Erster Ausschuß 2016

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt erstmalig im Jahr 2016.
Im Tagesordnungspunkt Berichte wurden unter anderem folgende Theman angesprochen:
Berichte der Verwaltung:
– Der Bebauungsplan Johannisstraße wird fortgeführt.
Eine nach meiner Meinung richtige Entscheidung. Ein B-Plan ist nicht nur rechtssicherer als eine zwischenzeitlich angedachte Erhaltungssatzung, wenn es darum geht, den Charakter der Johannisstraße zu bewahren, er schafft auch Planungssicherheit für die Eigentümer und zeigt Entwicklungsmöglichkeiten für die Grundstücke auf. Der positive Nebeneffekt ist eine potentielle Wertsteigerung der Grundstücke.
– Die erste Änderung des Bebauungsplanes Appelwarder wird im Zeitraum vo 25. Januar bis zum 29. Februar ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken zu Protokoll zu geben. Diese werden dann in einem späteren Abwägungsprozess brücksichtigt oder verworfen.
– Eigentumsverhältnisse Strandweg. Die Grenzfeststellung ist beantragt, die Ergebnisse werden Mitte März erwartet.
Dann wissen wir endlich, ob der Strandweg der Stadt oder der Bahn gehört. Möglichwerweise erzielen wir im Ausschuß dann auch eine Einigung darüber, ob, und wenn ja wie, der Strandweg ausgebaut werden kann. Ich persönlich wäre dafür, die Aufwertung vorerst auf den Bereich zwischen Seeprinz und Marktbrücke zu beschränken, den Weg mit Hamburger Gran zu befestigen und einige Sitzgelegenheiten aufzustellen. Vielleicht wäre ja auch eine kleine Plattform denkbar, von der aus man die Beine ins Wasser baumeln lassen kann.
– Ein Badeverbot an der Badestelle in Stadtheide ist nicht im Gespräch. Es soll im Laufe des Sommers lediglich bewertet werden, ob von der Badestelle schädliche Einflüsse auf die Umwelt ausgehen.
Nach meiner Meinung wäre ein Badeverbot als „Strafe“ dafür, dass Kriminelle ständig die Bäume am Uferstreifen schädigen, nicht gerecht. Es trifft diejenigen, die nicht das Geld hatten, sich ein ufernahes Grundstück mit Seeblick zu sichern und hindert die beschönigend „Schnippler“ genannten Straftäter nicht am Baumfrevel.
Aus meiner Sicht wäre es denkbar, die bestehende Badestelle zu schließen und als Ausgleichsfläche auszuweisen und stattdessen an der jetzigen Ausgleichsfläche eine neue Badestelle mit Badewiese einzurichten. In wie weit das rechtlich umsetzbar ist, wäre eine Prüfung wert.
– Der Bebauungsplan Gerberhof soll nach Möglichkeit noch vor den Sommerferien ausgelegt und eventuell sogar beschlossen werden.
Eine Auslegung vor der Sommerpause halte ich für realistisch. Das Ziel, den Bebauungsplan bis dahin zu beschließen, halte ich für sportlich, aber nicht für ausgeschlossen. Damit könnte Plön auch zeigen, dass es wichtige und richtige städtebauliche Entwicklungsplanungen reibungslos und schnell umsetzen kann. (Anders als das Gewürge mit den Seewiesen, aber die sind ja auch sinnbefreit.)
– Im Sommer wird es in Plön voraussichtlich zu Verkehrsbehinderungen kommen. An den Brücken der innerörtlichen Umbehungsstraße sind Unterhaltungsarbeiten notwendig.

