Unzutreffende Bewertung

Am Mittwoch trat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt erneut zusammen. In der Berichterstattung erwähnte die Verwaltung meinen Brief an den Bürgermeister als Vorsitzenden des Planungsverbandes Seewiesen und erwähnte öffentlich, dass ich der Verwaltung u.a. Fahrlässigkeit vorgeworfen hätte. Gleichzeitig wurde berichtet, dass mein Brief der Kanzlei Brock, Müller, Ziegenbein (BMZ) zur Bewertung vorgelegt wurde. Sowohl mein Brief als auch die schriftlich eingegangene Bewertung der BMZ wurden im öffentlichen Teil der Sitzung verteilt, damit ist der Vorgang mit Ausnahme von detaillierten Inhalten des Vertragsentwurfes für mich öffentlich.

Die von der Verwaltung zitierten Vorwürfe sind korrekt widergegeben. Unabhängig davon, dass die Qualität der Beratung der BMZ in der Angelegenheit Wegenutzungsverträge z.T. sehr unterschiedlich bewertet wird, läßt sich aus der Antwort ableiten, dass der Vorwurf der Fahrlässigkeit im Bezug auf die juristische Ausgestaltung des Städtebaulichen Vertrages nicht aufrecht erhalten werden kann. Ich bedaure an dieser Stelle meine nicht zutreffende Bewertung und ziehe den Vorwurf der Fahrlässigkeit zurück.

Im Bezug auf die städtebaulichen Aspekte der Vertragsgestaltung kann ich der BMZ nicht folgen und vertrete eine andere Ansicht.

Auf den Hinweis, dass sich meine Kritik nicht gegen die Verwaltung, sondern gegen den Planungsverband richtet, wurde mir – berechtigt – sinngemäß entgegnet, dass die Verwaltung ja die Arbeit des Planungsverbandes erledigen würde. In dem Zusammenhang wäre natürlich interessant zu erfahren, welchen Aufwand (Arbeitsstunden, Sachkosten) unsere städtische Verwaltung bereits für den Planungsverband Seewiesen geleistet hat und ob sich die nutznießende Gemeinde Rathjensdorf an den Kosten hierfür beteiligt wurde oder ob eine Vergütung, eventuell auch nur anteilig, aus dem Etat des Planungsverbandes erfolgt ist.

Zu guter Letzt bleibt festzustellen, dass der Vertrag nunmehr durch einen Juristen überprüft wurde. Das hätte nach meiner Einschätzung bereits vor der Erstellung des Entwurfes erfolgen müssen, aber so sind zumindest redaktionelle Änderungen erfolgt.

Was leider nicht erfolgt ist, ist die vollständige Übernahme aller im Protokoll der letzten Ausschusssitzung des SteU  formulierten Kriterien für die Hochwertigkeit des Baugebietes in den Städtebaulichen Vertrag. Damit ist einem weiteren Absenken des Qualitätsanspruches Tür und Tor geöffnet.

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