Tourismusentwicklung in der Praxis

Am Freitag fand in Heiligenhafen eine Informationsveranstaltung zum Thema Tourismusentwicklung statt. Neben Fachleuten aus den Bereichen Tourismus, Verwaltung und Wirtschaftsförderung waren auch Angehörige der Selbstverwaltung eingeladen. Anfangs habe ich mich gefragt, ob ich dort wirklich teilnehen soll, aber das Programm erschien interessant und im Nachhinnein war es eine gute Entscheidung.

Da ich chronologisch vorgehe mache ich hier darauf aufmerksam, dass ich über den wichtigsten Vortrag zuletzt berichten werde. Für einen Journalisten wäre das ein schwerer Fehler, den ich mir als Blogger gerne erlaube.

In einem Eingangsvortrag wurde die Situation des Tourismus in Schleswig Holstein dargestellt. In den vergangenen Jahren sind 2000 neue Betten entstanden. In den kommenden zwei Jahren werden  weitere 5800 Betten entstehen. Damit verbunden sind Investitionen in Höhe von 379,2 Mio Euro. Beispielhaft genannt wurden u.a.: Die Globetrotter Outdoor Akademie in den Hüttener Bergen, das Hafenumfeld in Laboe, die Seebrücken in Niendorf und Timmendorfer Strand (mit Teehaus).

In einem ersten Vortrag erläuterte Herr Jan Sönnichsen von der hcb hospitality competence berlin GmbH  das touristisches Infrastrukturmanagement. Seine
Kernaussage: Kooperation statt Kanibalismus.
Damit ist gemeint, die Doppelung von Angeboten in der Region zu vermeiden und stattdessen Angebote schaffen, die sich gegenseitig ergänzen. Dabei sind die Angebote zu vernetzen, auch ganz real, z.B. mit Radwegen. Der Rest des Vortrages beschäftigte sich mit Methoden, das magische Dreieck Angebot (Potentiale), Nachfrage (Zielgruppen) und Profil (Schwerpunktthema) zu analysieren und so aufzubereiten, dass die Förderungsfähigkeit erreicht wird.

Das zweite Thema war sehr viel praxisorientierter. Herr Nitz von der Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH berichtete über den Erfolg von „Ostsee-Lounges“ und der Gastronomie auf Seebrücken sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen. Letztere unterscheiden sich von den rechtlichen Rahmenbedingungen an Binnenseen, so dass ich darauf nicht weiter eingehe.
151001_OstseeloungeInteressanter war die Darstellung des Erfolges der „Lounges“, die mit geringem Aufwand am Strand aufgestellt und über Winter abgebaut werden können. Damit wird statt einer Baugenehmigung nur eine Genehmigung zur Sondernutzung erforderlich. Ich glaube, es würde sich lohnen, über eine  „Ostsee-Lounge“ für Plön nachzudenken. Als Standort könnte ich mir die Fegetasche vorstellen.

Der dritte Vortrag ging um den Radwegebau auf der Insel Fehmarn. Hierzu trug Herr Lars Carstensen von der Fehmarn Wege GmbH & Co.KG  vor. Die Gesellschaft als Organisationsform einer Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) hat in den vergangenen Jahren über 20 km Radwege auf Fehmarn gebaut und unterhält sie seither.
Das könnte ein interessanter Ansatz sein wenn es darum geht, ein Teilstück des Strandweges touristisch aufzuwerten.

Der vierte Vortrag war aus meiner Sicht der wichtigste. Herr Manfred Wohnrade, Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG & LTO “Ostseespitze”  hatte als Thema: „Wie bekommen wir ein Hotel in unsere Gemeinde.“Er war maßgeblich an der Entwicklung eines Tourismusprojektes in Heiligenhafen beteiligt, das mit einem Wellnesshotel, einem Surfer-Hostel und knapp 100 Ferienwohnungen ein Finanzvolumen von über 20 Mio Euro hat und mit der Schaffung von ca. 170 Arbeitsplätzen einhergeht.

Hier entsteht die "Bretterbude", ein Surfer-Hostel. Im Hintergrund einige der Ferienhäuser.

Hier entsteht die “Bretterbude”, ein Surfer-Hostel. Im Hintergrund einige der Ferienhäuser.

Ich fasse seine Aussagen so gut es geht und so knapp wie möglich zusammen:
Ein Grundstück in 1A Lage reicht nicht.
Nach seiner Empfehlung sollte eine anständige Planung in sieben Schritten durchgeführt werden:
1. Grundlagenermittlung, Entwicklung von Leitlinien.
2. Flächenermittlung, Eigentumsfragen, Abstimmung mit Landesplanung und Wirtschaftsförderung des Landes.
3. Planungsrecht schaffen. Abklärung mit der Tourismusförderung bei der Landesplanung, Flächen und Angebot festlegen.
4. Netzwerk aufbauen. Auf Basis eines rechtsgültigen Flächennutzungsplanes bereits nach potentiellen Interessenten suchen.
5. Vertrauen schaffen. Ein verbindlicher Ansprechpartner kann auf Basis eines rechtsgültigen Bebauungsplanes verbindliche Aussagen treffen. Ein „Kümmerer“ für alle Fragen vor Ort.
Nach Möglichkeit eine geschlossene politische Meinung.
6. Verhandeln mit Augenmaß. Kaufpreis und wirtschaftliche Effekte sind gegeneinander abzuwägen. Wasserdichter Kaufvertrag.
7. Verkauf und Vermarktung. Leistungsanbieter und Öffentlichkeit sind einzubeziehen.

Die fast fertigen Ferienhäuser fügen sich ein. Die zentrale Vermarktung soll verhindern, dass die Ferienhäuser als Dauerwohnungen genutzt werden.

Die fast fertigen Ferienhäuser fügen sich ein. Die zentrale Vermarktung soll verhindern, dass die Ferienhäuser als Dauerwohnungen genutzt werden.

Dem Vortrag von Herrn  Wohnrade ist nichts hinzuzufügen.

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