Neues aus dem SteU

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.

Mit den Bebauungsplänen für den Klincketeich und den Erweiterungsbau des Max Planck Institutes sowie dem Lärmschutz an der B 76 standen 3 ganz wesentliche Themen auf der Tagesordnung. Darüber hinaus wurde in nichtöffentlicher Sitzung gemeinsam mit dem Hauptausschuß über den weiteren Fortgang der Schwimmhallensanierung beraten. Zu guter Letzt wurde der vom Ausschuß für gesellschaftliche Anlagen beschlossene Abriß des Spielfeldes in Stadtheide gesprochen.

Im Einzelnen:
Es wurde der Beschluß gefaßt, den B-Plan für den Bereich Gewerbegebiet Klinckerteich aufzustellen. In der langen Diskussion muß auch dem letzten klar geworden sein, daß die überwiegende Mehrheit der Ausschußmitglieder mit der Entscheidung auf Basis der vorgelegten Entwürfe deutliche Probleme hat. Da die Initiative für die An- bzw. Umsiedlung von ALDI und SKY von der Stadt ausging, hatte man den Eindruck, das es nun endlich mal voran gehen sollte. Das ist natürlich kein fachliches Argument, zumal die Verzögerungen in der Bearbeitung weder im Verantwsortungsbereich der Verwaltung noch dem des SteU lagen. Insbesondere Herr Dr. Lorenzen von der FWG war der – leider irrigen – Ansicht, daß das Verfahren nur durch den Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan voranzubringen ist.
Ich habe die Ansicht vertreten, daß alternative Standorte – wie etwa der Bereich Stadtgrabenstraße – noch nicht in ausreichendem Maße auf ihre Eignung untersucht wurden. Darüber hinaus bin ich nach wie vor der Ansicht, daß ein gemeinsames Gebäude mit einem Parkdeck auf dem Dach, das eine Anbindung an den Parkplatz des jetzigen ALDI Marktes hat, einen deutlich höheren städtebaulichen Wert hat und gleichzeitig den Flächenverbrauch reduziert. Der anwesende Stadtplaner des Planwerks Berlin fand diesen Ansatz auf jeden Fall interessant und äußerte in einer ersten Einschätzung, daß ein solches Gebäude vermutlich auch umsetzbar ist. Famila in Lütjenburg läßt grüßen. Auch das nicht vorliegende Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der Anlage und zu den Auswirkungen auf das Gewerbe in der Innenstadt und den Standort Stadtheide hätte m.E. vor dem Aufstellungsbeschluß vorliegen müssen. Nun bleibt zu hoffen, daß:
– der Aufstellungsbeschluß nicht schon die Zustimmungslavine beschleunigt, die mit dem bloßen Gedanken an die Überplanung des Gebietes losgetreten wurde,
– alternative Entwürfe – ich komme auf das Parkdeck auf dem Dach sowie dessen ansprechende Gestaltung zurück – tatsächlich Bestandteil der Überlegungen zur Realisierung des B-Planes werden
– alternative Standorte wie etwa die Stadtgrabenstraße zumindest im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung ernsthaft untersucht werden, zumal von hier eine echte Belebung der Innenstadt zu erzielen wäre
– die Stadt ein Planungsbüro mit aussucht, das in der Lage ist, städtebaulich mehr zu bringen als ein paar angehübschte Verkaufsschachteln.
– daß uns die Sache nicht juristisch um die Ohren fliegt, denn ich bin der Ansicht, daß das Verfahren in der jetzigen Form angreifbar ist.

Aus diesem Grunde habe ich mich der Stimme enthalten.

Beim Bebauungsplan für das Max Planck Institut ging es nach Vorlage darum zu entscheiden, ob für den Architektenwettbewerb Gestaltungsvorgaben gemacht werden sollten oder doch nicht, weil das die Freiheit im Wettbewerb einschränken würde oder das Ergebnis nicht zu den Gestaltungsvorgaben passen würde.
In der Sitzung wurde dann bekannt, daß es gar keinen Architektenwettbewerb geben wird. Mit den Sitzungsunterlagen wurde auch das Protokoll des Scoping-Termins verschickt, in dem festgehalten war, daß der Planer mögliche Gestaltungsvorgaben entwickelt und vorlegt. Diese Vorgaben wurden, auf Nachfrage, während der Sitzung verteilt. Auf den ersten Blick sehen sie so aus, als wären die ersten 3 Punkte im wesentlichen aus dem B-Plan Entwurf für den “Mäuseturm” abgekupfert. Nur der vierte Punkt befaßt sich in 3 Zeilen mit dem Einmündungsbereich August Thienemannn Straße/Rautenbergstraße.
Das ist für einen Bereich, der eine ausgesprochen exponierte Lage in Plön darstellen wird, vielleicht doch ein bischen wenig. Hier muß sichergestellt werden, daß ein stadtbildverträglicher Bau entsteht, egal, ob er als moderner “Kontrapunkt” ausgeführt wird oder ob er sich gestalterisch an die bestehende Bebauung anlehnt.

Die Vorstellungen des Landesbetriebes für Straßenbau bezüglich der Gestaltung des Lärmschutztes an der B 76 nähern sich mehr und mehr den Vorstellungen der Stadt an. Der Bereich, der mit beidseitigen Lärmschutzwällen ausgestattet werden soll, ist auf vielleicht 100 bis 150 Meter zusammengeschrumpft. Dies ist schon einmal als Teilerfolg zu werten.  Soweit ich mich erinnere wurde berichtet, daß nach dem Termin mit dem Landesbetrieb für Straßenbau, bei dem auch der Landrat anwesend war, gänzlich auf eine beidseitige Bebauung verzichtet werden sollte.

Der Vortrag des Planers über die Gestaltungsvorgaben für den B-Plan 41 / Appelwarder wurde aus Zeitgründen geschoben.

Es hat sich herausgestellt, daß für den Berich der Lübecker Straße bereits aus früheren Jahren ein Plan und ein Ingeneursvertrag besteht.  Hier soll im weiteren Gang geprüft werden, ob der Plan noch brauchbar und der Ingenuersvertrag noch nutzbar ist.

Zum Thema Spielplatz in Stadtheide stellte der SteU fest, daß die Ausweisung des Spielplatzes am Sportplatz ausdrücklich den Erhalt des Tartan-Spielfeldes vorsah.
Von daher stiß der Beschluß des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) zum Abriß des Platzes auf völliges Unverständnis, auch bei den Fraktionen, die im GA dafür gestimmt hatten. Bleibt zu hoffen, daß die Verwaltung hier nicht Fakten schafft, bevor die Nutzer gefragt werden, denn die Kinder nutzen den Platz jetzt bereits, z.B. zum Fahradfahren zu lernen oder Frisbee zu spielen. Zudem wäre eine Reinigung, um die Rutschgefahr zu beseitigen, vermutlich deutlich billiger, als der Abriß.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert