Es ist Frühling

Die Schwingschleifer brummen, die Rasenmäher lärmen und es riecht nach Farbe. Mit drei Worten: Es ist Frühling.
Und der Frühling ist auch der Grund, weshalb ich länger nicht geblogt habe, so lange, daß ich bereits gefragt wurde, ob ich mit dem Schreiben aufgegeben hatte. Nein, das habe ich nicht. Aber im Moment liegen derartig viele – und auch nicht verschiebbare – Dinge an, daß ich den Blog hinten an stellen mußte.

Ein zeitfressendes Thema, was mich momentan beschäftigt, ist die Badestelle Osterterp.

Badestelle am Osterterp

Badestelle am Osterterp

Diese kleine Badestelle wird von vielen Familien „am Berg“ genutzt, die keinen eigenen Seezugang haben. Aber auch die Kleingärtner von der anderen Seite der B76 kommen hierher, wenn die Wasserqualität des Kleinen Plöner Sees mal wieder leidet. Vor über 30 Jahren haben Anlieger hier einen kleinen Badesteg errichtet, der in den vergangenen Jahren von den Nutzern immer wieder instand gehalten wurde. Vor kurzem wurden die unmittelbaren Anlieger vom Eigentümer angeschrieben und zum Abschluss eines Pachtvertrages für den Steg aufgefordert. Zielsetzung war zum Einen, die Einnahmesituation des Eigentümers zu verbessern, zum Anderen, sich von der Verkehrssicherungspflicht zu befreien. Das war für die Familie nicht annehmbar, denn mit dem Vertrag wäre die Auflage verbunden gewesen, die Badestelle für andere Nutzer zu sperren. Daraufhin haben wir uns mit einer Unterschriftenaktion an die Stadt gewand. Zielsetzung war, daß die Stadt die Pacht und damit auch die Verkehrssicherungspflicht über den kommunalen Schadensausgleich übernimmt und die Anwohner für den Unterhalt des Steges sorgen. Dieser Vorschlag wurde vom Bürgermeister abgelehnt, da die Stadt sich mit einer Grundsatzentscheidung von ihren Stegen getrennt hat. Also werden wir jetzt einen Bürgerverein gründen, der sich zum Ziel setzt, die Badestelle zu erhalten und den öffentlichen Zugang sicher zu stellen. Auch das kostet Zeit.

Was ich davon halte, für eine Badestelle, die jahrzehntelang öffentlich genutzt wurde, plötzlich abzukassieren, kann sich jeder selber denken. Alles in allem bestätigt sich wieder einmal, daß die Eigentumsverpflichtung, die gleichberechtigt neben dem Recht auf Eigentum im Grundgesetz festgeschrieben ist, im Alltag nur eine untergeordnete Rolle spielt.

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