In seiner Neujahrsansprache rief der Bürgervorsteher dazu auf, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in die Planungen für die Errichtung eines Einkaufszentrums in der Stadtgrabenstraße mit einzubeziehen. Im Zusammenhang mit einer sachlichen Diskussion um die Stadtgrabenstraße sind 2 Aspekte besonders zu betrachten. Das eine ist die Parkplatzsituation, das andere ist die Eingliederung in das Stadtbild und die Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Sobald ich verläßliche Angaben zur Park- bzw. Stellplatzsituation habe, werde ich auf das Thema eingehen, für heute beschränke ich mich auf das Stadtbild.
Ich kann verstehen, daß man sich im ersten Moment schwer tut, sich ein Einkaufszentrum im Bereich Stadtgrabenstraße vorzustellen. Wenn man die Notwendigkeit eines Einkaufszentrums mit Frischemarkt und Discounter nicht grundsätzlich in Frage stellt – eine Position, die aus den Leserbriefen in der KN ebenso herauszulesen ist wie Zustimmung zu dem Standort Stadtgrabenstraße oder die Entwicklung des jetzigen SKY-Marktes – wird man nicht umhin kommen, die Standorte Klinkerteich und Stadtgraben einmal im Vergleich zu betrachten. Die anderen Alternativen wie etwa die Entwicklung des Altstandortes oder den Bereich “Alte Post” lasse ich dabei erst einmal außer außen vor, da die Eigentumsverhältnisse schwierig sind und sich bislang auch noch kein interessierter Investor gefunden hat.
Betrachtet man die Stadtgrabenstraße, hat man es nicht mit einem besonders attraktiven Anblick zu tun. Die Häuser dort sind zwar alt, aber keine wirklichen Baudenkmäler. Auch in ihrer Kombination stellen sie – anders als etwa die Johannisstraße oder der Appelwarder – keinen sehens- und erhaltenswerten Anblick dar, der durch die Errichtung eines Einkaufszentrums unwiderbringlich zerstört wird.
Dieser Blick auf das Restaurant “Zum Prinzen” und das Schloß ist nach meiner Einschätzung die “historischste” Ansicht der Altstadt von hinten.
Betrachtet man die Stadtgrabenstraße von der B 430 aus in Richtung des möglichen Standortes für das Einkaufszentrum wird man feststellen, daß hier kaum historische Bausubstanz zu entdecken ist.
Auch der Blick aus der Stadtgrabenstraße heraus auf den möglichen Standort ergibt keinen entscheidend anderen Eindruck.
Um eine Vorstellung von den Ausmaßen – besonders der Höhe – des Einkaufszentrums zu erhalten, habe ich eine Aufnahme eines ALDI/SKY Marktes in Flensburg gemacht.
Dieser Markt ist ca. einen bis eineinhalb Meter niedriger als der Bau, der in der Stadtgrabenstraße entsehen könnte. Die zusätzliche Höhe ergibt sich aus der Absicht, das auf dem Dach befindliche Parkdeck so zu gestalten, daß die dort parktenden Autos von Fußgängern nicht gesehen werden können.
Die Ansicht der Fassade des Flenzburger Marktzentrums kann hier bestenfalls als ein Beispiel dienen. Über ihre Gestaltung des Baus in der Stadtgrabenstraße wird nach Abschluß eines Wettbewerbes und entsprechender Beratung noch zu entscheiden sein.
Als Vergleich hier noch einmal das Bild des Gebäudes, das an der B 76 für die Bebauung des Klinkerteichgeländes vorgesehen war.
Dies wäre auch der Anblick, den die drei Millionen Autofahrer hätten, die den Bereich der innerörtlichen Umbehungsstraße nutzen, sofern der Bau am Klinkerteich umgesetzt würde.
Wenn man argumentiert, daß das Stadtbild durch einen Neubau am Stadtgraben verschandelt wird, dann muß man auch feststellen, daß der Blick auf Plön und das Schloß durch den LIDL Bau sehr viel stärker beeinträchtigt wird.
Blickt man von der Umgehungsstraße (B76 und B 430) auf die Innenstadt und den möglichen Standort, wird man zugeben müssen, daß die Auswirkungen eines Baues in der Stadtgrabenstraße bei weitem nicht so gravierend wären wie die des LIDL Marktes, an den sich die meisten Einheimischen mittlerweile gewöhnt haben.
Hier der Blick von der B 76 aus Kiel kommend auf die Innenstadt
Auch aus Richtung Eutin kommend ergibt sich keine wesentlich andere Ansicht.
Durch den Erhalt der Bäume wird ein Gebäude an dieser Stelle, auch wenn es sich um einen großen Baukörper handelt, besonders im Sommer in wesentlichen Teilen verdeckt.
Mit einer Höhe von geschätzt 8 Metern wird die Oberkante deutlich unter der Höhe der Gebäude in der Langen Straße liegen und damit keinen oder nur einen sehr untergeordneten Einfluß auf die Siluette nehmen.
Vor diesem Hintergrund halte ich es für sehr unwahrscheinlich, daß es von Seiten des Denkmalschutzes ernsthafte Bedenken gegen den Standort Stadtgrabenstraße geben kann.