Einwohnerversammlung, erster Eindruck.

Die wesentlichen Punkte der heutigen Einwohnerversammlung waren der Lärmschutz und die Seewiesen. Auf letztere will ich hier eingehen. Der Leiter des Bauamtes stellte den Planungsstand für dieses projektierte Baugebiet dar. Dabei erläuterte er die parallel laufenden Planungsverfahren. Den geringsten Einfluß hat die Stadt auf das Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der B 76. Hier ist der Landesbetrieb für Straßenbau zuständig. Für ein weiteres Planfeststellungsverfahren, nämlich das für die Seeherstellung, liegt die Zuständigkeit bei der unteren Wasserbehörde, also beim Kreis. Dieses Verfahren sollte ursprünglich parallel zu den Änderungen der Flächennutzungspläne in Rathjensdorf und Plön sowie zur Erstellung des Bebauungsplanes Seewiesen erfolgen. Es muß nun aber getrennt bearbeitet werden, da es erst abgeschlosssen sein muß, bevor die Arbeit an den F- und B-Plänen beendet werden kann. Da können schon mal Zweifel an der Qualifikation der Planer der Investoren  aufkommen. Letztendlich stellt sich die Frage, ob man mit diesen Planern weiterarbeiten sollte. Wie dem auch sei, mit dem Abschluß dieses Verfahrens ist nicht vor Spätsommer 2009 zu rechnen. Den Abschluß der F- und B-Planiung kann man nicht vor Mitte 2010 erwarten, wobei hierbei noch nicht berücksichtigt ist, daß sich das Verfahren durch mögliche Klagen weiter verzögern kann. Um den tatsächlichen Bedarf für das Neubaugebiet Seewiesen zu untermauern, gab der Leiter des Bauamtes anschließend einen Überblick über die derzeit vorhandenen und projektierten Baugebiete. So sind in Stadtheide 1 noch 29, in Stadtheide 2 noch 49 Bauplätze verfügbar. Würden jährlich 14 Grundstücke bebaut, wie es durchschnittlich in den vergangenen 10 Jahren der Fall war, wären in 5 bis 6 Jahren alle Grundstücke verkauft. Darüber hinaus sind Planungen für weitere 50 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern angelaufen. Zusammen mit den geplanten 150 Wohneinheiten im Gebiet Seewiesen – die zu Plön gehören sollen – kommt man für den Zeitraum bis 2025 auf 278 Wohneinheiten. Damit würde Plön, obwohl es für die Stadt als zentraler Ort gem. Landesentwicklungsplan keine Wachstumsbeschränkung gibt, unter der 8% Grenze liegen, die für die Umlandgemeinden gilt. Diese Darstellung muß jedoch näher betrachtet werden. Denn auf den 78 Baugundstücken in Stadtheide werden durch Einliegerwohnungen oder Doppelhausbebauung schätzungsweise 100 Wohneinheiten entstehen. Darüber hinaus werden bei der Erfassung der Grundstücksverkäufe in Stadtheide über die letzten 10 Jahre zwei unterschiedliche Zeiträume erfaßt, nämlich der vor dem Auslaufen der Eigenheimförderung und der danach. Für eine Prognose der zukünftigen Nachfrage wäre es besser gewesen, lediglich die Entwicklung der Verkäufe nach Auslaufen der Eigenheimförderung zu betrachten, denn hier soll es einen erheblichen Einbruch gegeben haben. Durch die Einbeziehung der davor liegenden Zeit kann das Ergebnis verfälscht sein. Abschließend wurde aus der heute eingegangenen Stellungnahme der Landesplanung zitiert. Demnach sei das Gebiet grundsätzlich geeignet. Es würde mittel- bis langfristig den Bedarf decken. Es sei keine Angebotskonkurrenz, sondern eine Angebotserweiterung. Bei der Übersetzung von Amts- in Gutdeutsch heißt grundsätzlich in diesem Fall: Es könnte klappen, aber sicher sind wir uns nicht. Mittel- bis langfristig berachten wir einen Zeitraum von 5 bis 20 Jahren, ein zäher Prozeß. Und Angebotserweiterung heißt, daß hier ein Marktsegment angesprochen wird, das bisher nicht bedient wurde. Der positive Eindruck der zitierte Stellen könnte bei entsprechender Bewertung also relativiert werden.
Ein vernünftiger Ansatz schien mir, das Gebiet in mehreren Bauabschnitten zu realisieren, wobei in der ersten Phase überproportional viele Grundstücke im Rathjensdorfer Bereich liegen würden.
In der anschließenden Diskussion äußerten sich alle Einwohner, die sich zu Wort gemeldet haben, grundsätzlich gegen das Bauprojekt Seewiesen. Dabei gab es nicht viel Neues. Der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentsicklung und Umwelt würde wegen der Wasserqualität nicht in dem geplanten See baden, der Kaufpreis für den qm wurde hinterfragt, und der Bürgervorsteher betonte, daß das Gebiet nur realisiert wird, wenn ein stabiles Gewässer hergestellt werden kann und wenn die Haftungsfrage für das Gewässer dauerhaft geklärt ist. Das wäre allerdings auch zwingende Voraussetzung für den Abschluß des Planfeststellungsverfahren für das Gewässer. Er betonte, daß alle Fraktionen hinter der Fortführung der Planung ständen. Das stimmt sicher, aber die Fraktionen in sich sind nicht geschlossen. So hat mindestens ein Ratsherr der FWG auf der Liste der Bürgerinitiative gegen die Seewiesen unterschrieben, die Herr Becker als Sprecher zum Ende der Diskussion an den Bürgervorsteher übergab. Er betonte, daß sich 657 Bürger mit ihren Unterschriften gegen die Realisierung des Baugebietes ausgesprochen haben. Die Zahl würde 18 % der Wähler ausmachen, die an der letzten Kommunalwahl teilgenommen haben.
Es ist natürlich anerkennenswert, wenn Verantwortungsträger zu ihren Beschlüssen stehen und ihr Fähnchen nicht nach dem Wind hängen. Andererseits darf sich daraus auch kein Festhalten an Beschlüssen entwickeln, das an Niebelungentreue grenzt.

Alles in Allem verlief die Einwohnerversammlung in einem sehr fairen und sachlichen Rahmen, auch wenn sehr kontroverse Positionen verreten wurden.

Im nächsten Beitrag werde ich noch über den Lärmschutz berichten.

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