Wie frei sind die Gedanken?

Da ich über Pfingsten nicht in Urlaub gefahren bin, hatte ich viel Zeit, auch einmal in Ruhe den Spiegel zu lesen. In der Ausgabe 21/2012 (S 124) stand ein Artikel über das Urheberrecht. Dazu hatte ich einen Beitrag vorbereitet, den ich erst jetzt erst fertigstellen konnte.

Mit dem Aufruf „Wir sind die Urheber“ haben mehrere Autoren auf den – Ihrer Meinung nach – unzureichenden Schutz ihrer Urheberrechte aufmerksam gemacht. Das Interessante daran ist nicht, dass viele der „Urheber“ selber Urheberrechtsverletzungen begehen, indem sie etwa Uli Stein Cartoons in ihrer Facebok-Präsenzen eingestellt haben, sondern dass nur ein Bruchteil des Geldes bei den Autoren, Musikern und Fotographen landet. Der große Rest geht an die Rechteverwerter bzw. die großen Medienunternehmen. Und die wiederum haben ein Interesse daran, daß die Rechtslage so bleibt wie sie ist oder weiter zu ihren Gunsten verändert wird. Leider machen sich die Künstler als allgemeine Sympathieträger und „Gutmenschen“ hier zu nützlichen Idioten der Medienkonzerne und Rechteverwerter.

Mit den Protesten gegen das ACTA-Abkommen Anfang diesen Jahres konnte dessen Inkrafttreten erst einmal verhindert werden. Leider nur ein in Etappensieg gegen die Medienkonzerne bzw. das Rechteverwertersystem, eine bürgerfreundliche Dauerlösung steht aus.

Aus meiner Sicht sind hier zwei Themenbereiche besonders zu betrachten.
Zuerst einmal ist die Überwachung des Internets und des privaten Kommunikationsverhaltens im Internet durch private Betriebe wie ProMedia höchst bedenklich. Firmen wie diese überwachen das Netz mit spezieller Software, ermitteln die so genannte IP Nummern und erzwingen dann – allerdings mit richterlicher Genehmigung – bei den Providern die Herausgabe des Kundennamen, der der IP-Nummer zugeordnet werden kann. Bei der Vielzahl der Anträge ist das aber eine reine Routineangelegenheit.

Das Brief- und Fernmeldegeheimnis sind Güter, die nicht nur durch einfache Gesetze, sondern durch die Verfassung geschützt sind. Ich wüsste nicht, was eine EMail, ein ICQ-Chat oder eine Skype- Übertragung sich von einem Brief oder einem Telefonat unterscheidet, außer der Übertragungsweg.
Vor diesem Hintergrund finde ich es mehr als bedenklich, daß diese Kommunikation durch Dritte – nicht stattliche Firmen – ohne richterliche Anordnung überhaupt überwacht werden darf. Hier, also beim Schutz individueller Freiheitsrechte, wäre eine Anpassung der Rechtslag im Sinne der Bürger überfällig.

Das zweite ist der Umstand, dass Anwälte wie der im Spiegel genannte Clemens Rasch aus Hamburg mit ihren Abmahnwellen nicht nur eine gefühlte Kontrolldichte erzeugen, sondern „bei den Usern das schlechte Gefühl auslösen, sie würden überwacht“. Dieses schlechte Gefühl könnte man auch Angst nennen. Dahinter steht die Justiz als staatlich legitimierte Gewalt. Sie eröffnet die Möglichkeit, angebliches Fehlverhalten über Abmahnverfahren zu sanktionieren.

Und Abmahnungen sind kein Einzelfall. Nach Angaben des Spiegels gab es 2012 nach Branchenangaben „über eine halbe Million Abmahnungen mit einem Anspruchsvolumen von mehr als 400 Millionen Euro.“ Diese Zahlen machen klar, daß wir es hier nicht mit Einzelfällen zu tun haben, sondern mit einem einträglichen Geschäftszeig.
Da drängt sich natürlich die Frage auf, was das für Leute sein müssen, die so ihr Geld verdienen.

Mit dem System aus Rechteverwertern, Abmahnern und Justiz geht die Kriminalisierung einer ganzen Generation einher. Dies wird auch in der immer wieder genutzten Wortwahl deutlich.

