Auch an diesem Pfingstwochenende findet – wie bereits so oft in der Vergangenheit – ein Zeltlager auf der Prinzeninselspitze statt, das diesmal gemeinsam von TSV und DLRG veranstaltet wird. 18 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer kümmern sich hier um Kinder aus der Stadt, aber auch aus anderen Gemeinden im Kreisgebiet.
Aktivitäten wie Lagerfeuer, Stockbrotbacken und Nachtwanderungen gehören zum festen Programm, auf das sich die Kinder schon lange im Vorfeld des Zeltlagers freuen. Der pädagogische Wert dieses Zeltlagers und die positiven Auswirkungen auf das Sozialverhalten der Kinder kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Heute Vormittag habe ich beim Sport nebenher erfahren, daß es im Vorfeld Probleme mit der Genehmigung dieser Veranstaltung gegeben hat. Daher bin ich heute Nachmittag noch einmal auf die Prinzeninsel geradelt, um mich beim aus erster Hand zu informieren. Neben einigen Gesprächen mit den Betreuerinnen und Betreuern konnte ich auch noch ein paar Worte mit dem Vorsitzenden des TSV, unseren früheren Bürgermeister, Herrn Ulf Demin, wechseln.
Die Stadt und der Kreis sollten sich glücklich schätzen, daß es Jugendliche und junge Erwachsene gibt, die solche Veranstaltungen durch Ihr freiwilliges Engagement erst möglich machen. So hat es mich gefreut zu hören, daß ein Mitarbeiter der Stadt die Veranstaltung sehr engagiert unterstützt hat. Das scheint aber nicht für alle Mitarbeiter aller Verwaltungen zu gelten. Statt Gründe anzuführen, warum so etwas nicht geht, wäre es die vornehmste Pflicht, Wege aufzuzeigen, wie solche Veranstaltungen machbar sind.
Die Forderung nach einem kostspieligen Gutachten über den Schutz der Vogelwelt ist in diesem Fall eher abwegig, da auf der einen Seite des Geländes der Biergarten des Niedersächsischen Bauernhauses liegt und auf der anderen Seite das Hellock den plöner und ascheberger Teil des Sees verbindet, eine Engstelle, die an einem schönen Wochenendtag von Hunderten von Wassersportlern durchquert wird. Viel störender auf das Zeltlager ist nach meiner Einschätzung die permanente Verletzung des Verbotes, da südlich gelegene Schutzgebiet Störland zu befahren. Eine komplette Sperrung dieses Bereiches sowie die Durchsetzung des Verbotes wären eher angebracht.