Lärmschutz geht in die nächste Runde

Die Maßnahmen für den Lärmschutz an der B 76 werden weiter vorangetrieben. Wie bereits früher berichtet, haben die Anwohner an der innerörtlichen Umgehung einen gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Dieser Anspruch ist durch die neue Trassenführung begründet und geht auf die späten siebziger Jahre zurück. Tatsache ist, daß man heute Lärmschutzmaßnahmen, wie sie jetzt noch vom Landesamt für Straßenbau beabsichtigt sind, in dieser Form nicht mehr planen würde. Das Problem mit den derzeit geplanten Maßnahmen ist, daß sie das Stadtbild in ganz erheblichem Maße beeinträchtigen, wobei ihr tatsächlicher Nutzen zumindest in Zweifel gezogen werden kann. Die Lärmbelastung wird nämlich nicht ermittelt, sie wird errechnet. Dabei wird zum Beispiel zu Grunde gelegt, daß die Autos mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit fahren. Das ist natürlich eine unrealistische Annahme, denn auf der Strecke wird schon heute zu schnell gefahren. Durch die Erstellung der Lärmschutzwände wird ein Tunneleffekt erzeugt, der zu noch schnellerem Fahren einlädt. Damit wird der beabsichtigte Effekt, nämlich eine Lärmentlastung für die Anwohner zu erreichen, nicht im gewünschten Maße erreicht. Ursache dafür ist auch, daß die Strecke wie eine außerörtliche Strecke ausgebaut ist, die für Geschwindigkeiten von 100 km/h ausgelegt ist. Wenn es nicht nur um die stumpfe Umsetzung gesetzlicher Vorgaben geht, sondern um die Sache, nämlich darum, eine tatsächliche Lärmverminderung zu erreichen, wird man an der Lösung, die von der Stadt gemeinsam mit dem Stadtplaner vom Büro Planwerk, Herrn Reibetanz, erarbeitet wurde, nicht herumkommen. Dabei geht es darum, der Straße einen innerörtlichen Charakter zu verleihen. (Ich hoffe, daß ich noch ein paar Bilder organisieren kann, um das ganze zu illustrieren) Dazu ist die Fahrbahnbreiten zu reduzieren, und an beiden Seiten der Straße sind Geh- und Fahrradwege einzurichten. Grünmaßnahmen und eine angemessenen Straßenbeleuchtung würden den Umbau ergänzen. Diese Maßnahmen vermitteln dem Autofahrer den Eindruck, nicht mehr auf einer Stadtautobahn, sondern im Ort unterwegs zu sein. Eine entsprechende Gestaltung der Straße ist aus übergeordneten städtebaulichen Gesichtspunkten sinnvoll, um der Straße auch für Radfahrer und Fußgänger ihre verbindende Funktion wiederzugeben, ein Aspekt, der bei der Planung der Straße geradezu sträflich vernachlässigt wurde. (Ich wohnte seinerzeit in der Bruhnsstraße und besuchte regelmäßig Freunde in der Rodomstorstraße. Wie viele andere auch, nutzte ich die Straßenbrücke über die Bahn, und zwar den Raum zwischen Leitplanke und Brückengeländer. Dieser Weg wurde später nahezu verbaut, indem dort ein Verkehrsschild in den Weg gestellt wurde. Nach Prüfung aller technischen Möglichkeiten wurde dann eine Fußgängerbrücke parallel zur Straßenbrücke gebaut.) Wie die Kosten für die entsprechendne Maßnahmen umzulegen sind, ist noch nicht ausreichend geprüft. Es kann aber damit gerechnet werden, daß im Rahmen der anlaufenden Konjunkturmaßnahmen Gelder verfügbar werden. Von daher wird es darauf ankommen, daß unser Bürgermeister in den kommenden Besprechungen – etwa der am 2. Dezember beim Landesamt für Straßenbau – durchsetzen kann, daß als Minimallösung die Voraussetzungen geschaffen werden, die eine spätere Umsetzung der städtischen Vorstellugnen ermöglichen, so, wie es auch in der Einwohnerversammlung angesprochen wurde.

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