Berichte der Selbstverwaltung:
– Frau Kauf, Bündnis 90 / Die Grünen fragte nach, ob die Abrechnung der Baumaßnahme Hipperstraße bereits erfolgt ist oder wann mit dem Abschluß zu rechnen sei.
Die TL 30 erwiederte, daß die Aberchnung noch nicht erfolgen konnte, da verschiedene Rechnungsunterlagen der Firmen noch nicht vorliegen würden.
– Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit für ein Verkehrskonzept für den Bereich Steinbergweg-Ulmenstraße angesprochen, und zwar nicht nur für die Bauzeit, sondern vor allem für die Nutzungszeit nach Fertigstellung.
In ihrer Antwort betonte die TL 30, daß der Steinbergweg nicht abrutschen würde und sicher sei.
– Ich berichtete, daß der Aldi-Markt derzeit abgerissen wird. Da da Verwaltungsgericht nunmehr – auch mit Bezug auf Plön – festgestellt hat, daß  Kaufkraftverluste von 6% schädlich sein können und die Verträglichkeitsuntersuchung der CIMA Kaufkraftverluste von bis zu über 6% für die Innenstadt durch den Neubau des ALDI-Marktes prognostiziert hat, ist es jetzt zwingend erforderlich, städteplanerische Maßnahmen zu ergreifen, um die Innenstadt zu stützen. Ich habe für die kommende oder die darauf folgende Sitzung einen Antrag zu diesem Thema angekündigt.
Etwas befremdlich fand ich die Frage eines Ausschußmitgliedes, was denn die Innenstadt sei. Der Fragende dokumetierte damit entweder seine völlige Ahnungslosigkeit oder wollte mich aus der Reserve locken. Ich verwies auf das Gutachten der CIMA, das er mit beschlossen hat und gab die Empfehlung ab, das im Protokoll nachzulesen. Im Einzelhandelsgutachten ist der zentrale Versorgungsbereich genau beschrieben.
– Der Ausschußvorsitzende Herr Bernd Möller erwähnte unter Bezug auf die Einwohnerversammlung, dass es zum Aufgabenbereich des SteU gehören würde, wenn es darum geht, Bauflächen für Flüchtlingsunterkünfte festzulegen. Für die in der Einwohnerversammlung genannte Zahl von 211 Unterzubringende sei die Ausweisung von Bauflächen zwingend erforderlich, vor allem, wenn man davon ausgeht, dass auch in den Folgejahren Flüchtlinge aufzunehmen sind. Die TL 30 betonte, daß sich die Zahlen ständig ändern. Derzeit ginge man von 88 Personen aus, die 2016 unterzubringen seien.

In der Einwohnerfragestunde erkundigte sich zwei Anwohner aus dem Ölmühlengebiet nach den Ausbauplanungen zur Ulmenstraße und zum Steinbergweg, insbesondere nach der Einstufung der Straßen als Erschließungs- oder Anwohnerstraßen, nach der Kanalisation, nach der Art der Straßendecke sowie nach der Beleuchtung und den Parkplätzen. Die Verwaltung führte aus, daß derzeit die Grundlagen ermittelt werden, erst danach sei eine Planung und eine Kostenschätzung möglich. Interessant könnte auch noch werden, ob beide Straßen gemeinsam oder als eigenständige Maßnahmen abgerechnet werden.

Beim Tagesordnungspunkt 6 ging es um den Erhaltungszustand der Straßen, es war ein mündlicher Bericht angekündigt. Die Verwaltung ging in einem Lichtbildervortrag auf den Zustand der Straßen ein, die aufgrund ihres Zustandes nicht mehr sinnvoll unterhalten werden können, sondern neu gemacht werden müssen. Es entstand zwischenzeitlich der Eindruck, als sei in den letzten Jahren nichts gemacht worden. Das ist unzutreffend. Wie die Verwaltung völlig zutreffend betonte, sind mit der Lübecker Straße, der Krabbe, der Klosterstraße und der Hipperstraße in den vergangenen Jahren durchaus Straßenbaumaßnahmen abgeschlossen worden. Die damalige Festlegung der Reihenfolge in der Bearbeitung ergab sich aus dem Straßenkataster in Verbindung mit dem Kanalisationskataster. Das ganze Verfahren hat sich aus meiner Sicht in dem Moment festgefressen, als aus politischen Gründen Steinbergweg, Hipperstraße und Ulmenstraße vorgezogen wurden. Dies erfolgte auf Antrag der CDU, die hierfür im Ausschuß eine Mehrheit fand. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich will nicht ausschließen, dass ich damals auch für den Antrag gestimmt  habe.Da die Planungen für Ulmenstraße und Steinbergweg erst Ende diesen Jahres abgeschlossen sein werden, wird es bis dahin keine investiven Maßnahmen geben. Lediglich für Unterhaltungsmaßnahmen sind 540.000,– Euro in den Haushalt eingestellt.
Aus meiner Sicht fürhrt jetzt kein Weg umhin, die oben genannten Straßen in Angriff zu nehmen, weil durch ein erneutes Umsteuern wieder Zeit verschwendet wird und sich der Investitionsstau vergrößert.

