Nun doch: B-Plan und Veränderungssperre für Rodomstorstraße und Vogelberg

Das beherrschende Thema des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) waren der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das Gebiet Vogelberg sowie ein damit im Zusammenhang stehender Beschluss einer Veränderungssperre.

Hierzu habe ich bereits in meinen Berichten vom 19. April sowie vom 28, Mai geschrieben.
http://www.ingo-buth.de/2018/04/19/b-plan-vogelberg-rodomstorstrasse-vorerst-vom-tisch/
http://www.ingo-buth.de/2018/05/28/vogelberg-und-neuzuschnitt-der-ausschuesse/

In meinem Beitrag vom 19. April 2018 (Vor der Wahl) habe ich geschrieben:
„Ich persönlich würde die Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich befürworten und den Eigentümer*innen gleichzeitig empfehlen, sich intensiv in den Aufstellungsprozess einzubringen. … .
Da der Bereich Rodomstorstraße / Vogelberg das Stadtbild nicht entscheidend prägt, ist der Verzicht auf einen B-Plan aus meiner Sicht aber auch keine Katastrophe.“

Wie man hier hineininterpretieren kann, ich hielte einen B-Plan für verzichtbar, erschließt sich mir nicht ganz. Nicht alles, was keine Katastrophe ist, ist gut. Ich habe das Empfinden, dass meine Äußerung aus dem Zusammenhang gerissen wurde.

Am 28. Mai 2018 (nach der Wahl) bestätige ich meine Auffassung noch einmal:
„Meine Bewertung, daß ein B-Plan für den Bereich durchaus sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich wäre, hat sich nicht geändert.“

Ein Bürger nutzte die Einwohnerfragestunde, kritische Fragen zum Verfahren zu stellen. Einerseits fand ich es gut, dass ihm die Möglichkeit gegeben wurde, sein Anliegen ausführlicher als üblich vorzutragen und Fragen zu stellen, andererseits fand ich den Umgang mit ihm nicht ganz in Ordnung, auch wenn die Ausführungen und Fragen einigen Angehörigen der Verwaltung und der Selbstverwaltung offenbar auf die Nerven gingen, da sie bereits im Vorfeld öffentlich und mit dem betreffenden Bürger erörtert wurden.
Ich stelle meinen Blog auch gerne für einen Gastbeitrag zur Verfügung, um die Position noch einmal in Gänze darzulegen.

Leider waren unter den Anmerkungen auch Äußerungen, die ich so nicht stehen lassen wollte. Hinzu kam, dass versucht wurde, mich mit der oben aufgeführten Äußerung zur „Verzichtbarkeit“ vor den Karren zu spannen und mein gutes Abschneiden bei der Kommunalwahl auf die Stimmen der Nachbarschaft am Vogelberg zurückzuführen, mir also mehr oder weniger Verrat am Wählerwillen vorzuwerfen, falls ich für die Aufstellung eines Bebauungsplanes stimmen würde.

Der Vorwurf, wir können tun und lassen, was wir wollen, ist so nicht richtig. Die Mitglieder des Ausschusses sind an Recht und Gesetz gebunden. Wir können allerdings im Rahmen der definierten Gestaltungsfreiräume entscheiden.
Mit Sicherheit gehört Willkür nicht zu unseren Entscheidungskriterien.

Es entstand bei mir auch der Eindruck, daß unterschwellig behauptet wurde, die Mitglieder des Ausschusses wollen das Bauvorhaben der betroffenen Familie aus persönlichen Gründen behindern.
Das trifft nicht zu. Der Ausschuss hat in der Vergangenheit schon mehrfach, nicht nur im Bereich Parnass, festgestellt, dass für bestimmte Bereiche Bebauungspläne sinnvoll wären, ohne dass Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, weil das mit Kosten und Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Es ist naheliegend, dass diese Diskussion immer dann wieder aufgenommen wird, wenn Bauvoranfragen vorliegen, die sich nach Bewertung des SteU nicht einfügen.
In dem Zusammenhang begrüße ich die Aussage von Ratsherr Melzer (CDU), der sich für die Aufstellung von B-Plänen ausgesprochen hat. Allein, vor dem Hintergrund erschließt sich mir nicht, warum er und die CDU Fraktion sich so vehement gegen einen B-Plan für den Bereich Rodomstorstraße/Vogelberg gesperrt haben.
Wenn ich Ratsherrn Zender (CDU) richtig verstanden habe, unterstellte er zudem persönliche Gründe bei der Entscheidung für einen Aufstellungsbeschluss und für eine Veränderungssperre. Ich fand das unpassend und würde nicht soweit gehen mit einer Gegenfrage zu kontern, ob es persönliche Gründe für eine Ablehnung eines Bebauungsplanes gibt.

