Ich habe es in den vergangenen Tagen leider nicht geschafft, von der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt zu berichten. So kam mir die Zeitung heute zuvor.
Im großen und ganzen muß die Sitzung als Erfolg angesehen werden. Unser Antrag für die Entwicklungsplanung der östlichen Innenstadt wurde einstimmig angenommen, lediglich die Passage mit der Selbstbindung der städtischen Gremien an den Plan wurde auf Veranlassung der CDU herausgenommen. Leider gelang es mir nicht zu vermitteln, daß die Selbstbindung der Gremien erst einsetzt, wenn der Plan von der Ratsversammlung genehmigt ist. Es war rein rethorisch nicht meine Stunde. Natürlich ist es wichtig, sich an einen Plan zu halten, wenn man schon einen aufstellt. Aber auch ohne diesen Absatz ist der Beschluß des SteU als Erfolg für die SPD zu werten.
Das gilt auch für den Bereich Lübecker Straße, deren Umgestaltung der SteU ebenfalls einstimmig beschlossen hat. Hierbei geht es erst einmal um die Aufwertung dieses Bereiches. Die Entscheidung, ob dieser Straßenabschnitt als Fußgängerzone, als Spielstraße oder als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird, wird erst zu treffen sein, wenn die Entwicklungsplanung für die östliche Innenstadt abgeschlossen ist. In den weiteren Planungsprozeß müssen jetzt die Anlieger frühzeitig einbezogen werden, um Ideen zu sammeln und eine allgemeine Akzeptanz zu schaffen.
Richtig strittig war der Beschluß über die Aufstellung eines B-Planes, einer Gestaltungssatzung und einer Veränderungssperre für den Appelwarder. Hier enthielten sich 2 Mitglieder der CDU Fraktion, ein Brief des Fraktionsvorsitzenden der FWG wurde verlesen. Er enthielt u.a. die Formulierungen Geschmacksdiktatur und wirkte ein wenig fehl am Platz. Die Aufstellung eines B-Planes und die Veränderungssperre wurden beschlossen, die Gestaltungssatzung wurde aus der Beschlußvorlage für die Aufstellung des B-Planes gestrichen. Die beiden wichtigsten Punkte sind also auf einem guten Weg. Die Veränderungssperre ist im Moment vorrangig, damit nicht durch Abriß Fakten geschaffen werden können, die den Planungsabsichten der Stadt entgegen stehen. Änderungen, die im Einklang mit den Planungsabsichten stehen, können durch die städtischen Gremine dennoch genehmigt werden. Für die Erhaltungssatzung werde ich mich weiter einsetzen. Sie ist, wie Herr Becker vom Bauamt ausführte, Bestandteil des B-Planes und erforderlich, um den Charakter des Straßenbildes zu erhalten. Ein B-Plan regelt lediglich die städtebaulichen Belange. Ist der Erhalt des Straßenbildes gewünscht, und hier waren sich die Mitglieder des Ausschusses mehrheitlich einig, ist eine Erhaltungssatzung erforderlich. Über die weitere Ausgestaltung dieser Satzung wird im Planungsgang abzustimmen sein. Knackpunkt ist im wesentlichen, daß ich der Ansicht bin, daß die zur Straße weisenden Fassaden erhalten werden müssen. Dies schließt Erweiterungen in den rückwertigen Bereich nicht aus. Die Vertreter der CDU, mehrheitlich gefolgt von den Vertretern de FDP und der FWG, bestehen darauf, daß es möglich sein muß, Gebäude auch komplett abreißen zu können. Hier sind die Bürger sehr frühzeitig in den Planungsprozeß einzubeziehen, dabei wird sicher auch der Wille der Anwohner deutlich werden. Sollte hier der Charakter des Straßenbildes verloren gehen, haben CDU und FWG dies zu vertreten.
Zum Ende mußte ich erstmals den Raum wegen Befangenheit verlassen. Im nichtöffentlichen Teil wurde ein Bauvorhaben besprochen, das Verwandte von mir planen.
Da mein Zug nach Bonn morgen früh um 05:18 Uhr fährt, mache ich erst einmal Schluß für heute.