die Städtebauplanung nennen.

Neu am Haushalt 2019 ist, daß erstmals in großem Umfang mit Sperrvermerken gearbeitet wurde. Geplante Ausgaben, die mit Sperrvermerken versehen sind, tauchen zwar im Haushalt auf, können aber erst erfolgen, wenn der zuständige Fachausschuß oder die Ratsversammlung den Beschluß faßt, diese Mittel auch wirklich freizugeben.

Ausgabepositionen mit Sperrvermerk blähen die Haushaltssumme in Teilen nach außen hin auf.
Der Fehlbedarf von 2.049.900,– Euro, wie er im Ergebnisplan ausgewiesen wird, erklät sich aus den beiden genannten Gründen.

Zu beachten ist, daß Summen mit Sperrvermerk zwar unter Vorbehalt stehen, sie bei entsprechenden Beschlüssen ausgegeben werden können, aber nicht unbedingt auch ausgegeben werden. Sie stehen auchg nicht für Deckungskreise zur Verfügung. Mit Sperrvermerken zu arbeiten stellt eine Art Vorsorge dar, mit der man den erheblichem zusätzlichen Aufwand für einen Nachtragshaushalt vermeidet.
Meine persönliche Einschätzung ist, es kann so kommen, es wird aber nicht so kommen.
Aber ich erlaube mir den Hinweis, wenn unvorhergesehene Dinge passieren, kann es auch noch schlimmer kommen, aber Unvorhergesehenes ist eben nicht kalkulierbar.

Unsere Abstimmung über den Haushalt umfaßt im wesentlichen vier Punkte, über die wir in den nachfolgenden Tagesordnungspunkten abstimmen werden:
Die Hebesatzung
den Stellenplan
den Ergebnis und Finanzplan
sowie der Haushaltssatzung
die die Ergebnisse der ersten drei Dokumente zusammenfaßt.

Ich fasse die Beschlußvorlagen nachfolgend zusammen, damit wir nach der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 21 bis 24 abstimmen können.

Die Hebesatzung
Plön ist eine Fehlbedarfsgemeinde. Die Einnahmen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen des Landes reichen nicht aus, um die Ausgaben zu decken. Um die Erfüllung der Pflichtausgaben zu gewährleisten, bekommt die Stadt vom Land zusätzliches Geld, die Fehlbedarfszuweisungen.
Diese Fehlbedarfszuweisungen sind aber daran gebunden, daß die Stadt ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten voll ausschöpft. Tut sie es nicht, werden die Fehlbedarfszuweisungen entsprechend gekürzt. Die Regeln dafür sind in der Konsoliodierungsrichtlinie festgelegt. Dazu gehören auch die Hebesätze für die Grundsteuern.
Die bisherigen Vorgaben des Landes für die Mindesthebesätze betrugen für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer jeweils 370 von Hundert, für die Grundsteuer B 400 von Hundert.
Die neuen Vorgaben des Landes für die Mindesthebesätzebetragen für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer 380 von Hundert, für die Grundsteuer B 425 von Hundert.
Der Konsolidierungserlaß empfiehlt, die Mindestsätze zu überschreiten, um die Ernsthaftigkeit der Konsolidierungsbemühungen zu unterstreichen. Das hat die Stadt Plön bisher getan und die Absicht ist, das auch zukünftig zu tun.
Daher beinhaltet der Beschlußvorschlag die Anhebung der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer von 380 auf 390 von Hundert. Das entspricht real einer Steigerung um 2.6 %. Damit liegen die Hebesätze um 10 von Hundert über den Vorgaben.
Da der Mindesthebesatz für die Grundsteuer B um 25 von Hundert angehoben wurde, wird in der Vorlage der Mindesthebesatz von 425 von Hundert empfohlen und die Vorgabe des Landes eingehalten, aber nicht überschritten.
Um zum Januar 2019 gültige Steuerbescheide verschicken zu können, soll die neue Festsetzung der Hebesätze in Form einer Satzung erfolgen, die zum 01. Januar 2019 in Kraft tritt.
Der Beschlußvorschlag lautet:
Die Hebesatzung der Stadt Plön für das Jahr 2019 wird in der vorliegenden Form und Fassung der Anlage zu dieser Verwaltungsvorlage beschlossen.
Sie tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.

