Am 04. Juli tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Unter anderem ging es um die Entwicklung der Bebauung auf dem Grundstück in der Hamburger Straße 13, direkt neben der Kreisverwaltung.
Dazu hat das Architektenbüro in öffentlicher Sitzung zwei Ansichten präsentiert, die ich hier gerne zeige. Die erste Ansicht zeigt das Gebäude von Westen aus Ascheberg kommend.So stellen sich die Planer die Ansicht von Osten in Richtung Ascheberg vor.
Die einleitende Beschreibung der Planer*innen gebe ich einmal vollständig wieder, da ich sie wirklich gelungen finde:
„Das derzeit nahezu brach liegende Grundstück an der Hamburger Straße 13 in Plön wird durch einen neuen, markanten Stadtbaustein ergänzt. Dieser repariert das bestehende, heterogene Verwaltungsquartier und schließt dieses konsequent zum angrenzenden Wohngebiet an der Bieberhöhe ab, ohne dabei die Bestandsbebauung zu negieren. Vorhandene Fluchen und Höhen werden auf der einen Seite aufgenommen, auf der anderen Seite wird durch eine dezente Überhöhung an der Hamburger Straße ein neues Tor zur Stadt Plön erschaffen. Die Topografie des Daches fügt sich harmonisch in den Bestand ein, zeichnet das Gelände der Bieberhöhe nach und schafft in allen Ansichten eine abwechslungsreiche Silhouette.“
Inhaltlich kann ich dem Ganzen nur zum Teil folgen, weil:
1. Für das Straßenbild in der Hamburger Straße kommt es nicht darauf an, dass das heterogene Verwaltungsquartier zur Bieberhöhe abgeschlossen wird, sondern dass sich der Neubau in das Straßenbild in der Hamburger Straße einfügt. Dabei ist die Hamburger Straße mit ihren wilhelminischen Gebäuden von der Einmündung Hans Adolf Straße bis zum Gebäude an der Westseite der Einmündung der Seestraße zu betrachten.
2. Die künstlerische Darstellung nach meiner Einschätzung nicht maßstabsgerecht ist. Für mich ist die „dezente Überhöhung“ zum Ortsausgang hin nicht dezent, sie ist massiv und in der Darstellung möglicherweise zeichnerisch untertrieben. In Verbindung mit der Länge der Fassadenfront wird sich das Gebäude in dieser Form vermutlich nicht in die Bebauung der Hamburger Straße einfügen.
Das vordere Gebäude ist als Erweiterungsbau der Kreisverwaltung geplant. Der Bedarf an modernem Büroraum ist nach meiner Einschätzung mit Sicherheit vorhanden. In der „dezenten Überhöhung“ ist ein neuer Sitzungssaal geplant. Diesen Bedarf sehe ich allerdings überhaupt nicht, auch wenn der jetzige Sitzungssaal in dieser Wahlperiode durch die ungewöhnlich vielen Überhangmandate vielleicht etwas eng geworden ist.
In dem Zusammenhang fand ich die Äußerung der Planerin bedenklich, daß der Sitzungssaal „gesetzt“ ist.
Das klingt zum Einen so, als ob es beschlossene Sache sei, sich in dieser Frage über den Gestaltungswillen der Stadt hinwegzusetzen, was ein unzulässiger Eingriff in die Planungshoheit der Stadt darstellen würde,
zum Anderen klingt es so, als wolle sich hier der Kreistag selber ein architektonisches Denkmal setzen, was kostenspielig und unnötig wäre.
Dazu malte der Bürgermeister das Schreckgespenst an die Wand, daß es immer wieder Stimmen gäbe, die Plön als Kreisstadt bzw. als Sitz der Kreisverwaltung in Frage stellen und die Gefahr bestände, daß die Kreisverwaltung den Sitz in einen anderen Ort verlegen könnte, wenn das Vorhaben nicht wie dargestellt umgesetzt würde.
Positiv zu vermerken ist, daß sich die Planer*innen bei der Wahl der Materialien an dem Bestand in der Hamburger Straße orientiert haben. Verwendet werden soll roter Backstein, das typische und vorherrschende Baumaterial in diesem Bereich. Damit verbunden sind stehende Fensterformate und Lochfassaden vorgesehen. Diese Bauweise habe ich schon immer vertreten. Auch gestalterisch finde ich das Gebäude durchaus gelungen, auch wenn man über die Dachlandschaft sicher streiten kann.
Es ist definitiv kein architektonischer Würfelhusten, vermutlich nur zu groß bzw. an der Westseite zu hoch.
Klarheit darüber wird dann eine maßstäbliche Straßenansicht bringen. Ich habe darum gebeten, eine solche Darstellung in der nächsten Sitzung des SteP zu zeigen. Dann wird man sich darüber unterhalten können, ob auf Basis der bestehenden Pläne weitergemacht werden solle oder ob eine Überarbeitung erforderlich wird.
Ich persönlich frage mich, warum man für einen so bedeutsamen Bau wieder einmal keinen Architektenwettbewerb ausschreibt.
Das betreffende Grundstück liegt im Bereich eines Bebauungsplanes, der für die Realisierung des Gebäudes geändert werden muß.
Wie währe es denn mal darüber nachzudenken eine Bedarfsampel an der Einmündung B 76 und der Schillenerstraße es ist doch allgemein bekannt
wie lange man warten muss