Wie die KN am 1. Februar berichtete, sind im Rahmen der Vergabe der Wegenutzungsverträge und damit für die Vergabe der Rechte für die Nutzung des Strom- und Gasnetzes, erhebliche Kosten für die Beratung durch Anwaltsbüros entstanden. Hierzu wird der Bürgervorsteher zitiert, der die Summe von 160.000,– Euro genannt hat.
Diese Summe muß differenziert betrachtet werden. Ein Teil der Kosten wäre ohnehin angefallen, da die Vergabe nach einem komplizierten Verfahren erfolgt, bei dem man sich keine Fehler leisten sollte, weil es ansonsten noch teurer werden könnte.
Der andere Teil der bisher aufgelaufenen Kosten ist entstanden, weil es im Verfahren zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Ratsmitgliedern sowie der Verwaltung und der Selbtsverwaltung gekommen ist. Im Verlauf des Geschehens kam es dazu, daß die Ratsversammlung zur Durchsetzung ihrer Beschlüsse gegen die Verwaltung einen eigenen Rechtsbeistand einschalten mußte.
Mit der Entscheidung, die Wegenutzungsverträge mit den Stadtwerken abzuschließen, ist der Verkauf des Gas- und Stromnetzes von der eon Hanse an die Stadtwerke verbunden. Hierzu wird es erforderlich sein, daß sich die beiden Parteien auf einen Kaufpreis einigen. Auch dabei werden die Anwälte vermutlich wieder gut verdienen.