Keine richtige Überraschung

Der Ausschussvorsitzende frage die Gutachterin: „Gibt es eine Alternative?“
Gegenfrage: “Wollen sie eine kurze oder eine ausführliche Antwort?”
Der Ausschussvorsitzende: „Eine kurze.“
Die Gutachterin: „Ja“

Das beherrschende Thema auf der gestrigen Sitzung des SteU war das Ergebnis der Alternativenprüfung zur Bebauung des Gebietes Klinkerteich.

Tagesordnungspunkt fünf sah die Vorstellung und Beratung dieses Themas vor. Die Gutachterin, Frau Kopischke vom Büro Junker und Kruse hatte die Gelegenheit, Ihre Untersuchung ausführlich vorzustellen. Zuerst ging sie auf die Methode und Systematik ein, anschließend erläuterte sie das Ergebnis.
Demnach sind alle Standorte nördlich der B 76 / B 430 ungeeignet.
Für eine Bebauung mit der vom Investor bevorzugten Lösung: ALDI und SKY sind die Flächen Stadtgrabenstraße und Klinkerteich bedingt geeignet.
Diese Flächen sind, ebenso wie die Flächen Altstandort SKY, Altstandort ALDI, und Alte Post/Lübsches Tor für die Errichtung eines einzelnen Marktes geeignet.

Im Anschluss wurden die Ergebnisse der Untersuchung kontrovers und z.T. emotional diskutiert. Als Hauptkritikpunkt wurde herausgestellt, daß das Ergebnis der tabellarischen Gegenüberstellung und das Ergebnis des geschriebenen Fazits nicht übereinstimmten. Frau Kosischke erklärte diesen scheinbaren Widerspruch damit, daß die einzelnen Kriterien unterschiedlich gewichtet wurden. (Anm.: was man unter Pkt 2 / Methode der Untersuchung hätte erwähnen sollen.)
Im Vergleich der tabellarischen Gegenüberstellung schneidet der Standort Stadtgrabenstraße deutlich besser ab als der Klinkerteich, in der geschriebenen Bewertung wird der Klinkerteich aufgrund des geringeren Konfliktpotentials empfohlen. Mein Hinweis, daß das Konfliktpotential nicht das Kriterium für die Auswahl eines Standortes sein kann, wurde später auch von den Herrn Plischka und Krüger (beide CDU) aufgegriffen.

Darüber hinaus wurden noch einzelne Bewertungen zu den einzelnen Kriterien diskutiert, u.a.:

– Erhöhter bautechnischer Aufwand bei der Stadtgrabenstraße. Hierzu meine ich, daß auch am Klinkerteich ein erhöhter bautechnischer Aufwand betrieben werden muß. Dies wurde im Ausschuß nicht bestritten.
– Naturschutzrechtliche Belange sind bei der Stadtgrabenstraße betroffen: Dies ist beim Klinkerteich aber ebenso der Fall. Hierzu gab ich zu Bedenken, daß Änderungen im Naturschutzrecht insbesondere in städtischen Kernbereichen Ausnahmen zulassen, und daß die Uferzone durch den vorhandenen Parkplatz ohnehin schon berührt ist.
– Im Übrigen merkte ich noch an, daß das Kriterium innerstädtische Integration für die Stadtgrabenstraße deutlich zu negativ bewertet ist und ein Alleinstellungsmerkmal für diesen Standort darstellt.

Als weitere Argumente gegen die Richtigkeit der im Gutachten festgestellten Eignung der Fläche Stadtgrabenstraße wurden u.a. angeführt:

– Unter dem Wendehammer liegt ein Regenwasserrückhaltebecken. Ich äußerte die  Einschätzung, daß der Aufwand für die Verlegung nicht größer ist als der für die Entsorgung der Altlasten am Klinkerteich.
– Der Twietenbus muß weiter über die Stadtgrabenstraße fahren, damit die Stadt keine finanziellen Nachteile durch die mögliche Rückforderung von Zuschüssen erfährt. Dazu bin ich der Ansicht, daß die Frage mit den zuständigen Behörden abzuklären ist. Sofern mit der Errichtung eines Marktes in unmittelbarer Innenstadtnähe eine städtebauliche Verbesserung erreicht wird, wird es dort sicher eine entgegenkommende Diskussionsbereitschaft geben. (Nebenbei, das Beispiel Lübecker Straße zeigt, daß Fördermittel, die zurück gezahlt werden müssen, durchaus auch wieder an die Stadt fließen können.)
– Es seien viel zu viele Eigentümer betroffen. Ich glaube, daß die meisten Flächen städtisch sind. Darüber hinaus soll ein Grundstück der Kreissparkasse gehören. In wie weit andere Eigentümer betroffen sind, konnte niemand verbindlich sagen. Ich regte an, das zu prüfen und im nichtöffentlichen Teil des nächsten SteU zu berichten, damit man sich einmal über Fakten unterhalten kann.

Es wurde vereinbart, die Untersuchung nachzuarbeiten und in der nächsten Sitzung erneut vorzustellen. Gleichzeitig wurde aber festgestellt, daß sich hierdurch am Ergebnis vermutlich nichts ändern wird.

Unabhängig davon wurde in der Sitzung berichtet, daß eine Projektentwicklungsfirma gegenüber der Verwaltung Interesse an der Entwicklung des Standortes Stadtgrabenstraße angezeigt hat. Es wurde vereinbart, die Firma zur Präsentation ihres Konzeptes zur nächsten Sitzung des SteU am 28. Oktober einzuladen. Möglicherweise eröffnen sich hierdurch ganz neue Perspektiven für die Entwicklung des Wirtschaftstandortes Plön.

Über die restlichen Punkte des SteU und die heutige Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan Appelwarder berichte ich in den kommenden Tagen, sobald ich etwas Zeit finde.

Ein Gedanke zu „Keine richtige Überraschung

  1. Pingback: Auftaktveranstaltung zum Einzelhandelskonzept der Stadt Plön | Ingo Buth

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