lol

„Qualität steht vor Quantität“ war die Überschrift des Berichtes der KN/Ostholsteiner Anzeiger vom 1. November 2012. lol steht im Netzjargon für laughing out loud. Als Übersetzung wird oft „lautes Lachen“ angegeben, herzlich oder selten so gelacht trifft es aber besser.

Es klingt mir noch in den Ohren, das Gelaber, das Baugebiet Seewiesen würde nur kommen, wenn es auch hochwertig sei.
Ganz am Anfang wurde die Hochwertigkeit an die Realisierung des künstlichen Sees gekoppelt, nun gibt man sich auch gerne mit einem begrünten Regenrückhaltebecken zufrieden. Gewässer ist eben Gewässer.

Folgt man der Berichterstattung der KN, ergibt sich die Hochwertigkeit jetzt aus einer Planung, die so ausgelegt ist, dass auf Lärmschutzwälle verzichtet werden kann. Das ist das mindeste, was wir dem Landschafts- und Stadtbild unserer Heimat schuldig sind. Einen Beitrag zur Hochwertigkeit des Baugebietes kann ich darin nicht erkennen.

Über den Straßenlärm der verschwenkten B 76 hinaus haben wir ja auch noch das Klärwerk auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Leibhaber herber Düfte werden es als Beitrag zur Hochwertigkeit zu schätzen wissen, wenn es gelegentlich zu Geruchsbelästigungen kommt.

Die wirkliche Schwierigkeit besteht darin, Kriterien zu benennen, an denen man Hochwertigkeit messen kann. An der Festlegung solcher Kriterien hat sich auch der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt(SteU) in Plön versucht. Ich erinnere mich allerdings auch an fragende Gesichter, als es darum ging, konkrete Kriterien zu benennen.

Dem dörflichen Charakter von Tramm würde es am ehesten entsprechen, wenn die aufgelockerte Bauweise des bestehenden Dorfes auf das neue Baugebiet übertragen wird. Daher hatte ich vorgeschlagen, die Bebauungsdichte über eine Grundflächenzahl von 0,2 (20% des Grundstückes dürfen bebaut werden) zu regulieren. Dieses Kriterium wurde gleich vom Tisch gewischt, man müsse ja für jeden etwas bieten. Tscha, beste Voraussetzung für Hochwertigkeit.

Ein anderer Vorschlag für eine Forderung war, auf die Bebauung der Flächen zu verzichten, die bereits illegal gerodet wurden. Illegale Abholzungen sind eine Straftat, so etwas darf nicht belohnt werden. Es ist nicht vergleichbar, aber der Ladendieb darf seine Beute auch nicht behalten. Die Forderung, den betreffenden Uferstreifen am Trammer See nicht zu bebauen, wurde von unserem SteU unwidersprochen akzeptiert. Da wundert es mich, dass der Investor diesen Anteil noch nicht von vorn herein aus seiner Planung herausgenommen hat. Mir drängt sich da die Frage auf, wollen die Vertreter der Stadt diese Forderung des SteU nicht umsetzen? Oder können sie nicht? Oder haben sie es einfach vergessen? Der Berichterstattung der KN zu Folge kam die entsprechende Frage/Anregung von Michael Ruske aus Rathjensdorf.

Über das dritte nachprüfbare Kriterium, nämlich die Straßen und Wegen nach dem Standard der RAST 06 anzulegen, wurde nicht weiter berichtet. Das könnte darauf hindeuten, dass es unwidersprochen in die Planung aufgenommen wurde. Ich könnte mir allerdings auch vorstellen, dass es unter den Tisch gefallen ist.

Leider habe ich den Eindruck gewonnen, dass man sich jetzt am liebsten gar nicht mehr mit Details beschäftigen möchte, damit man das Ding noch vor den nächsten Kommunalwahlen in trockene Tücher bekommt. Dafür schluckt man gerne jede Kröte.
Wohl bekommts.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert