Darüber hinaus gibt es im Netz wie immer gut informierte Kreise. Im Bezug auf die Bundeswehr gehören der Bendlerblog, Geopowers oder Augengeradeaus dazu. Momentan beschäftigt sich die Netzgemeinde mit dem Thema „Strukturanpassungsgesetz“ und der Umsetzung. Derzeit kursiert die Stellungnahme des Finanzressorts zum Gesetzentwurf des Verteidigungsressorts und der überarbeitet Entwurf, mit dem ein sozial verträglicher Ab- und Umbau des Personalkörpers (Soldaten/-innen, Beamte/-innen und zivile Mitarbeiter/-innen) der Streitkräfte erfolgen soll. In einem Kommentar wird geäußert, daß das Finanzministerium den Soldaten nicht das Schwarze unter den Fingernägeln gönnt. Natürlich ist es problematisch, Sonderregelungen bei der Besteuerung von Abfindungen festzuschreiben oder höhere Grenzen bei der Zuverdienstregelung zuzulassen. Andererseits muß auch klar sein, daß die bisherigen Reduzierungen (1994, 2000, 2003) der Streitkräfte vom Umfang her geringer waren und sich im Wesentlichen über die Anzahl der eingezogenen Wehrpflichtigen steuern ließ. Das geht jetzt nicht mehr. Ziel der Strukturreform ist eben nicht nur die Reduzierung der Gesamtzahl, sondern auch der Umbau der Personalstruktur, mit dem erreicht werden soll, daß künftig nicht nur 7000, sondern um die 10.000 Soldaten oder mehr dauerhaft (durchhaltefähig) im Einsatz gehalten werden können. Dieser Umbau ist nicht einfach, denn der Einsatz- und Ausbildungsbetrieb muß ja weiter laufen. Und er muß schnell (also innerhalb der nächsten 5 Jahre) erfolgen, wenn er erfolgreich sein und nicht von der nächsten Strukturreform eingeholt werden soll. Er wird nur gelingen, wenn ausreichend ältere Soldaten aus der Bundeswehr ausscheiden und Platz für Jüngere machen. Die Rahmenbedingungen für den Ausstieg sollten schon so attraktiv sein, daß sich auch Ausstiegswillige finden. Vorruhestandsregelungen und Abfindungen sind in der zivilen Wirtschaft nichts unübliches, wenn es darum geht, Unternehmensstrukturen schnell zu schrumpfen. Vielleicht wird der Handschlag nicht golden, silbern sollte er schon schimmern. Mit dem schwarzen unter den Fingernägeln ist es sicher nicht getan. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, wie eine Verwendung in andern Bereichen des öffentlichen Dienstes aussehen soll. Die jetzt laufenden ressortübergreifenden und kabinettsinternen Abstimmungsprozesse sind mit Sicherheit hochinteressant, das Ergebnis – und ggf. auch das Verständnis für das Zustandekommen des ein oder anderen Ergebnisses wird nachvollziehbar, und damit vielleicht auch besser akzeptiert.
Eine Offenheit, die man sich bei der Vergabe der Wegenutzungsverträge auch gewünscht hätte.