Auf der letzten Ratsversammlung wurde die Auslegung der 80. Änderung des F-Plans (Seewiesen) beschlossen. Im selben Zusammenhang wurde auch die Umweltverträglichkeitsstudie gebilligt. Sie ist eine wesentliche Grundlage für die jetzt erfolgte Auslegung des 1. Entwurfes des B-Planes, die am 6. August endet. Bis dahin können Anregungen und Bedenken geltend gemacht werden. Das ist rechtlich völlig zulässig, allerdings ist der Zeitraum für ein Vorhaben dieser Größe relativ kurz gewählt und liegt z.T. auch noch in den Ferien. Ein gern genutztes Verfahren, um den Umfang an eingehenden Äußerungen möglichst gering zu halten. Nach meiner Einschätzung werden etliche Anregungen und Bedenken eingehen, so daß eine zweite Auslegung erforderlich sein wird. Aufgrund der Kürze der Auslegungszeit werden vermutlich nicht alle Anregungen und Bedenken eingebracht werden können, so daß bei der vorhersehbaren 2. Auslegung sicher noch ein Nachschlag zu erwarten ist.
Die Auslegung des F-Planes läßt noch auf sich warten. Sie soll – voraussichtlich Mitte Juli – gemeinsam mit der Auslegung des Rathjensdorfer F-Planes erfolgen.
Drei Dinge sind m.E. auch im Zusammenhang mit dem B-Plan jetzt schon als problematisch einzustufen:
1. Die Gewässerqualität ist keineswegs gesichert. Wie bereits in der letzen Sitzung des Ausschussses für Stadtentwicklung und Umwelt geäußert, wird in der Plausibilitätsuntersuchung, die die Stadt veranlaßt hat, festgestellt, daß das Gewässer herstellbar ist. Über die Gewässerqualität und die zukünftige Entwicklung könne aber keine verläßliche Aussage gemacht werden. Hierzu seien weitere Untersuchungen erforderlich. Völlig klar ist, daß ein eutrophes Gewässer entstehen wird. (Nicht zu verkneifende Anmerkung: ob es am Ende hyper- oder polytroph sein wird, wird sich zeigen.) Der Planungsverband will aber lieber erst das Gewässer herstellen und dann ein Monitoringsystem einrichten, um bei Fehlentwichlungen gegensteuern zu können. (Anmerkung: Wie, das muß noch gesagt werden.)
2. Weiterhin bedenklich ist, daß die Baumaßnahmen wie Wasserfläche und Lärmschutzwall – nach den Informationen, die in den Sitzungen immer wieder geäußert wurden – gleichzeitig als Ausgleichsmaßnahmen herhalten sollen. So wurde während einer Ratsversammlung geäußert, daß die Ackerbauflächen ökologisch nicht besonders wertvoll seien. Das ist sicher richtig, aber der Zierrasen mit Bambusanpflanzung ist es auch nicht. Die o.g. Äußerung ist so abwegig, daß sie sich selbst in der UVS nicht wiederfindet. Und was die betroffenen Kleingewässer betrifft, ist mit Bestimmtheit keine Aussage möglich. Weil man nicht weiß, wie sich das neue Gewässer entwickeln wird, wird man auch keine Aussage treffen können, in wie weit es einen Ersatz für die Gewässer darstellt, die beseitigt werden.
3. Vor dem Hintergrund der fraglichen Gewässerqualität, aber auch bei Betrachtung der grenzwertigen Lärm- und Geruchsbelästigung stellt sich wieder einmal die Frage, ob das städtebauliche Ziel, nämlich die Verwirklichung eines hochwertigen Wohngebietes, auf Basis der ausliegenden Planungsunterlagen wirklich umsetzbar ist. Tatsächlich hat man ja auf die Festlegung von Kriterien, an denen man die Hochwertigkeit des Wohngebiet bewerten könnte, verzichtet.
Nach längerer Zeit wird die Kommunalpolitik mich heute Abend wieder einmal in Beschlag nehmen, es ist Fraktionssitzung. Dafür wird die für den 17. Juli angekündigte Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ausfallen.