3 Gedanken zu „Erster Ausschuß 2016

  1. Guten Tag,
    zu Badestelle Plön Stadtheide: Wo befindet sich die jetzige Ausgleichsfläche?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

  2. Sehr geehrter Herr / geehrte Frau Landsberg,

    die genaue Lage kann ich Ihnen ohne in die Akten zu sehen
    nicht sagen. Falls die genaue Lage für Sie von Bedeutung ist,
    empfehle ich Ihnen, hierzu bei der Stadt über den Bürgermeister
    einen Termin zur Akteneinsicht mit der TL 30, Frau Kricheldorff
    zu vereinbaren.
    Wir vermeiden dadurch Informationsverluste durch “stille Post”.

    Mein Kenntnisstand zur Badestelle Stadtheide ist wie folgt:

    Als Ausgleichsfläche für das Neubaugebiet Stadtheide wurde
    das Seeufer am Suhrer See re-naturiert. Dabei handelt es
    sich vorwiegend um den Bereich, der mittlerweile eingezäunt
    ist, weil sich dort vermutlich Anwohner oder Anwohnerinnen
    zum wiederholten Mal am öffentlichen Gut vergangen haben.
    (Waldfrevel ist eine Straftat.)
    Soweit ich weiß, wurde auch die ehemalige Badeanstalt der
    Pionierkaserne (hinter dem Sportplatz) re-naturiert.

    Für die Anwohnerinnen und Anwohner in Stadtheide wurde
    eine neue Badestelle geschaffen.

    Leider kam in den letzten Monaten das Gerücht auf, daß die
    Badestelle geschlossen werden soll, weil es immer wieder
    zu Übergriffen auf die mittlerweile eingezäunte Ausgleichsfläche
    gekommen ist.
    Das ist nach meinem Kenntnisstand nicht korrekt. Vielmehr soll
    planmäßig geprüft werden, ob von der Badestelle negative
    Auswirkungen auf den See ausgehen. Soweit ich weiß ist die
    Untere Naturschutzbehörde beim Kreis (UNB) für diese Bewertung
    zuständig.

    Eine Verknüpfung des Betriebes der jetzigen Badestelle mit
    dem so genannten “Schnibbeln” halte ich für falsch. Unabhängig davon,
    daß ich die Rechtmäßigkeit in Frage stelle, würde es überwiegend
    die Anwohnerinnen und Anwohner treffen, die sich gesetzeskonform
    verhalten.

    Viele Grüße,

    Ingo Buth

  3. Betr.: Erster Ausschuß 2016 – Badestelle

    Sehr geehrter Herr Buth,
    die Idee mit der Verlegung der Badestelle finde ich hervorragend. Ist der Sache weiter nachgegangen worden?
    Zu Ihrem Absatz: “Nach meiner Meinung ware ein Badeverbot als Strafe dafür, daß Kriminelle ständig die Bäume am Uferstreifen schädigen, nicht gerecht. Es trifft diejenigen, die nicht das Geld hatten, sich ein ufernahes Grundstück mit Seeblick zu sichern…”
    Von Seeblick kann ja kaum die Rede sein. Lediglich von 3 Grundstücken ist das möglich.
    Zum Thema “Schnippler” möchte ich vermerken, daß es sich manche Anwohner getäuscht fühlen. Die LEG hat von Bepflanzung nichts verlauten lassen, Hauptsache, alles wurde schnell verkauft. Die in Seenähe gelegenen Grundstücke waren nicht den vermögenden Leuten vorbehalten. Jeder hat sich bewerben können. Die Reihenfolge der Anmeldung war entscheidend, nicht der Geldbeutel. Der Interessent hat nicht gewußt, ob er der erste oder letzte Bewerber war. Außerdem war der Preisunterschied gering und auch in Seenähe gab es sehr kleine Grundstücke, die genau so erschwinglich waren, wie die an der 5-Seen-Allee gelegenen.
    Die Bepflanzung entspricht z.B. nicht den Unterlagen, die ich von der Behörde vor dem Kauf erhalten habe. Wer sich nicht um diese Unterlagen bemüht hatte, war ahnungslos. Hier werden Bäume wachsen, die dem Sinne des Naturschutzes entgegenstehen. In der Veröffentlichung der Naturschutzbehörde heißt es, der See soll hauptsächlich dem Schutze der Schellenten dienen. Schellenten brüten in Baumhöhlen!!!! Dazu sind weder die ausgesäten Birken wegen der Dichte des Standes, noch die beschnittenen Schwarzerlen geeignet.
    Ich würde mich freuen, in Sachen Badestelle von Ihnen zu hören.

    Mit freundlichen Grüßen
    Heidi Seeger

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