Keine Neufassung, aber eine Anpassung der Werbeanlagensatzung

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Ein Thema war die Neufassung  der Werbeanlagensatzung. Dies war eine Vorschlag der Verwaltung. Die Vorlage wurde von Frau Kricheldorff erstellt, die fachlich für das Thema zuständig ist. Der Beschlußvorschlag lief auf eine Neufassung der Werbeanlagensatzung hinaus und sah ein 11-stufiges Verfahren mit Arbeitskreissitzungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen vor.
Das wurde in dieser Form abgelehnt, da die Ausschussmitglieder den damit verbundenen Aufwand für deutlich übertrieben hielten.

Eine reine Anpassung der Werbeanlagensatzung an die aktuelle Gesetzeslage (Denkmalschutz/Landesbauordnung) braucht nach Auffassung des Ausschusses kein aufwendiges Verfahren mit Bürgerbeteiligung.

Vielmehr wurde u.a. von Herrn Bernd Möller (SPD) bemängelt, daß die Satzung nicht ausreichend umgesetzt wird. Weder sei bisher in ausreichendem Maße gegen Altanlagen vorgegangen worden, die keinen Bestandsschutz haben, sofern sie ohne Baugenehmigung errichtet wurden, noch würde ausreichend überprüft, ob die aktuelle Satzung für neue Anlagen tatsächlich beachtet wird.
Der Hinweis des Herrn Bürgermeister, daß der Kreis für die Überwachung der Einhaltung der Satzung zuständig ist, ist korrekt. Der Ausschuß trat aber mit der Bitte an die Verwaltung heran, die bestehenden Werbeanlagen auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen und an den Kreis heranzutreten, Missstände und Verstöße abzustellen.

Die Aufsteller wie hier an der Schwentinebrücke sind keine wirkliche Zierde. Allerdings sollte für Betriebe in der “zweiten Reihe” eine Möglichkeit gefunden werden, auf der Hauptstraße Werbung zu machen.

Anerkannt wurde allerdings, daß Geschäfte in der zweiten Reihe wie das Restaurant „Tarte“ an der Schwentine oder unser Schuhmacher nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, an der Langen Straße für ihre Betriebe zu werben. Ebenso ist klar, daß neue Formen der Werbung wie etwa Bildschirme oder Projektionen nicht durch die Werbeanlagensatzung erfaßt sind.

Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu Vorschläge zu machen. Die entsprechenden Lösungsvorschläge können dann unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Gewerbetreibenden diskutiert werden. 

 

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