Nach einer Woche Dienstreise türmt sich im Büro immer noch die Arbeit, so daß ich erst vor 1 1/2 Stunden Schluß gemacht habe. Und da ich immer noch nicht mit der Einladung zum 30-Jährigen ABI rausgekommen bin, muß ich da auch gleich noch ran. Daher nur ganz kurz aus dem SteU von gestern:
– Lärmschutz B 76. Herr Becker teilte uns mit, daß das Landesamt für Straßenbau das Planfeststellungsverfahren auf Weisung des Innenministeriums jetzt auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen einleiten will. Die Umplanung für den Bereich Eutiner Straße, August Thinemannstraße bliebe damit unberücksichtigt. Allerdings wäre es möglich, diese Planung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens noch einzubringen.
Die ganze Angelegenheit ist wichtig, da mit den Lärmschutzwänden eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes einhergeht. Wenn die Planung für den Bereich Eutiner Straße / August Thienemann Straße nicht umgesetzt wird, ist die Verantwortung hierfür zum Einen beim Landesamt für Straßenbau zu suchen, das den Vorschlägen der Stadt nur sehr zögerlich nachgekommen ist, und zum Anderen und vor allem bei Dr. Lorenzen von der FWG, der ständig bemüht war, das Verfahren zu beschleunigen und an der Erstellung einer entsprechenden Petition maßgeblich mitgewirkt hat. Eine weitere städtebauliche Fehlentwicklung, für die er persönliche Verantwortung trägt.
– Außerdem wurde das Büro für die Durchführung der Alternativenprüfung und der Erstellung des Einzelhandelsgutachtens ausgewählt. Dabei führte der Ausschußvorsitzende noch einen Seitenhieb auf die Presse, die das Verfahren als Architektencasting bezeichnet hatte. Tatsächlich haben wir es uns nicht leicht gemacht. Es kam aus meiner Sicht besonders darauf an, für die Auswahl ein öffentliches und transparentes Verfahren durchzuführen, um jedem Verdacht entgegenzutreten, daß hier längst gefallene Entscheidungen im nachherein durch Gefälligkeitsgutachten abgesichert werden sollen.
– Darüber hinaus wurde beschlossen, den B-Plan 17 einscannen zu lassen und dem Kreis zur Verfügung zu stellen, da dessen Version keinen Ausfertigungsvermerk aufweist und damit nicht rechtswirksam ist. Hier scheint der Amtsschimmel zu wiehern, aber wir sollten uns um rechtlich einwandfreie Planungsgrundlagen bemühen. Insbesondere bei der Beantragung der Umbaumaßnahmen an der Schwimmhalle hätte es hier Schwierigkeiten geben können, wenn die Kreisverwaltung hier nicht so kooperativ gewesen wäre.
– Zu guter Letzt wurde noch zum Thema Vorkaufsrecht und Enteignung vorgetragen. Dazu vielleicht später.