Ein Schalk, wer Böses dabei denkt!

Eigentum am künstlichen Gewässer?

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 05. November 2009 hat der Fachanwalt Herr Dr. Becker zur Eigentumsfrage am Gewässer Seewiesen vorgetragen. Dabei ging es auch um die damit verbundenen Risiken. Die Ausführungen konzentrierten sich auf 3 Fragen:
1. Muss die Stadt Eigentum am Gewässer erwerben?
Die Antwort darauf war klar: Niemand kann die Stadt dazu zwingen. Es wird eine Eigentümergemeinschaft geben. Sofern die Stadt Eigentum erwirbt, kann sie auf der Eigentümerversammlung mitreden. Diesem Vorteil steht gegenüber, dass Eigentümergemeinschaften durchaus streitlustig sein können. Bei dem zu erwartenden Klientel mit einem hohen Anteil an Lehrern, Stabsoffizieren und Anwälten steht dann einiges an Ärger ins Haus.
Bedauerlicherweise ist zu verzeichnen, dass die Fachverwaltung bei der Stadt den Eindruck vermittelt, es sei unvermeidbar, dass die Stadt als Teileigentümerin in das Seewiesenprojekt mit einsteigt. Die Gründe dafür sind mir schleierhaft.
2. Wer ist für die Pflege zuständig?
Die Wasserbehörde sieht hier von Gesetz wegen den Gewässerpflegeverband Schwentine in der Pflicht. Eine möglicherweise andere Lösung hält Dr. Becker nicht für durchsetzbar, und damit hat er vermutlich Recht. Da die anderen Mitglieder im Gewässerpflegeverband vermutlich nicht an den Kosten für die Gewässerpflege beteiligt werden wollen, wird es darauf hinauslaufen, dass für Plön und Rathjensdorf im Bezug auf das künstliche Gewässer eine eigene Rechnung erstellt wird.
Wie dieser Pflege- und Unterhaltungsaufwand, der ein vielfaches dessen eines natürlichen Gewässers betragen wird, gegenfinanziert werden soll, ist noch unklar. Hier ohne detaillierte weitere Klärung weiterzumachen, gleicht einem Blindflug.
3. Wer zahlt?
Zahlen werden erst einmal die Gemeinde Rathjensdorf und die Stadt Plön, die sich die Kosten dann über eine Kommunalabgabe von den Eigentümern erstatten lassen können.
Ob das durchsetzbar ist, ist zweifelhaft und läßt Raum für eine juristische Aufarbeitung (Die Stadt zahlt bereits heute Beiträge für den Unterhalt von Gewässern, die Kosten werden aber nicht umgelegt, da der Verwaltungsaufwand höher wäre als die Einnahme.). Damit hat die Stadt erst einmal die Torte im Gesicht, soll heißen, sie hat einen wesentlichen Teil des Risikos zu tragen.
Die entscheidende Frage wird daher sein, wie das Risiko des Gewässerunterhaltes von der Stadt abgewendet werden kann. Das einfachste, und auch das vernünftigste, wäre, auf das Baugebiet zu verzichten und die Planungen nunmehr einzustellen.
Vernunft scheint aber nicht der bestimmende Faktor zu sein, wenn Argumenten wie: „jetzt nicht aus Feigheit kneifen“, „eine einmal angefangene Planung durchhalten“ oder „was sollen die Investoren von uns denken?“ die Diskussion bestimmen. Mit einer nicht nachvollziehbaren Beharrlichkeit betreiben manche Entscheidungsträger den weiteren Fortgang des Vorhabens, obgleich sich die Gründe für eine Beendigung mehren. Gründe, die vor zwei Jahren noch als Aussstiegskriterium formuliert wurden, wie beispielsweise die Eigentumsfrage, die Gewässerqualität oder auch der Bedarfsnachweis, der aufgrund des Bevölkerungsrückgangs nicht mehr geführt werden kann.
Um Schaden von der Stadt abzuwenden, müsste das Vorhaben immer unter der Prämisse betrieben werden, dass finanzielle Risiken der Entwickler nicht auf öffentliche Kassen übertragen werden dürfen, weder zum Zeitpunkt der baulichen Umsetzung, noch während der baulichen Entwicklung, die sich weit über ein Jahrzehnt hinziehen wird. Klare Trennung, klare Sache. Das beste wäre natürlich eine juristische Konstruktion, mit der die jetzigen Investoren auch über die nächsten 10 Jahre hinaus garantieren, die Kosten, die über den derzeit prognostizierten Ansatz von 10,000,– Euro pro Jahr hinausgehen, in voller Höhe zu übernehmen. Ich bin aber überzeugt, dass die Investoren klug genug sind, sich darauf nicht einzulassen. Der ganze Vorgang folgt dem Grundprinzip, Gewinne zu privatisieren und Risiken auf die Gesellschaft abzuwälzen.

In seinen einleitenden Worten während der Ausschusssitzung am bemängelte der Ausschussvorsitzende, dass die untere Wasserbehörde des Kreises als Genehmigungsbehörde für eine neue Wasserfläche, den Planungsverband schon lange darauf hätte hinweisen können, dass die Gesetzeslage keine andere Lösung zulässt, als die Einbeziehung in den Gewässerunterhaltungsverband. Aber eigentlich wird umgedreht ein Schuh draus, und das habe ich mit meiner Gegenfrage: „Warum hat der Planungsverband das nicht schon lange gewusst?“ zum Ausdruck gebracht. Dem Planungsverband und dem von ihm beauftragten Büro musste eigentlich seit langem klar sein, dass die Eigentumsfrage eine Schlüsselfrage für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Gewässerherstellung ist. Da offensichtlich ein Blick ins Gesetz zur Lösungsfindung gereicht hat, kann man sich fragen, was der Planungsverband und das von ihm beschäftigte Planungsbüro eigentlich so lange davon abgehalten haben, die Öffentlichkeit über die finanziellen Risiken der Planung zu informieren? Ein Schalk, der Böses dabei denkt und unterstellt, dass das in der breiten Öffentlichkeit ohnehin abgelehnte Vorhaben, nicht mit weiteren unbequemen Details belastet werden sollte.

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