Kein Ahnung, keine Meinung, kein Konzept

sang Marius Müller Westernhagen einmal, wobei ich nicht mehr genau weiß, in welchem Lied.
In meinem Beitrag vom 6. Dezember hatte ich berichtet, daß ich dem Vorsitzenden des Planungsverbandes mehrere Fragen übermittelt habe. Bezüglich der Frage nach der Bankbürgschaft lag ich daneben, da ich diese Frage bereits früher im Zusammenhang mit dem Entwurf des Städtebaulichen Vertrages gestellt und hierauf die Antwort erhalten habe, daß eine solche Bürgschaft erst im Zusammenhang mit dem Erschließungsvertrag geregelt würde. Im Übrigen wurde ich darauf hingewiesen, daß es um eine unbefristete Bürgschaft handelt.
Die Antwort hatte ich nicht mehr auf der Pfanne, aber man kann ja auch nicht dauernd den gesamten Aktenbestand unterm Arm herumlaufen. Bei der Begrifflichkeit habe ich mich vertan, was ich bedaure.

Interessanter sind die anderen Antworten.

Die Antwort auf die Frage nach dem Städtebaulichen Konzept lautet: „Wird in der Sitzung am 11.12.2012 als Bebauungsplanentwurf beraten.“

Diese Antwort kann auch wie folgt interpretiert werden: Es gibt kein Konzept, jedenfalls kein Städtebauliches Konzept. Natürlich ist es so, daß es für ein solches Konzept weder Vorgaben für die Form noch für den Inhalt gibt. Normal ist aber, daß in ihm Funktionen und Funktionszusammenhänge untersucht werden, um daraus Empfehlungen für die weitere Planung abzuleiten. Dabei geht es zum Beispiel um Punkte wie Infrastruktur, Auswirkungen auf die Infrastruktur des Umfeldes, Nahverkehr, Umwelt ect. All das ist nicht erfolgt. Vielmehr hat der Investor seine Vorstellungen und Absichten, angereichert durch einige Anregungen aus dem Kreis der Mitglieder des Planungsverbandes, schlicht und einfach in den Entwurf des Bebauungsplanes geschrieben. Das endet dann in der Aussage, dass der Entwurf des Bebauungsplanes das städtebauliche Konzept beinhaltet.

Interpretationsfähig ist auch die Antwort auf die Frage, ob die vom SteU dokumentierten Anforderungen an die Hochwertigkeit des Baugebietes in der bisherigen Planung umgesetzt sind.
Die Antwort: „Ja. Die Intentionen des Ausschusses sind beachtet.“ kann auch nein, irgendwie nicht so richtig“ heißen.
Soweit ich informiert bin, ist wird die Grundflächenzahl von 0,2 in weiten Bereichen erheblich überschritten. Ob der Ausbau der Erschließungsanlagen entsprechend des Standards nach RAST 06 erfolgen wird, werde ich erst nach einer Akteneinsicht beurteilen können. Für das Themenfeld Energiestandards soll es allerdings verbindliche Vorgaben geben.

Im Übrigen wird meine Wortwahl bezüglich des Wortes Vorgaben bemängelt und ausgeführt: „Der Planungsverband ist als Zweckverband eine selbständige Körperschaft öffentlichen Rechts und handelt unmittelbar im Rahmen seiner Aufgaben. Sowohl die Stadt als auch Rathjensdorf haben dem Planungsverband alle Rechte und Pflichten zum selbständigen planerischen Handeln übertragen. Der Verband hat „Vorgaben“ nicht zu folgen, weder den „Vorgaben“ der Gemeinde Rathjensdorf noch denjenigen der Stadt Plön.“

Das verstehe ich, denn leider habe ich den Eindruck, daß er tatsächlich den Vorgaben des Investors folgt.

In der Niederschrift des Protokolls zum SteU vom 20. Juni 2012 steht dazu: „Die Mitglieder in der Verbandsversammlung werden gebeten, die o. g. Belange zu vertreten und darauf zu dringen, dass diese verpflichtend für den Investor in den Vertrag aufgenommen werden.“

Dies scheint – zumindest soweit ich es bis jetzt beurteilen kann, nicht geschehen zu sein. In dem Zusammenhang wäre die Frage interessant, ob die Plöner Vertreter  nicht konnten oder nicht wollten.

Wie geht das Verfahren weiter?
Der Städtebauliche Vertrag und der Entwurf zum Bebauungsplan werden am Dienstag beraten. Der Vertrag wird danach voraussichtlich im Dezember oder Januar abgeschlossen, der Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan ist im Januar zu erwarten. Das gesamte Verfahren soll dann bis Ende 2013 abgeschlossen sein.

Da vermutlich dieselben Planer wie beim letzten Anlauf beauftragt sind, wäre ich jetzt nicht so zuversichtlich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert