1. Arbeitsgruppensitzung Einzelhandelsgutachtens

Heute fand die erste Arbeitsgruppensitzung zur Erstellung des Einzelhandelsgutachtens statt.
Ein kurzer Rückblick: ALDI und SKY suchen bereits seit geraumer Zeit einen Standort, um ihre unzeitgemäßen Märkte in der Innenstadt und an der Kreuzung B76/Lütjenburger Straße weiterentwickeln zu können. Nach Vorgesprächen zwischen Verwaltung, Selbstverwaltung und dem Eigentümer des Schlüsselgrundstückes wurde ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für einen ALDI/SKY Markt im Bereich Klinkerteich gefasst. Weil dieses Bauvorhaben in einen Bereich eingreifen würde, der naturschutzrechtlich geschützt ist, war eine Alternativenprüfung zwingender Bestandteil des Verfahrens. Diese Alternativenprüfung der Firma Junkers und Kruse war dann Gegenstand einer erheblichen Kontroverse, da bei der ersten Vorstellung mehrere Schwachpunkte identifiziert wurden. Die Nachbesserung des Gutachtens berücksichtigte dann ausschließlich die Kritikpunkte, die zu Lasten des Standortes Stadtgrabenstraße gingen und hob die Bewertung des Standortes Klinkerteich erheblich an. Die Vertreterin der Firma Junkers und Kruse erschien denn auch gar nicht mehr zum zweiten Vorstellungstermin.
Nachdem sich mit der Fa. Nordpunkt aus Hamburg ein Investor gefunden hat, der bereit war, auch den Bereich Stadtgrabenstrasse zu entwickeln, wurde auch für diesen Bereich ein Aufstellungsbeschluß gefaßt. Während sich beim Klinkerteich Anwohner der Lütjenburger Straße und der Krabbe gegen das Projet gestellt hatten, meldeten sich nun mehrere Kritiker zu Wort, die überwiegend esthetische Probleme sehen und durch die Überbauung eines Parkplatzes mit einem Marktzentrum eine Verschandelung der Innenstadt befürchten. Die aus meiner Sicht kritische Frage ist die Zufahrtsituation von der B430 sowie die politisch zu entscheidende Frage: “Stimmen wir dem Wegfall von Parkplätzen und der Schaffung von Stellplätzen zu, und sind wir bereit, trotz einiger Leserbriefe und Telefonanrufe wenigstens das Vorliegen aller Fakten abzuwarten, bewor wie uns entscheiden. (Helmut Schmidt hat wohl seinerzeit geäußert, daß man Demonstrationen auch einmal aushalten müsse.)
Schon im Vorfeld zur Alternativenprüfung war klar, dass auch ein Einzelhandelsgutachten in Auftrag gegeben werden soll. Die Firma CIMA wurde damit betraut. Der erste Termin fand Anfang des Jahres unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Auf Vorschlag der CIMA wurde die nachfolgende Arbeitskreissitzung dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Ein klein wenig hat mich gewundert, daß weder Vertreter von ALDI und SKY noch die Firma Nordpunkt anwesend waren. Leider habe ich vergessen zu fragen, ob sie nicht eingeladen wurden oder ob sie einer möglichen Einladung nicht gefolgt sind.
Aber zurück zu den Ergebnissen der Sachstandsermittlung:
Sie basieren auf drei Untersuchungen:
– Den Kundenauskünften, die im Zeitraum vom 28. März bis 02. April durchgeführt wurden,
– der telefonischen Haushaltsbefragung, bei der 501 Einwohnern aus der Stadt und dem Umland interviewt wurden und der
– Bestandsaufnahme der Angebots- und Nachfragesituation.
Obwohl wir im SteU beschlossen haben, das Verfahren möglichst transparent zu gestalten, tue ich mich im Moment schwer, auf Inhalte der Sitzung einzugehen, da die Sitzung nicht öffentlich war.

Der nachfolgende Text wurde vorerst entfernt, da zur Zeit strittig ist, ob es sich um eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht handelt.

Ich halte den Vorwurf für abwegig, da die Inhalte allgemeingültige Rückschlüsse aus den o.a. öffentlich behandelten Informationen sind, die ich ausdrücklich als meine Meinung gekennzeichnet habe.
Ich bin weder auf fachliche Inhalte der Präsentation eingegangen noch habe ich die in der Diskussion geäußerten Ansichten widergegeben oder Personen zugeordnet.
Ein methodisch einwandfreies Gutachten anzumahnen, ist eine Selbstverständlichkeit und keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht.

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