Ratsversammlung (1), Rückblick Hundesteuer

Die letzte Ratsversammlung war in Teilen durchaus unterhaltsam, denn beim Thema Hundesteuer prallten unterschiedliche Ansichten aufeinander. Unstrittig war die Anhebung der Hundesteuer von 80 auf 90 Euro. Dieser Schritt ist notwendig geworden, da die Stadt Fehlbedarfszuweisungen, also Zuschüsse des Landes für finanzschwache Kommunen, erhält. Werden von diesen Kommunen nicht alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft, können die Fehlbedarfszuweisungen gekürzt werden. Als Mindestsatz für die Hundesteuer gelten 90 Euro. Daher mußte die Hundesteuer, die in einer Satzung gegegelt ist, angehoben werden, um Kürzungen zu vermeiden. Da nun die Satzung ohnehin schon geändert werden mußte, stellte unser Fraktionsvorsitzender den Antrag, die Steuer für Kampfhunde auf 500 Euro anzuheben. Grundsätzlich ist es zulässig, für diese Hunde einen Satz bis zum achtfachen der normalen Hundesteuer einzuziehen. Mit 500 Euro liegt Plön also noch unterhalb des möglichen Höchstsatzes, der aber offensichtlich noch nicht höchstrichterlich bestätigt ist, so daß wir mit 500 Euro auf der sicheren Seite sind. Da es in Plön nur 2 Kampfhunde und einen gefährlichen Hund gibt, auf die diese Steuer Anwendung finden wird, dient sie zwar auch der Erzielung von Einnahmen, aber in erster Linie als Steuerungsinstrument. Sie ist ein sichtbares Zeichen, daß gefährliche Hunde in Plön nicht erwünscht sind. Genau so wenig, wie in umliegenden Städten. Mit der Erhöhung soll auch vermieden werden, daß Plön zum Kampfhundesteuerparadies wird, so wie Neustadt, wo viele Hamburger ihren Kampfhund bei Freunden oder Verwandten angemeldet haben, um die Regelungen der Hansestadt zu umgehen. Frau Killig (FDP) äußerte Kritik und verwies darauf, daß sie eigentlich gegen die erhöhte Steuer für Kampfhunde sei und fragte zum einen, warum, wenn schon Steuer, dann nicht der maximal mögliche Satz erhoben wird. (Begründung siehe oben). Zum anderen verwies sie auf die Gefahr, daß sich Bürger jetzt erst recht solche Hunde anschaffen, um zu dokumentieren, daß sie es sich leisten können. Allerdings wurde in Frage gestellt, daß das Zahlen von Steuern als Statussymbol gängig ist. Zuletzt kam es zu einer Diskussion über die Liste der Kampfhunde und die Gefährlichkeit von Hunden, die nicht auf der Liste stehen. Natürlich ist es schwierig, eine abschließende Liste zu erstellen, aber die Liste, die in Plön Anwendung findet, hielt bereits der Überprüfung durch das Verfassungsgericht stand. Die Erweiterung um die ein oder andere Rasse wäre sicher wünschenswert, aber würde den rechtlichen Bestand der Regelung insgesamt gefährden. Dann wurden mit Statistiken argumentiert, die an Hand von Beißunfällen nachweisen sollten, daß andere Hunderassen häufiger in Beißunfälle – besser Beißangriffe – verwickelt sind. Das mag sein, und vielleicht ist es auch in diesen Fällen nicht nur mit ein bischen Jod und einer Tetanusspritze getan, aber die Angriffe von Kampfhunden sind ungleich schwerer, da diese Tiere zum einen sehr schmerzunempfindlich sind und zum anderen über eine ungeheure Beißkraft verfügen, denn sie sind speziell für Hundekämpfe gezüchtet. Mehrere Kinder sind vor einigen Jahren durch diese Art von Hunden zu Tode gekommen, der Anlaß für die Einführung entsprechnder Regelungen. Letztendlich wurde auch damit argumentiert, daß in vielen Fällen das Problem am anderen Ende der Leine liegen würde. Das ist sicher richtig, und in vielen Fällen wird es auch so sein, ändert aber nichts daran, daß die wenigsten dieser Hunde aufgrund der Erziehung durch ihre Halter kuschelige Familientiere sind.
ZUu guter Letzt erheiterte Dr. Lorenzen von der FWG die Anwesenden noch mit einem Exkurs ins Reich der Katzen. Er führte aus, daß erhebliche Flächen des tropischen Regenwaldes gefällt werden, um Tiere für die Herstellung von Katzenfutter zu züchten, und daß sich das sehr negativ auf die CO2 Bilanz auswirken würde, was sicher auch auf Hunde übertragbar ist. So richtig das auch ist, mit dem Thema hatte es nur am Rande zu tun und es kam der – nicht ernst gemeinte – Vorschlag auf, eine Katzensteuer einzuführen.
Aber vielleicht überrascht uns die FWG in Kürze mit dem Antrag, für fleischfressende Tiere eine CO2 Abgabe einzuführen, mit der Urwaldflächen langfristig gesichert werden können.

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