In der heutigen Sitzung des Planungsverbandes soll der Entwurf eines Bebauungsplanes vorgestellt werden, der auf der Variante 3 basiert, die in der letzten Sitzung vorgestellt wurde.
Grundflächenzahlen und Ausbaustandards für die Erschließung sollen nach Auskunft des Team 30 erst später in Bebauungsplan und im Erschließungsvertrag berücksichtigt werden.
So viel zum Konkretisierungsgrad des städtebaulichen Konzeptes, das ja bekanntlich heute im Bebauungsplanentwurf beraten werden soll.
Es gibt einen Grund, weswegen ich das Fehlen eines Städtebaulichen Konzeptes in den letzen Beiträgen öfter erwähnt habe. Das ist der Beschluß, der auf der letzen Ratsversammlung gefaßt wurde, den Gebietsänderungsvertrag wie folgt zu ändern:
„Für den Fall, dass
1. …
oder
2. spätestens am 31. Dezember 2012 noch kein abgestimmtes städtebauliches Konzept für den gesamten Verbandsbereich vorliegen sollte,
verpflichten sich die Vertragsparteien wechselseitig dazu, auf eine Rückgängigmachung der Umgemeindung hinzuwirken.“
Die Gemeindevertretung in Rathjensdorf hat einen gleichlautenden Beschluß gefaßt.
Ich glaube natürlich nicht im Traum daran, daß einer der Vertragspartner auf die Rückgängigmachung der Umgemeindung hinwirken wird, nur weil es kein wirkliches abgestimmtes städtebauliches Konzept gibt. Da bin ich Realist genug.
In dem Zusammenhang möchte ich eine Definition zum Besten geben, die ich vor kurzem aufgeschnappt habe: „Realität ist nur eine Illusion, die durch Mangel an Alkohol entsteht“
Als erfreuliche Entwicklung ist zu aber zu verzeichnen, daß zumindest darauf verzichtet werden soll, den Bereich am Trammer See zu bebauen, der illegal gerodet wurde.