Ausbaubeitragssatzung die Vorletzte

Heute tagte der Hauptausschuß. Das einzige Thema war die Ausbaubeitragsatzung. Hierzu wurde die Vorlage der Verwaltung erneut diskutiert. Dies war erforderlich geworden, nachdem in der letzten Sitzung Fragen aufkamen, die innerhalb der Fraktionen noch besprochen werden sollten.
Dazu sollten die Fraktionen ihre Anregungen vorab an die Verwaltung übermitteln. Von Seiten der SPD, der FWG und der Grünen gab es keine weiteren Beiträge. Die Beratung in der heutigen Sondersitzung wurde notwendig, um die Satzung am Mittwoch in der Ratsversammlung beschließen zu können.

In der heutigen Diskussion ging es nicht mehr um die Anhebung und die Höhe der Ausbaubeiträge. Die Kernfrage war, wie die Straßen in die Kategorien Anlieger- Haupterschließungs- und Hauptdurchgangsstraße eingeteilt werden. Von dieser Einteilung ist abhängig, welchen Anteil an den Kosten die Eigentümer bei Erneuerungs- oder Umbaumaßnahmen zu tragen haben.
Hierbei kommt es oft zum Streit zwischen Stadt und Eigentümern. Dabei versuchen die Eigentümer verständlicherweise, daß ihre Straße als Haupterschließungsstraße kategorisiert wird. Damit wären 10% der Kosten weniger durch die Eigentümer zu zahlen. (zukünftig 75% statt 85%, bislang 65% statt 75%).

In der bisherigen Verwaltungsvorlage wurde die Fahrbahnbreite als das wesentliche Indiz für die Kategorisierung herangezogen. Die Verwaltung stellte klar, daß dieses Kriterium jedoch nicht bindend ist. Vielmehr kommt es darauf an, welche Funktion die Straße nach der Erneuerung oder dem Umbau haben wird. Aus diesem Grunde ist es auch nicht ratsam, die Straßen bereits heute in einem Straßenkataster zu erfassen und entsprechend einzuteilen. Es zeichnet sich jedoch ab, daß so gut wie keine Straße in Plön als Haupterschließungsstraße anzusehen ist.

Um die Satzung auch für den Bürger verständlicher zu machen, wurde beschlossen, das Kriterium Fahrbahnbreite noch um eine Definition zu ergänzen.

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