Pirateriebekämpfung

Hier spielt sich aus meiner Sicht z.Zt. ein Konflikt in der Koalitionsregierung statt, bei dem es weniger um die Bekämpfung der Piraterie geht, sondern um den Versuch des Innenministers, hier durch die kalte Küche den Boden für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu bereiten. Ich habe mit Freude festgestellt, daß die SPD Fraktion im Bundestag diese Betrebungen vorerst verhindern konnte.

Mittlerweile ist unstrittig, (siehe auch meinen Beitrag vom 30. Juni), daß die Marine zur Bekämfung der Piraterie eingesetzt werden darf. Verfolgt man die Presse, stellt man fest, daß man sich jetzt um Details streitet, die für den Unbeteiligten nur schwer nachvollziehbar, die aber m.E. nicht ganz unbedeutend sind. Darf ein Soldat einen Piraten festnehmen oder muß dies durch einen Polizisten erfolgen? Wenn ja, muß ein Polizist an Bord des Kriegsschiffes mitfahren? Wie lange darf der Festgenommene ohne richterliche Entscheidung in Gewahrsam genommen werden? Kann die Prüfung über eine Videotelekonferrenz erfolgen oder muß ein Richter vor Ort sein? In welchem Ausmaß dürfen Deutsche Soldaten Gewalt anwenden, auch über das Maß hinaus, was ein Polizist darf (z.B. Versenkung eines Piratenschiffes, Einzatz großkaliebriger Waffen, …)? Wo werden Gefangene vor Gericht gestellt?  Ob Innen-, Justiz- und Verteidigungministerium hier rechtzeitig zu einer Einigung kommen, wage ich zu bezweifeln. Es steht zu befürchten, daß die Soldaten in der Ausführung ihres Auftrages durch wirklichkeitsfremde Überlegungen und daraus resultierenden Beschränkungen an einem effektiven Einsatz gehindert werden.
Dazu muß man ohnehin feststellen, daß der Marineeinsatz zwar geeignet ist, die Sicherheit in dem Seegebiet zu erhöhen, das eigentliche Problem aber nicht an den Wurzeln packt.
Grundsätzlich sind 3 unterschiedliche Arten von Piraten zu unterscheiden.
Die erste Gruppe ist nicht als schwerkriminell anzusehen. Diese Leute kommen meist unerkannt an Bord und stehlen Teile der Ladung oder Ausrüstungsgegenstände, die dann später zu Geld gemacht werden.
Die zweite Gruppe geht höchst kriminell und mit brutaler Gewalt vor. Die Mitgleider dieser Banden entern Schiffe. Sie treiben die Besatzung zusammen und rauben sie aus, wobei auch vor Mord nicht zurückgeschreckt wird. Darüber hinaus werden Teile der Ladung gestohlen. Wenn die Piraten die Schiffe mit ihrer Beute verlassen, ist der Überfall beendet. Sie leben irgendwo an Land, bevorzugt in Regionen, in denen keine Funktionierende staatliche Ordnung existiert.
Die dritte Gruppe ist der organisierten Kriminalität zuzurechnen. Schiffe werden überfallen, Geiseln werden genommen. Dies geht nur, wenn die Gruppen auch an Land über Unterstützer verfügen. Ein anderes Vorgehen ist, die Besatzungen zu getöten oder auszusetzen, die Ladung der Schiffe zu verwerten und die Schiffe umzubauen, mit neuen Papieren auszustatten und dann als “Phantomschiffe” weiter zu beteiben.  Dies geht nicht ohne  Organisation an Land. Anders als bei Gruppe 2 ist diese Organisation auf Ländern mit halbwegs funktionierender Staatsgewalt angewiesen, wobei Korruption und Bestechlichkeit die Voraussetzung für das Funktionieren dieses “Geschäftsmodelles” zwingend erforderlich sind.

Um nicht nur die Symptome der Piraterie zu unterdrücken, sondern das Problem an den Wurzeln packen zu können, reicht es also nicht aus, Schiffe in das Seebebiet zu schicken. Darüber hinaus müssen Konzepte entwickelt werden, wie man an die Hintermänner/-frauen herankommt. Dieser Ansatz kommt m.E. im Moment noch zu kurz.

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