In der Fraktionssitzung am letzten Montag hat der Bürgermeister über das Gespräch mit den Bürgermeistern der Amtsgemeinden und dem noch amtierenden Ministerpräsidenten berichtet. Er bat darum, die Inhalte nicht zu veröffentlichen, und daran werde ich mich halten.
Erstaunlich finde ich aber, was in der Vergangenheit trotz vereinbarter Vertraulichkeit schon am nächsten oder übernächsten Tag in der Zeitung stand. Hier wird sehr deutlich, daß die gezielte Verbreitung von Informationen sehr wohl als Mittel zur Durchsetzung eigener Interessen genutzt wird.
Vor diesem Hintergrund habe ich immer mehr Verständnis für die Forderung der Piraten nach mehr Transparenz im politischen Handeln. Ich bin davon überzeugt, daß die Inhalte des Gespräches beim Ministerpräsident durchaus öffentlich gemacht werden könnten, ohne den Bestand des Landes, des Kreises, der Stadt oder des Amtes zu gefährden. Wert wären sie es.
Da ich Verschwiegenheit zugesagt habe, werde ich mich auch daran halten. Im Folgenden werden lediglich die Mosaiksteinchen, die bereits öffentlich bekannt sind, zu einem Bild zusammengesetzt und aus meiner Sicht bewertet.
Mit dem Ansinnen, die Stadt Plön einzuamten und die Führung des Amtes einem Amtsdirektor zu übertragen, hat die Führung des Amtes eine Lawine losgetreten.
Die Ratsversammlung machte schnell und einstimmig klar, daß die Stadt eine solche Lösung nicht akzeptieren würde. Im Gegenzug wurde angeboten, die Verhandlungen über eine Verwaltungsgemeinschaft aufzunehmen.
Die Bereitschaft hierzu war auf Seiten des Amtes nur schwach ausgeprägt, aber die Gemeinden Ascheberg und Bösdorf haben jeweils für sich unterschriftsreife Verträge mit der Stadt ausgehandelt und beim Innenministerium den Antrag gestellt, aus dem Amt austreten zu können (Ausamtung).
Hierdurch sah das Innenministerium die Existenzfähigkeit des Amtes gefährdet. Es hat sich daher eingeschaltet und zwei Lösungswege vorgeschlagen. Entweder die Anordnung einer Einamtung und die Führung der Verwaltung durch den Bürgermeister der Stadt Plön oder die freiwillige Einigung auf eine Verwaltungsgemeinschaft. Als Termin für eine freiwillige Einigung wurde der 31. Dezember 2011 gesetzt. Für den Fall, daß es zu keiner freiwilligen Lösung gekommen ist, sollte die Einamtung wie oben beschrieben durchgesetzt werden.
Die Anordnung einer Verwaltungsgemeinschaft war aufgrund der damaligen Rechtslage nicht möglich.
Diese Möglichkeit sollte mit der Änderung der kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften Anfang des Monats geschaffen werden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wurden am Montag der vergangenen Woche fruchtbare Gespräche unter der gekonnten Moderation der Landrätin geführt. Kurz darauf wurde bekannt, daß sich der Innenminister mit der Aufnahme der Möglichkeit zur Anordnung einer Verwaltungsgemeinschaft im Innen- und Rechtsausschuss nicht gegen seine Parteifreunde durchsetzen konnte. Unmittelbar danach wurden – wieder einmal in der Zeitung – schwierige Gespräche angekündigt. Darüber hinaus suchten die Bürgermeister der Amtsgemeinden und der Stadt das Gespräch mit dem Ministerpräsidenten mit dem Ziel, Zwangsmaßnehmen zu vermeiden.
Heute stand in der KN, daß es „Keine Zwangsehe zwischen Plön und Amt“ geben wird.
Voraussichtlich wird dem Innenminister bis zur Wahl kein Rechtsmittel zur Verfügung stehen, eine Verwaltungsgemeinschaft anzuordnen.
Dies Möglichkeit besteht – nach wie vor – nur für eine Einamtung, die aber nach meiner Einschätzung vor der Wahl und mit Rücksicht auf die Wählerstimmen im ländlichen Raum nicht mehr durchgesetzt wird.
Sowohl das Amt wie auch die Stadt haben genügend Einwohner, um jeder für sich seine eigenständige Verwaltung beizubehalten. Nach meiner Einschätzung würde das Amt auf jeden Fall klagen, wenn die Verwaltung nach einer Einamtung durch den Bürgermeister der Stadt Plön geführt werden soll.
Die Stadt Plön würde voraussichtlich klagen, wenn die Stadt eingeamtet und der Bosauer Bürgermeister die Verwaltung als Amtsdirektor führen würde.
In beiden Fällen wage ich keine Prognose über den Ausgang des Gerichtsverfahrens.
In jedem Fall liegen aber auch noch die Anträge der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf zur Entscheidung im Innenministerium vor. Ascheberg hat bereits die Absicht angekündigt, den Entscheidungsprozess mit einer Untätigkeitsklage zu beschleunigen.
Sollte das Ministerium gegen eine Ausamtung entscheiden, hätten beide Gemeinden die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung zu klagen. Nach meiner Einschätzung würde das dann auch passieren. Wie bei den möglichen Klagen gegen eine Einamtung wage ich auch für die Klage auf Ausamtung keine Prognose über den Ausgang des Verfahrens.
Ein Sprichwort sagt, daß man auf hoher See und vor Gericht nur auf Gott vertrauen kann. Auf jeden Fall beneide ich den Innenminister im Moment nicht. Welche Entscheidung er auch trifft, es droht eine Klage.
Lediglich den Hinweis im Artikel der KN von Dienstag, daß Ascheberg und Bösdorf warten sollen, bis ein Vergleich der Verwaltungskosten von Stadt und Amt durch ein unabhängiges Gremium durchgeführt wurde, will ich kurz kommentieren:
Das ist völlig überflüssig. Für beide Gemeinden liegen ausgehandelte Verträge mit fest vereinbarten Kosten vor. Wäre der Antrag Aschebergs zügig bearbeitet und der Weg für eine Verwaltungsgemeinschaft zwischen Ascheberg und Plön frei gemacht worden, hätte die Gemeinde im vergangenen Jahr bereits 40.000 Euro sparen können.