§ 166 abschaffen !

Das so genannte Schmähvideo hat in der muslimischen Welt wieder einmal die zu erwartenden Reflexe ausgelöst.

Zugegeben, das Video ist schlecht gemacht und inhaltlich dämlich, aber lange keine Entschuldigung für Brandstiftungen, Mord und Totschlag.

Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut. Wenn unsere politisch Elite jetzt rumlaviert und hochrangige Vertreter der CSU eine Verschärfung des Blasphemieparagraphen (Strafgesetzbuch § 166) fordern, muß man sich wieder einmal fremdschämen.

Dabei haben sowohl unsere Kanzlerin wie auch unser jetziger Bundespräsident am 8. September 2010 in Potsdam ihrer Laudatio für den dänischen Karikaturisten Westergaard eine ganz klare Position bezogen.

„Ich bin überzeugt: Wenn wir selbstbewusst zu unseren Werten stehen, verschafft uns das weltweit mehr Respekt und Anerkennung, als wenn wir es nur verschämt tun. Die Freiheit ist für mich persönlich die glücklichste Erfahrung meines Lebens.“ (Angela Merkel)

Vor diesem Hintergrund ist es skandalös, jetzt Gesetzesverschärfungen zu fordern, um den empörten Mob zu befriedigen. Der § 166 (Blasphemie) gehört abgeschafft, nicht verschärft. Der § 130 (Volksverhetzung) sollte völlig ausreichen, um Störungen der öffentlichen Ordnung zu ahnden.

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