Eigentum an den Seewiesen?

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt sollte die Frage beraten werden, wie die Eigentumsverhältnisse am geplanten Gewässer geregelt werden sollen. Da es sich lediglich eine Beratung auf der Tagesordnung stand, konnte in dieser Angelegenheit kein Beschluß gefaßt werden. Und das ist auch gut so, da hierzu durchaus noch Fragen offen sind. Ich habe, was vielleicht etwas hölzern wirkte, einen vorbereiteten Text verlesen, den ich als Anlage zum Protokoll gegeben habe und den ich nachfolgend kurz, oder doch nicht ganz so kurz, zusammenfasse:

Es wurde ein renommierter Anwalt mit der Prüfung befaßt. Da das Gewässer zumindest zeitweise von der Trammer Au durchflossen werden soll, müssen sich die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf am Gewässer und damit auch an dessen Unterhalt beteiligen. Für diesen Fall wurde untersucht, ob die Gründung oder der Beitritt zu einem Gewässerverband oder die Umlage der Kosten über Gebühren für die Stadt günstiger ist.
Der Anwalt schlägt die Verbandslösung vor, die von der Gemeinde Rathjensdorf bereits beschlossen wurde.

Es wurde in der Sitzung allerdings sehr deutlich, daß viele Ausschußmitglieder an der bislang wiederholt bekräftigten Absicht festhalten wollen, kein Eigentum an dem Gewässer zu erwerben.

In dem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Durchleitung der Trammer Au durch das zu schaffende Gewässer nicht vermieden werden kann, um damit eine Beteiligung der öffentlichen Hand zu vermeiden. Eigentlich kann das kein Problem sein, denn wenn man den Planern glauben darf, kann sich der See problemlos aus dem Grundwasser speisen.

Interessante Informationen zur Qualität des neu anzulegenden Gewässers bietet eine Untersuchung des Büros Coastal Research and Management in seiner Abschätzung der Entwicklung der Wasserqualität in einem neu anzulegenden Gewässer vom 15. September 2009

Für das Gewässer wird vorhergesagt, daß es sich zunächst eutroph bis polytroph entwickeln wird. Das bedeutet:
– moorige Komponenten,
– bräunliche Färbung
– Sichttiefe weniger als 1 Meter.
Eine längerfristige Prognose über 10 Jahre hinaus ist im Gutachten nicht enthalten. Die Annahme, daß langfristig eine bessere Wasserqualität zu erwarten ist, entbehrt aber jeder Grundlage.

Damit sind Veralgung und Verkrautung schon lange vermutete und nunmehr bestätigte Fakten.
Auf den Seiten 28 – 30 finden sich folgende Aussagen zum Algenwuchs:
“Goldalgen … produzieren leicht flüchtige Stoffe, die zwar ungiftig sind, aber unangenehm fischig riechen können.”
“Grünalgen …. Sie fallen durch eine starke Grünfärbung des Wassers oder durch aufschwimmende Algenmatten auf … .” Bei Wellengang kann es zu Schaumbildung kommen.
“Blaualgen … können Giftstoffe freisetzen, die zu Hautreizungen und bei Verschlucken zu Übelkeit … führen können.

Darüber hinaus sind Verkrautung und das Auftreten von Wasserlinsen ist zu erwarten.

Auf Seite 36 werden „Verhaltensbedingte Regeln“ genannt, die ggf. zu berücksichtigen sind, u.a.:
“Erkennbare Zeichen sind bläulich – grünliche Trübungen des Wassers an der Badestelle, u.U mit Schlierenbildung einhergehend.” Es sollte nicht mehr gebadet werden, wenn man seine Füße ab Kniehöhe nicht mehr erkennen kann. In diesem Fall sollen auch Kleinkinder nicht mehr am Spülsaum plantschen oder am Rand des Wassers spielen.

Um ein Umkippen des Gewässers zu vermeiden, wird eine Belüftungsanlage vorgeschlagen. Die Kosten hierfür werden mit 1000,– Euro beziffert. Die Unterhaltskosten werden nicht näher betrachtet. Positiv anzumerken ist, dass für den Betrieb der Belüftungseinrichtung eine Solarstromanlage empfohlen wird. Deren Kosten (Abschreibung, Instandhaltung, Wartung, Pflege) werden nicht weiter betrachtet. Das gilt auch für die erforderlichen Anlagen und Geräte zur Entkrautung und Entschlammung
Im Rahmen der erforderlicher Entkrautungsmaßnahmen und beim Abfischen der Wasserlinsen wird Biomasse anfallen, deren Entsorgung in Biogasanlagen vorgeschlagen wird. Transport- und Entsorgungskosten werden nicht beziffert.
In wie weit der bei der Entschlammung anfallende Schlamm über Biogasanlagen entsorgt werden kann ist fraglich. Die Kosten für die Entschlammung werden mit 10.000 Euro alle 10 Jahre beziffert.

Die Unterhaltskosten werden auf 10.000 Euro pro Jahr geschätzt, was ich für viel zu niedrig halte. Die Stadt hätte 7% der Kosten zu tragen, zuzüglich der Kosten für ihre Eigentumsanteile am Gewässer.

Während der Bauzeit wird es zu einer erhöhten Nährstoffbelastung der Trammer Au kommen, die in den Kleinen Plöner See abgeführt wird, wobei der Schadstoffgehalt der Trammer Au aufgrund der Düngung im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung bereits beim Faktor 14 (140%) über dem Gehalt des kleinen Plöner Sees liegt.
Während der Bauphase ist mit einer Erhöhung der Schadstofflast um 1991 Kg Stickstoff und 43 Kg Phosphor zu rechnen.
Für die Situation ein Jahr nach Fertigstellung des Gewässers wird gesagt: “Die Trammer Au fließt nun in der Regel durch den neuen See … .””Die Gesamt-Nährstoffeinträge in den Kleinen Plöner See sind noch immer höher als die der Trammer Au alleine (Stickstoffeintrag < +6%, Phosphateintrag 11,4%)” (S. 20)
5 bzw. 7 Jahre nach Fertigstellung ist der Phosphor- bzw. der Stickstoffeintrag niedriger als die der Trammer Au nach heutigem Stand. (S. 25)  Dabei wird jedoch vorausgesetzt, daß das Gewässer zu 20% mit Schilf bewachsen ist.

Die Aussage, daß durch die Besiedlung die landwirtschaftliche Nutzung und damit der Eintrag von Dünger entfällt, ist nur teilweise richtig. Das Einzugsgebiet der Trammer Au umfasst meines Wissens über 150 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Der Wegfall von max. 10% dieser Fläche kann damit nicht entscheidend für den gesamten Nährstoffeintrag.
Die Aussage, dass der Einstrom von Regenwasser guter Qualität die Wasserqualität des Gewässers verbessern kann, ist nur dann richtig, wenn die dafür notwendigen Maßnahmen im B-Plan festgeschrieben werden (Versiegelung, Gartennutzung iVm Düngung, Material Dachrinnen ect.).
Ob der erhöhte Eintrag von Nährstoffen – auch wenn er zeitlich auf ca. 10 Jahre befristet sein sollte – mit der Ausweisung des kleinen Plöner Sees als FFH Fläche vereinbar ist, muß sicher noch geprüft werden.

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