Kein Vertrauen in die Amtsführung der Bürgervorsteherin

In der letzten Sitzung der Ratsversammlung hat der Vorsitzende der SPD Fraktion für die Fraktion erklärt, kein Vertrauen mehr in die Amtsführung der Bürgervorsteherin zu haben. 
Schon in der Vergangenheit gab es immer wieder Schwächen in der Amtsführung, auf die sie auch intern angesprochen wurde. Das Verhalten in der Sitzung der Ratsversammlung am 3. Juni 2020 war jedoch der Grund, ihre Neutralität in der Sitzungsleitung in Frage zu stellen. 

In der Sitzung am 3. Juni hatte Ratsherr Möller zum Thema Lärmschutz das Wort erhalten und erläuterte seine Kritik an der Arbeitsgemeinschaft  (AG) Lärmschutz im allgemeinen und zur Arbeit der AG im besonderen. (Nebenbei bemerkt, ich teile seine Position in dieser Frage in keiner Weise.)

Nach ca. 3 Minuten wurde er von der Bürgervorsteherin unterbrochen und aufgefordert, mit seinen Ausführungen zu einem Ende zu kommen.

Der Kollege Möller wies die Bürgervorsteherin darauf hin, daß es in der Ratsversammlung keine Begrenzung der Redezeit gibt und er seinen Redebeitrag zu Ende führen will. 
Die Bürgervorsteherin erwiderte u.a., daß wir nicht in der Schule seinen.

Damit hat sie sich direkt auf den früheren Beruf meines Kollegen bezogen und sich eines typischen, verallgemeinernden Klischees gegen Lehrer bedient. Dieses Klischee wurden dann auch in der Presseberichterstattung aufgenommen und im entsprechenden Deutungszusammenhang zitiert. 

Im Nachklang zu der Sitzung vom 3. Juni gab es den Versuch der Bürgervorsteherin, eine allgemeine Begrenzung der Redezeit durchzusetzen, womit sie aber letztendlich gescheitert ist. Darüber hinaus hat unser Fraktionsvorsitzender, Herr Roth, versucht, hier eine für alle Seiten gesichtswahrende Lösung herbeizuführen, allerdings ohne Erfolg.

Daher war unser Fraktionsvorsitzender letztendlich gezwungen, die Bürgervorsteherin im Rahmen des Tagesordnungspunktes “Anfragen der Ratsmitglieder” zu fragen, ob sie bereit wäre, sich im gleichen Rahmen, nämlich vor der Ratsversammlung, bei Herrn Möller zu entschuldigen.

Sie machte ausdrücklich klar, daß sie nicht bereit ist, sich bei Herrn Möller zu entschuldigen. Entschuldigen wollte sie lediglich ihre Wortwahl, die sie bedauert.

Daher hat Herr Roth für unsere Fraktion erklärt, daß sie nicht mehr unser Vertrauen genießt.
Ich stehe uneingeschränkt zu dieser Aussage. Ich halte diese Form der Nicht-Entschuldigung nicht einmal für lauwarm. 

Die Bürgervorsteherin wollte unmittelbar darauf darüber abstimmen lassen, ob sie im Amt bleiben soll. Da dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung stand, konnte darüber nicht abgestimmt werden. Es steht ihr aber frei, es bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen, wobei mir im Moment nicht ganz klar ist, ob es auf kommunaler Ebene überhaupt das Instrument des Mißtrauensvotums gibt. 

Sollte sie zurücktreten, dann wäre es so, daß das Vorschlagsrecht für den Posten der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers der größten Fraktion zusteht.
Natürlich könnte die Bürgervorsteherin auch so weitermachen wie bisher. 

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