Da ist immer wieder von Diebstahl die Rede. Das Wort Dieb ist durchgehend negativ besetzt. Früher wurde Dieben eine Hand abgehackt, in manchen Gegenden dieser Welt ist das auch heute noch der Fall. Tatsächlich ist aber ziemlich klar, was Diebstahl ist, nämlich „ eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, …“  (§ 242 Strafgesetzbuch).  Eine Musik- oder Filmdatei ist aber gar keine bewegliche Sache, Diebstahl triff damit nicht zu. Dennoch wird der Ausdruck immer wieder genutzt, um Bürger, die möglicherweise Urheberrechte verletzt haben, in die Nähe von Kriminellen zu rücken.

Das gilt auch für das Wort „Raubkopierer”. Räuber ist, „wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.”  Beim so genannten Raubkopieren wird aber niemandem mit Gewalt gedroht. Durch das Erstellen einer Kopie niemandem etwas weggenommen. Der Versuch, die Betroffenen zu kriminalisieren, liegt auf der Hand.

Man könnte jetzt geneigt sein, den Spieß einfach einmal umzudrehen. Terrorismus ist nach gängiger Auffassung und ganz verkürzt, Angst und Schrecken durch Gewalt zu verbreiten.
Die Angst vor Abmahnungen ist offenbar und allgegenwärtig, und mit den Abmahnverfahren ist auch Gewalt –wenngleich staatlich legitimiert – im Spiel. Der Wort Abmahnterror hat also eine viel größere Berechtigung als das Wort Raubkopierer.

Den Begriff der s.g. „Content-Mafia“ für das System aus Rechteverwertern und Abmahnanwälten gibt es ja bereits.

Zum Schutz der individuellen Rechte, der Interessen der Bürger, der Künstler und des Rechtsfriedens scheint mir die Schlußfolgerung des Spiegels, das Urheberrecht an die technische Entwicklung anzugepassen, nur folgerichtig.

Einige Beispiele mögen verdeutlichen, wie wichtig eine für den Otto-Normalverbraucher rechtssichere Regelung ist.

Eine Feng Shui Beraterin zitiert auf  ihrer Homepage Karl Valentin und macht das Zitat auch mit Quellenangabe kenntlich. Die Erben des großen Komikers verstehen hier keinen Spaß. Abmahnung.

Ein Sänger verschafft einem Journalisten eine Freikarte für sein Konzert. Der Journalist schreibt einen Artikel, der in einer Zeitung abgedruckt wird. Der Sänger scannt den Artikel ein und stellt ihn auf seine eigene Homepage. Konsequenz: Die Zeitung mahnt den Künstler ab.

Das Lied „Happy Birthday“ ist nach wie vor urheberrechtlich geschützt. Singt nun etwa eine Schulklasse dieses Lied und einer der Schüler stellt die Viedoaufzeichnung bei YOUTUBE ein, ist die Urheberrechtsverletzung komplett.

Interessant auch die Frage, wie eingescannte Dokumente zu bewerten sind. Auf der Homepage Plöner Ansichten sind alte Postkarten von Plön zu sehen, die so alt sind, dass hier keine Urheberrechte mehr bestehen dürften. Entsteht mit dem Kauf der Postkarte, dem Einscannen und der Veröffentlichung im Internet ein neues Urheberrecht? Einige der Bilder aus den Plöner Ansichten sind jedenfalls bei Facebook im Plönbook eingestellt.

Und Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der ‘Axel Springer AG, sonst vehementer Verfechter des Urheberrechts, findet nichts dabei, wenn die “Bild” das Bild eines Mädchens veröffentlicht, das sich selbst getötet hat. Dass die so genannte “Zeitung” dieses Bild ohne Nachfrage aus dem Internet gezogen hat, stört ihn seiner Sicht der Dinge offenbar nicht. In diesem Fall wird gerne angenommen, daß mit dem Einstellenvon Inhalten in das Internet das stillschweigende Einverständnis verbunden sei, daß die Informationen / Daten weiterverwendet werden dürften.
Ansonsten schimpft er auch gerne mal über Netzkommunisten.

Nach meiner Auffassung muß es möglich sein, sowohl Autoren, Künstler und Zeitungen zu zitieren, ohne sich der Gefahr auszusetzen, abgemahnt zu werden. Dazu zähle ich auch das Einscannen von Bildern und Artikeln aus Zeitschriften und Journalen. Wer etwa veröffentlicht, gibt damit grundsätzlich auch sein Einverständnis, dass hierüber öffentlich diskutiert wird. Und dazu zählt auch, daß man es zitiert oder zeigt. Das wiederum muß möglich sein, ohne den Urheber oder die Urheberin dazu um Erlaubnis zu bitten. Das gilt dann vor allem auch für die Presse.

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