Als ich am Wochenende nach Hause kam, fand ich Post vom Amt. Zur Vorgeschichte: Anfang des Jahres wurde ich darauf aufmerksam, daß der ehemalige Ratsherr Dietz bereits mit der Vermarktung von Grundstücken im geplanten Neubaugebiet Seewiesen begonnen hat. Da Herr Dietz seinerzeit noch als Ratsherr an der Beschlußfindung zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans – sie schaffte die Voraussetzung für die Planung des Neubaugebietes – teilgenommen hat, wandte ich mich am 12. und 14. März mit der Frage an die Kommunalaufsicht, ob hier ein Fall von Befangenheit vorgelegen hätte. Am Wochenende bekam ich die Antwort. Dies sei nicht der Fall gewesen. Zur Begründung wird angeführt:
eine Prüfung kann nicht mehr geltend gemacht werden, da
+ mehr als ein Jahr vergangen sei und
+ die Stimme von Herrn Dietz nicht ausschlaggebend war.
Damit ist die Rechtslage weitgehend klar. Da frage ich mich nur, warum vor der Kommunalwahl ein solches TamTam darum gemacht wurde, daß der damalige Rathjensdorfer zu einer Gemeindeversammlung eingeladen hatte, auf deren Tagesordnung eine Entscheidung zu dem Neubaugebiet vorgesehen war, so daß der Punkt letztendlich von der Tageordnung gestrichen wurde. Vor diesem Hintergrund könnte man u.U. zu der Ansicht gelangen, die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht sei nur als Freispruch zweiter Klasse zu werten.
Darüber hinaus wird ausgeführt, daß seitens der Stadt nicht bekannt war, daß Herr Dietz als Markler Grundstücke im Bebauungsplangebiet vermarken würde.
Da stellt sich die Frage, für wie dumm die Kommunalaufsciht die gewählten Vertreter und die Verwaltung der Stadt Plön hält. Es ist schon sehr weltfremd zu glauben, daß ein in Plön sehr aktiver Markler nicht eins von über 160 Grundstücken vermarkten würde. Wer so etwas glaubt, müßte auch daran glauben, daß Zitronenfalter Zitronen falten. Und hat sicher noch nicht mal die damalige Mehrheitsfraktion getan.