Für unzutreffend halte ich auch die Aussage, der Ausschuss würde die Nachbarschaft in Geiselhaft nehmen, weil diese Familie bauen will. Das will ich nicht weiter kommentieren. Der Ausschuss will eine geordnete städtebauliche Entwicklung, das Instrument dafür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes, nicht mehr, nicht weniger.

Ursächlich für die sich zuspitzende Situation war der Antrag von Ratsherrn Melzer (CDU) während der Ausschusssitzung vom 18. April 2018, die Themen Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre von der Tagesordnung nehmen zu lassen.
Seinerzeit war in Vorgesprächen mit Bürger*innen aus dem Gebiet zum weiteren Vorgehen beraten worden, den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan sofort zu fassen und über eine mögliche Veränderungssperre in der darauf folgenden Sitzung zu beraten, um der Verwaltung und der bauwilligen Familie die Möglichkeit zu geben, eine Kompromisslösung zu erarbeiten.
Weil die Themen von der Tagesordnung genommen wurden, konnte in der Sache nicht entschieden werden. Der betreffende Antrag kam einer Vertagung gleich. Aufgrund der Vertagung kam man nun in Anbetracht der laufenden Fristen unter Zeitdruck. Das konnte weder im Sinne der Bürger*innen noch im Sinne der Verwaltung sein. In dem Zusammenhang kann ich der Bitte des Bürgers folgen wenn er fragt, ob der Ausschuss aus dem Vorgang etwas gelernt hat. Ich zumindest habe gelernt: Populistische Schnellschüsse im Vorfeld einer Wahl sind Mist.

In einem Redebeitrag provoziere ich dann mit der Aussage, daß der Bereich Parnass für die Themenfelder Wirtschaft und Tourismus nicht von entscheidender Bedeutung seien und man dort doch bauen könne, was man wolle, wenn man keinen B-Plan will. Das führte zu Unmutsäußerungen. Ich hatte schon den Eindruck, daß viele Anwohner*innen den Charakter des Gebietes als Siedlung erhalten wollen, was mir im Vorfeld in Gesprächen signalisiert wurde. Das Mittel dazu ist ein Bebauungsplan. Wichtig ist in dem Zusammenhang noch einmal festzustellen, daß bestehende Bauten – sofern es keine Schwarzbauten sind – Bestandsschutz haben.

Ich habe im SteU zwar einen Sitz, aber kein Stimmrecht. Der Beschluss, einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen, wurde mit sechs Stimmen gegen die drei Stimmen der CDU getroffen. Ich trage diese Entscheidung mit.

Der Ausschuss beschloss ergänzend, der Ratsversammlung zu empfehlen, eine Veränderungssperre zu beschließen. Diese Entscheidung ist in der Ratsversammlung zu treffen, da es sich, im Gegensatz zur einem Aufstellungsbeschluss, um eine Satzung handelt.

In der Ratsversammlung wurde dann nach einem Redebeitrag des Vorsitzenden des SteU (Ratsherr Möller, SPD) und einem Redebeitrag des Fraktionsvorsitzenden der CDU (Ratsherr Zender) über die Veränderungssperre abgestimmt. Ein Ratsherr der SPD erklärte sich für befangen und verließ zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal. Damit wurde es spannend, das Abstimmungsergebnis war in Folge offen und unkalkulierbar.
Die Veränderungssperre wurde dann bei einer Stimmenthaltung mit 11 zu 10 Stimmen beschlossen. Ich habe für die Veränderungssperre gestimmt, weil dies im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan nur folgerichtig ist. Es wäre schon komisch gewesen, wenn sich die Ratsversammlung über das Votum des Fachausschusses hinweggesetzt hätte.

Ich komme zurück auf mein Eingangszitat vom 19. April:
„Ich persönlich würde die Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich befürworten und den Eigentümer*innen gleichzeitig empfehlen, sich intensiv in den Aufstellungsprozess einzubringen.“

Zu den anderen Punkten des SteU und der Ratsversammlung komme ich in einem späteren Beitrag.

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