War der ehemaliger Ratsherr Dietz auch im Fall 80. Änderung Flächennutzungsplan befangen?

In der Ratsversammlung stellte ich die Frage, ob der wegen der Vorgänge um die Gartenstraße zurückgetretene Ratsherr Dietz auch an derm Beschluß über die
80. Änderung des Flächennutzungsplanes beteiligt war. Obwohl ich es nicht erwähnt habe, stand sofort das Wort Befangenheit im Raum. Im anschließenden Gespräch bestätigte der Bürgermeister, daß Herr Dietz allem Anschein nach tatsächlich mitgestimmt haben muß.

Damit ist der Vorgang rechtlich zumindest fragwürdig, denn die Änderung des F-Planes ist zwingende Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Tammer Seewiesen.
Herr Dietz als Makler vermittelt inzwischen Grundstücke, die im Bereich eben dieses Plangebietes liegen. Ob hier wirklich keine Befangenheit vorliegt, wird noch zu prüfen sein.

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