Morgen tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Dabei wird es natürlich wie immer eine Einwohnerfragestunde geben. Anschließend wird über die Aufstellung eines B-Planes für den Bereich Appelwarder beraten. Dieser Straßenzug entstand in den zwanziger Jahren im Rahmen des Reformwohnungsbaus. Sein besonderer Reiz liegt in der zum Teil noch erhaltenen ursprünglichen Ausgestaltung, und das, obwohl bereits mehrere Grundstücke mit Gebäuden bebaut wurden, die sich nicht in das Straßenbild einfügen. Nunmehr stehen mehrere Häuser in dieser Straße zum Verkauf, und ein Makler wirbt bei seinen Kunden damit, daß in diesem Gebiet kein Bebauungsplan existiert und damit im ortsüblichen Rahmen gebaut werden dürfe. Der Abriß weiterer Siedlungshäuser und die Errichtung von Neubauten würde den Charakter dieser in Mittelholstein einzigartigen Straße endgültig zerstören. Daher wird angestrebt, mit dem Beschluß für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gleichzeitig eine Veränderungssperre wirksam werden zu lassen. Ich bin davon überzeugt, daß die Erhaltung der Fassaden zur Straße hin eine absolut vertretbare Maßnahme ist, da sich die Siedlungshäuser in einem baulich guten Zustand befinden und die großen Grundstücke im Gartenbereich und zum See hin ausreichend Anbaumöglichkeiten bieten.
Darüber hinaus werden durch die SPD Fraktion voraussichtlich zwei weitere Anträge eingebracht, an deren Zustandekommen ich mitgewirkt habe.
Der erste Antrag hat die Umgestaltung der Lübecker Straße zum Ziel. Der Bereich von der Einmündung Gänsemarkt bis zum Marktplatz lädt nicht wirklich zum Verweilen und Bummeln ein, besonders, weil der Autoverkehr hier viel schneller fließt als es wünschenswert wäre. Der asphaltierte Straßenbelag und die zur Verkehrsberuhigung aufgestellten und bepflanzten Betonelemente sind keine Zier. Es ist seit langem das erklärte Ziel der SPD in Plön, hier Veränderungen herbeizuführen. In unserem Wahlprogramm haben wir uns die weitere Verkehrsberuhigung als Ziel gesetzt. Mit unserem Antrag wollen wir die Voraussetzung schaffen, daß hier mit den Arbeiten begonnen werden kann, sobald Mittel aus dem Konjunkturprogramm der Regierung für städtebauliche Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Der zweite Antrag wird sich voraussichtlich mit dem Bereich der östlichen Innenstadt befassen. Grundlage der Planungen von der Johannisstraße bis zur Lütjenburger Straße ist der “Städtebauliche Rahmenplan für den Bereich der Innenstadt” aus dem Jahr 1982. Er ist zwar nicht verpflichtend, aber er war in der Vergangenheit ein brauchbares Instrument für die Gremien und die Verwaltung. Nach über 25 Jahren trägt er naturgemäß nicht mehr allen Entwicklungen Rechnung. Während die städtebauliche Entwicklung im Bereich Lange Straße weitgehend abgeschlossen ist, sehe ich im Bereich vom Lübschen Tor bis zum Klinkerteich noch erhebliches Entwicklungspotential. Dies schließt die verschiedenen möglichen Projekte für die ehemalige Post, den Bereich entlang der Bahnstrecke, den Bereich des ZOB und des Bahnhofs sowie das in der Diskussion befindliche Gewerbegebiet am Klinkerteich mit ein. Um hier eine “Briefmarkenplanung” für einzelne Vorhaben zu vermeiden, die dann nicht aufeinander abgestimmt sind und sich in der Wirkung gegenseitig beeinträchtigen, halte ich die Aufstellung eines Entwicklungsplanes für den Bereich östliche Innenstadt für wichtig. Und eine aktualisierte Planung ist wichtig, denn sie ist die Grundlage für das Einwerben von Fördermitteln.