Der Stellenplan.
Hier werden die Stellen in der Verwaltungund in den städtischen Einrichtungen festgelegt. Veränderungen in der Aufgabenstruktur sowie im Aufgabenumfang erfordern regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen. Darüber hinaus ist der vorhandene Personalkörper zu betrachten. So bieten etwa Zurruhesetzungen die Möglichkeit, den Personalumfang und die Aufgabenzuweisungen sozialverträglich anzupassen.
Der Stellenplan 2018 beinhaltete 84,136 Stellen.
Der Entwurf des Stellenplan 2019, über den wir heute abstimmen, sieht eine Reduzierung um 0,6,93 Stellenanteile auf 83,443 Stellen vor.
Diese Reduzierung geht auf einen Vorschlag der Verwaltung zurück, die Stelle Wohnungsverwaltung/Flüchtlingsaufgaben von Vollzeit auf 30 Wochenstunden zu kürzen.
Eine weitere Kürzung erfolgte auf Vorschlag der CDU Fraktion.
Das ist möglich, weil die Stadt die Betreuung von Mietverträgen an die Wankendorfer abgeben kann.
Der Beschlußvorschlag, über den wir abzustimmen haben, lautet:
Der Stellenplan 2019 der Stadt Plön wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Der Ergebnis und Finanzplan
Im Rahmen der Haushaltsberatungen der einzelnen Fachausschüsse wurden zahlreiche zusätzliche Vorschläge in die Produktbücher aufgenommen. Die Vorschläge zur Gegenfinanzierung wurden nicht oder nur teilweise berücksichtigt. Sie wären auch nicht geeignet gewesen, die Kosten für die Zusatzwünsche in vollem Umfang zu kompensieren.
Diese Wünsche wurden in Form einer Veränderungsliste in die Produktbücher übernommen und am 19. November 2018 im Hauptausschuß erörtert.
Dort wurden zusätzliche Vorschläge beraten. Einigkeit unter allen Fraktionen bestand, 600.000,– Euro mit Sperrvermerk für den Kauf der Kreisfeuerwehrzentrale einzustellen, so wie es von der CDU-Fraktion als Antrag eingebracht wurde.
Diese potentielle Ausgabe ist ein Brocken und erhöht den Darlehensbedarf, der damit auf 3.352.200,– Euro steigt. Langfristig wird dadurch auch der Fehlbedarf steigen, weil die entsprechenden jährlichen Abschreibungen zu berücksichtigen sind.
Gestatten Sie mir dazu eine kurze über das fachliche hinausgehende Anmerkung: „Das tat mir persönlich weh, weil ich mir als Vorsitzender des Hauptausschusses einen Sparhaushalt ins Aufgabenbuch geschrieben hatte, aber im Hinblick auf die stadtplanerische Entwicklung ist das eine notwendige und sinnvolle Ausgabe, hinter der ich in vollem Umfang stehe, so sehr es mich beim Blick auf die Zahl auch schmerzt.“
Alle übrigen Veränderungen scheinen im Vergleich dazu so geringfügig, daß ich sie nicht weiter erwähnen möchte.

Auf Empfehlung des Hauptausschusses lautet der Beschlußvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt den Produkthaushalt der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2019.

Die Haushaltssatzung 2019
Nach der Sitzung des Hauptausschusses am 19. November 2018 wurde auf Basis der Beschlüsse des Hauptausschusses und der aktualisierten Veränderungsliste der Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2019 erarbeitet, der ihnen so sie alle anderen Vorlagen vorliegt.

In der Beschlußvorlage werden die wesentlichen Zahlen dargestellt.

Für den Ergebnisplan 2019:
Der Gesamtbetrag der Erträge ist mit 18.013.100,– Euro geplant.
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen ist mit 20.063.000,– Euro geplant.
Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 2.049.900,– Euro

Für den Finanzplan:
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit wird mit 17.149.600,– Euro ermittelt. Dem stehen Auszahlungen von 18.281.500,– Euro gegenüber.

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit wird auf 3.542.500,– Euro festgesetzt, der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 4.120.500,– Euro

Zur Mitfinanzierung der Investitionen des investiven Bereiches des Finanzplanes werden Kreditaufnahmen in Höhe von 3.252.200,– Euro benötigt.

Im investiven Teil des Finanzplanes sind 2019 Verpflichtungsermächtigungen für die Erneuerung des Kleinspielfeldes und der Laufbahn in Schiffsthatstadion in Höhe von 297.400,– Euro vorgesehen.

Der Höchstbetrag der Kredite bleibt mit 8.000.000,– Euro gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die in den vorherigen Tagesordnungspunkten vorgeschlagenen Veränderungen der Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie die Veränderungen im Stellenplan gehen wie vorgestellt in die Haushaltssatzung ein.

Der Höchstbetrag für unerhebliche Über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 bez 95f der Gemeindeordnung erteilen kann, bleibt mit 10.000,– Euro gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Der Beschlußvorschlag lautet:
Die Haushalssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Ich bitte um Zustimmung zu den Beschlußvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten 21 bis 24, so sie sie Ihnen vorliegen.

Zum Abschluß erlaube ich mir eine kurze Schlußbemerkung: Wir haben hier zwar keinen Sparhaushalt vorliegen, aber einen Haushalt, der den Willen zur politischen Gestaltung zum Ausdruck bringt und dabei so sparsam wie möglich ist.
Und wir haben den Haushalt 2019 jetzt zum Beschluß vorliegen, so daß die Verwaltung ab Januar des kommenden Jahres damit arbeiten kann.
Das war in der Vergangenheit nicht immer so. Das ist jetzt so, weil wir über alle Fraktionsgrenzen hinweg sehr konstruktiv miteinander gearbeitet und gerungen haben. Das ist auch so, weil die Verwaltung uns schnell und zuverlässig zugearbeitet hat.
Darauf bin ich ein wenig stolz und ich glaube, darauf können alle ein wenig stolz sein, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Obwohl ich sonst auf dem Standpunkt stehe: „Nicht meckern ist Lob genug, bedanke mich bei allen Beteiligten. Danke.

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