Bedenkenswert

Am Donnerstag erschien in der KN ein Artikel, in dem Dr. Lorenzen von der FWG mit dem Vorschlag zitiert wird, dass er sich zukünftig eine Stadt “Großer Plöner See” vorstellen könne. Dieser Weg würde die vom Amt vorgeschlagene und von Plön strikt abgelehnte Einamtung  der Stadt verhindern und trotzdem könnte – im Verbund mit den Umlandgemeinden – eine größere, effektivere und unbürokratischere Verwaltung entstehen. Wesentlicher Vorteil wäre auch, dass die Verwaltung eine von den Wählern direkt gewählte Selbstverwaltung und damit gegenüber der Amtsorganisation auch eine demokratische Legitimation hätte.
Grundsätzlich sind die Überlegungen bedenkenswert. Aber ich sehe einen Knackpunkt:
“Ich möchte keine Vorträge über Demokratie haben, da kann ich selber mit um”, so der Bosauer Bürgermeister Schmidt am 15. Dezember des letzten Jahres. Die von Dr. Lorenzen vorgeschlagene Lösung wäre zwar demokratischer, würde aber die vom Duo Schmidt/Leonhardt vorangetriebene Lösung des Amtsdirektors ausschließen, da die Stadt einen Bürgermeister wählen würde. Da die Entscheidung für die Lösung Amtsdirektor eigentlich nicht zeitkritisch ist, ist zu vermuten, daß die wahren Gründe, diese Lösung so schnell voranzutreiben, ganz anders gelagert sind.
Moltke soll mal gesagt haben: “Kein Plan überlebt den Kontakt mit dem Feind.” Dieser Vorschlag wird den Kontakt mit der Realität nicht überleben.

In einem Punkt aber irrt Dr. Lorenzen. Es ist durchaus möglich, daß sich eine Gemeinde der Stadt anschließt.
Aber darum geht es bei Ascheberg und Bösdorf gar nicht. Beide Gemeinden lassen lediglich prüfen, welche Kosten entstehen würden, wenn sie ihre Verwaltungsleistungen durch die Stadt Plön, oder wie bei Bösdorf, ggf. auch durch Malente oder Eutin erbringen lassen würden und nicht durch das Amt. Dies ist rechtlich möglich, da die Gemeiden direkt an Plön bzw. die anderen genannten Städte grenzen.  Es ist auch faktisch möglich, aus der Amtsverwaltung auszuscheiden, selbst gegen den Willen des Innenministeriums. Die Gemeinde Bönebüttel hat das bewiesen, auch wenn dazu der Klageweg beschritten werden mußte.

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