Kriterien für die Hochwertigkeit des Baugebietes Seewiesen

Zum Thema Baugebiet Seewiesen stellen sich zwei Fragen.

Die Antwort auf die Frage, ob die Entwicklung des Baugebietes für Plön sinnvoll oder eher schädlich ist, scheint niemanden mehr zu interessieren. Sonst hätten die Verantwortungsträger längst eine qualifizierte Innbebereichspotentialuntersuchung in Auftrag gegeben, so wie andere Gemeinden im Kreisgebiet getan haben oder es bei einem solchen Baugebiet tun würden. Die Antwort auf die Frage ist aber eigentlich auch schon jetzt klar, und der Ausschussvorsitzende und mein Genosse Bernd Möller hat sie lange gegeben: „Zur Zeit braucht die Stadt das Gebiet nicht.“

Hinter dem Festhalten an den Plänen steckt also bestenfalls der Wunsch, die durch die im Rahmen der Planungen erreichte Umgemeindung von Rathjensdorfer Gemeindegebiet nach Plön aufrecht zu erhalten. Diese Bereiche werden in der Diskussion auch gerne als „Strategische Flächen“ bezeichnet. Strategien sind immer langfristig ausgerichtet, und da stellt sich mir die Gegenfrage: „Strategisch, wofür?“ Liegen weitergehend Pläne in der Schublade oder im Hinterkopf?“

Genug polemisiert, ich komme zur eigentlichen Frage:

Welche Forderungen sind an die Hochwertigkeit des Baugebietes zu stellen. Ich rufe in Erinnerung, daß die Zustimmung der Plöner Ratsmitglieder immer daran gekoppelt war, daß hier ein hochwertiges Baugebiet entwickelt werden soll. Wer daran nicht festhält, verliert jede Glaubwürdigkeit. Jetzt stellte sich im letzten SteU die Frage, an welchen Kriterien die Hochwertigkeit eines Baugebietes gemessen werden soll. Hierzu konnten sich weder die Fraktionen der FWG, der CDU und der FDP äußern. Vorschläge aus der Verwaltung gab es auch nicht. Offenbar hat man keine eigenen Vorstellungen entwickeln können. Der Ausschussvorsitzende Bernd Möller fragte deshalb, ob er dann in der bevorstehenden Sitzung des Planungsverbandes nach eigener Maßgabe verhandeln könne.
Dem widersprach ich. Als Vorschläge für die
Minimalanforderungen
nannte ich:

Grundflächenzahl von 0,15, maximal 0,2
Erschließungsanlagen nach öffentlich rechtlichen Vorgaben (RAST 06)
Blockheizkraftwerk, nach Möglichkeit mit Holzschnitzelbefeuerung.

Zu den einzelnen Kriterien habe ich folgende
Begründung:

Grundflächenzahl 0,15: Das Neubaugebiet liegt im Außenbereich. Wenn es hier zu einer Bebauung kommen sollte, muß sie nach Möglichkeit aufgelockert sein, um sich wenigstens im Ansatz dem Charakter der Landschaft anzupassen und Freiräume für Grün zu bieten.
Mit der Grundflächenzahl kann die Dichte der Bebauung gesteuert werden. Für diesen Bereich ist ein Wert von 0.15 für eine hochwertige Bebauung angemessen, alles über 0.2 ist nicht mehr hochwertig.

Erschließung nach öffentlich rechtlichen Vorgaben: Üblicherweise werden Baugebiete nach baurechtlichen Vorgaben erschlossen. Sie decken Minimalanforderungen ab. Vorgaben für öffentliche Bauvorhaben stellen etwas höhere Ansprüche, etwa an die Straßenbreite. Diese Vorgaben sind in der Richtlinie für die Anlage von Straßen aus dem Jahr 2006 (RAST 06) festgelegt. Zur Sicherstellung einer hochwertigen Erschließung sollte diese Vorschrift verbindlich zur Anwendung kommen.

Blockheizkarftwerk: Zur Umsetzung von Umweltpolitischen Zielsetzungen ist die Einrichtung von Blockheizkraftwerken sinnvoll. Der Betrieb mit Holzschnitzeln als nachwachsender Ressource ist zumindest im Ansatz CO2-neutral. Im Übrigen greife ich  hiermit die konstruktive Anregung eines Wählers auf.

Zur Grundflächenzahl äußerte der Ausschussvorsitzende und Plöner Vertreter im Planungsverband Seewiesen, daß der genannte Wert in den bisherigen Planungen bereits berücksichtigt sei. Das kann ich aus den mir bekannten Planungsunterlagen aber nicht nachvollziehen. Allerdings würde ich es sehr begrüßen, wenn er in diesem Punkt Recht hat.

Dem in der Diskussion geäußerte Hinweis, daß sich Bauvorhaben immer nach öffentlich rechtlichen Vorgaben richten, ist falsch. Der mutmaßliche Versuch von Herrn Becker, sich hier zu Wort zu melden und für Klarheit zu sorgen, ging in der Hitze der Debatte unter. Sie wäre für mich auch peinlich geworden, weil ich aufgrund einer freudschen Fehlleistung zu dem Zeitpunkt von der ROST 06 gesprochen habe. Inhaltlich wäre eine Klarstellung sicher hilfreich gewesen.

Die Forderung mit dem Blockkraftheizwerk habe ich dann erst einmal zurückgezogen, nachdem der Genosse Stänner darauf aufmerksam gemacht hat, daß es viel modernere Methoden gäbe, z.B. große unterirdische Wärmespeicher oder Geothermie. Außerdem sollen kleine Blockheizkraftwerke unwirtschaftlich sein. Darüber hinaus kam die Frage auf, wer das Kraftwerk betreiben soll.
Die letzte Frage kann mit einer Gegenfrage beantwortet werden: „Wozu haben wie die Stadtwerke?“ Zum Thema Blockheizkraftwerk kann ich nur sagen, daß es Anlagen auf dem Markt gibt, die auch für kleine Projekte ausgelegt sind. Und im Übrigen benötigen auch Geothermie-Heizungen Strom, und auch der wird in Blockheizkraftwerken erzeugt.
Sollten keine moderneren Verfahren zur Anwendung kommen, wäre das Blockheizkraftwerk für mich dann doch die Minimalforderung.

Ich bat daraufhin mehrfach, die o.g. Kriterien Grundflächenzahl und Ausbau der Erschließungsanlagen nach RAST 06 als Forderungen der Stadt als Kriterien für die Hochwertigkeit des Baugebietes zu Protokoll zu nehmen und fragte, ob es hierzu Widerspruch gäbe. Widerspruch wurde von Seiten der Ausschußmitglieder nicht erhoben. Eine offizielle Abstimmung kam aber nicht zu Stande. Ich hoffe nur, daß es sich dabei nicht um ein taktsiches Kalkül handelte.

Nun bin ich gespannt, wie sich die Vertreter der Stadt in der Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen verhalten werden.

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