Am 11 Dezember wird der Planungsverband Seewiesen in öffentlicher Sitzung um 18:30 im Rathaus in Plön tagen. Wesentliche Tagesordnungspunkte sind die Beratung des B-Planes für das Baugebiet und der Beschluß über den Haushaltsplan 2013.
Natürlich gibt es auch wieder eine Einwohnerfragestunde.
Ich habe erst gestern Abend aus dem Bürgerinformationssystem der Stadt Plön von der Veranstaltung erfahren. Daher habe ich mich heute schriftlich mit folgenden Fragen an den Vorsitzenden des Planungsverbandes gewandt:
1. In welchem Bearbeitungsstand befindet sich der Bebauungsplan, wie ist die Abwicklung des weiteren Verfahrens einschließlich des zeitlichen Ablaufes geplant?
2. In welchem Bearbeitungsstand befindet sich der städtebauliche Vertrag zwischen dem Planungsverband und dem Investor?
Dazu im Einzelnen:
Wie ist die weitere Bearbeitung einschließlich des zeitlichen Ablaufes geplant?
Ist eine selbstschuldnerische, unbegrenzte Bankbürgschaft Bestandteil des Städtebaulichen Vertrages mit dem Investor?
Wenn nein, warum nicht?
3. In welchem Bearbeitungsstand befindet sich das städtebauliche Konzept?
4. Sind die im Protokoll der Sitzung des SteU vom 20. Juni 2012 dokumentierten Anforderungen an die Hochwertigkeit des Baugebietes in den bisherigen Planungen umgesetzt?
Dazu im Einzelnen:
Wenn nein, welche Kriterien wurden nicht umgesetzt?
Gibt es eine fachliche Begründung für das Abweichen von den Vorgaben des SteU?
5. Sind die Baugrundstücke in dem Bereich am Trammer See, auf dem der Wald illegal gerodet wurde, immer noch zur Bebauung vorgesehen?
Darüber hinaus habe ich Akteneinsicht beantragt. Dieser Antrag ist nicht unproblematisch. Mit der Übertragung der Planungshoheit auf den Planungsverband haben die Gemeindevertreter aus Rathjensdorf oder die Ratsherren und –frauen aus Plön kein Akteneinsichtsrecht mehr, außer, sie gehören dem Planungsverband an. Ich selber bin stellvertretendes Mitglied im Planungsverband und fühle mich nach einer entsprechneden Auskunft durch die Kommunalaufsicht des Kreises in der Auffassung bestätigt, daß mir dieses Recht zusteht.