Netzaktivitäten

Vor einigen Tagen wurde ich darauf aufmerksam gemacht, daß das Anti-Conterfeiting Trade Agreement (ACTA) derzeit im europäischen Parlament in der Bearbeitung ist. Dabei geht es erst einmal um den Schutz von geistigem Eigentum, was an sich in Ordnung ist. Im Netz gehen die verschiedensten Informationen um, die sich mit den Gefahren des Abkommens auseinandersetzen.
Die größte Gefahr wird darin gesehen, daß die Internetprovider verpflichtet werden sollen, den gesamten Informationsfluß im Internet zu überwachen, um Urheberrechtsverstöße aufzudecken und abzumahnen, wobei durchaus in Erwägung gezogen wird oder wurde, Nutzer nach dreimaligen Verstößen den Zugang zum Internet zu sperren.
Derartige vermeidlich einfache Regelungen werden durchaus kritisch gesehen. Zum einen ist völlig offen gelassen, was geistiges Eigentum ist oder mit einschließt. Ich habe zum Beispiel überhaupt kein Problem damit, wenn jemand eines meiner Bilder kopiert und nutzt. Es wäre nett, wenn er auf die Quelle hinweist, aber wenn nicht, was soll’s. Wenn ich das nicht will, muß ich darauf verzichten, es ins Netz zu stellen. Dennoch ist es eine Urheberrechtsverletzung, mit der eine Abmahnmaschinerie in Gang gesetzt werden könnte. Ein anderer Fall wäre das Einfügen eines Links, der zu einem Beitrag, z.B. auf YOUTUBE führt. Sollte sich herausstellen, daß es sich bei dem Video auf YOUTUBE um eine Datei handeln, die gegen den Willen des Rechteinhabers dort eingestellt wurde, könnte es sich schon um einen Verstoß gegen das ACTA handeln. Auch YOUTUBE selber müßte nicht mehr – so wie heute – Beiträge auf Verlangen entfernen, sondern wäre verantwortlich für alles, was dort hochgeladen wird. Die Liste der möglichen Verstöße ließe sich beliebig erweitern. Um sich dagegen abzusichern, zwingt die Internetprovider zu einer weltweiten Überwachung des Informationsflusses im Netz. All das birgt – neben der Frage, wie viel Überwachung wir uns eigentlich gefallen lassen wollen – Gefahren für jedermann. So hat ein Freund von mir durch aus schon mal einen hohen dreistelligen Betrag an die Abmahnmaschinerie von Filmproduzenten, Verwertungsfirmen und Rechtsanwälten zahlen müssen, weil sein Kind einen Film „gesaugt“ hat.
Ich habe diesbezüglich unsere Europaabgeordnete Ulrike Rodust angeschrieben und auf die Gefahren aufmerksam gemacht. In Ihrer Antwort legte Sie die Auffassung der SPD Abgeordneten im Europaparlament dar und verwies darauf, daß sie keiner Lösung zustimmen wird, die gegen europäisches Recht verstoßen würde oder die vorsieht, daß einem Nutzer von der Nutzung des Internets ausgeschossen wird.

Vor diesem Hintergrund würde ich die Äußerungen des CDU Netzexperten Ansgar Hevelig, der sich mit dem Gastbeitrag „Netzgemeinde, Ihr werdet den Kampf verlieren“ im Handelsblatt zum netzweiten Dodo gemacht hat, nicht ausschließlich als Realsatire betrachten. O-Text: „Denn, liebe „Netzgemeinde“: Ihr werdet den Kampf verlieren. Und das ist nicht die Offenbarung eines einsamen Apokalyptikers, es ist die Perspektive eines geschichtsbewussten Politikers. Auch die digitale Revolution wird ihre Kinder entlassen. Und das Web 2.0 wird bald Geschichte sein. Es stellt sich nur die Frage, wie viel digitales Blut bis dahin vergossen wird.“

Die Homepage von Herrn Hevelig soll übrigens innerhalb kürzester Zeit gehackt worden sein, da er seinen Namen als Passwort verwendet haben soll. Ein Vollprofi.

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