Haushaltsverhandlungen 2026 im Hauptausschuss

Am Montag, dem 24. November fand die Sitzung des Hauptausschusses um 18:30 in der Aula statt. Da die Tagesordnung mit 27 Tagesordnungspunkten sehr lang war, haben wir uns im Vorfeld darauf geeinigt, dass wir die einige Tagesordnungspunkte im Vorfeld ohne Aussprache abstimmen wollen.
Einer der Kernpunkte war die Diskussion des Haushaltes für das Jahr 2026 und der Stellenplan.

Der Haushaltsentwurf rechnet für 2026 mit einem Fehlbedarf in Höhe von 3.526.400,- €
Bei der Haushaltsplanung für das laufende Jahr ging man noch von einem Fehlbedarf von 3.036.900,- aus
Für die Folgejahre wird der Fehlbedarf im Haushalt 2026 wie folgt berechnet:
2027: 3.036.900,-
2028: 2.886.900,-
2029: 3.073.300,-
Die Berechnungen beruhen auf Annahmen und Schätzungen. Sie werden später in der Realität abweichen. Allerdings geben sie einen Anhaltspunkt für die Entwicklung.

In der Vorlage der Verwaltung wird erläutert, dass sich der Gesamtumfang der Fehlbedarf in den Jahren 2026 bis 2029 auf 12,9 Millionen erhöhen wird. Der Fehlbedarf entspricht dem Eigenkapitalverzehr. Die letzte Schlussbilanz liegt aus dem Jahr 2023 vor. Sie weist ein Eigenkapital von 6,9 Mio Euro aus. Damit 2027 oder 2028 am Ende des Eigenkapitals angekommen sein.
Vor ein paar Jahren haben wir die DOPPIK (Doppelte Buchführung in Konten) eingeführt. Sie ist der doppelten Buchführung, wie sie in der Wirtschaft üblich ist, ganz ähnlich.
Wäre die Stadt ein Wirtschaftsunternehmen, dann müßte sie sich jetzt langsam nach einer Insolvenzverwaltung umsehen oder den Betrieb aufgeben. Allerdings ist eine Kommune nicht mit einer Bank oder einem Handwerksbetrieb vergleichbar. Eine Stadt stellt durchaus Leistungen bereit, die schwer in Geld umzurechnen sind. Mit welchem Wert in Euro soll man den „Gewinn oder Verlust“ der Schulbildung in die Bilanz einbringen? Spannender kann es schon bei der Betrachtung der Schwimmhalle sein. Hier gibt es Einnahmen und es wird eine Leistung verkauft. Rechnet man Einnahmen und Ausgaben gegeneinander auf, dann bleibt ein Defizit, dass nach meiner Schätzung ungefähr 25 % des Fehlbedarfes ausmacht. Da ist es eine politische, im Grunde genommen eine gesellschaftliche Frage, ob wir gewillt sind, das Defizit in Kauf zu nehmen und die Defizite auf die Gesellschaft umzulegen. Schwierige Frage, die jeder erst einmal für sich beantworten sollte.
Problematisch ist auch, dass die übergeordneten föderalen Strukturen wie Bund und Land immer mal wieder Aufgaben an die Kommunen übertragen, ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Ein aktuelles Beispiel ist, dass die seit April 2025 in Deutschland angekommenen Geflüchteten aus der Ukraine kein Bürgergeld mehr bekommen sollen, sondern in die Sozialhilfe übergeführt werden. Bürgergeld wird vom Job Center ausgezahlt, für Sozialhilfe sind die Kommunen zuständig. Die zusätzlichen Kosten sind im Moment schwer kalkulierbare Größe. In wie weit der Bund die Kosten übernimmt, ist noch offen.

Wenn wir uns die Finanzsituation näher ansehen, dann kommen wir nicht darum herum, uns mit der Einnahmen- und Ausgabenseite zu befassen. Es ist relativ einfach jetzt zu sagen, dass wir kein Einnahe-, sondern ein Ausgabenproblem haben. Die Musterlösung wäre, alle Ausgaben zu senken und die Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Die Verwaltung und die Selbstverwaltung (also überwiegend die Fraktionen) sitzen regelmäßig in der Haushaltskonsolidierungsrunde zusammen. Dort wird in vertraulicher Runde über Handlungsmöglichkeiten gesprochen. Daraus entwickeln sich dann Ideen, die in die politische Diskussion gegeben werden.

Im Haushalt 2026 werden verschiedene Einahmemöglichkeiten weiter ausgeschöpft. So wird die Parkraumbewirtschaftung geändert. Parkzeiträume werden ausgeweitet, neue Flächen werden in die Bewirtschaftung mit aufgenommen. Die Parkraumbewirtschaftung liegt im Verantwortungsbereich der Bürgermeisterin. Sie hat sich aber die Rückendeckung aus der Politik geholt. Ihre Pläne wurden im Hauptausschuss ohne Diskussion zur Kenntnis genommen. Einwendungen hat es nicht gegeben.
Diese Maßnahme ist sinnvoll, weil die Stadt vom Land Fehlbedarfszuweisungen bekommt. Schöpft die Stadt nicht alle Einahmemöglichkeiten aus, kürzt das Land die Fehlbedarszuweisungen. Die Kürzung entspricht dem Betrag, den die Stadt hätte einnehmen können, wenn sie alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft hätte. Es handelt sich immerhin um einen kleinen sechsstelligen Betrag.
Zusätzlich ist anzumerken, dass die Einnahmen aus Parkgebühren seit der Einführung der Park-App um ca. 70.000,- € gesunken sind.

Bei der Ausschöpfung der Einahmemöglichkeiten ist auch die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer zu nennen. Auch sie wurde am Montag im Hauptausschuss beschlossen.

Ein weiterer Punkt wäre die Beauftragung eines Dienstleisters, der überprüfen soll, ob alle Hundehalter*innen auch Hundesteuer zahlen. Die Stadt Preetz hat damit gute Erfahrungen gemacht. Die Kosten dort haben sich nach 2 Jahren amortisiert. Auf Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen wird das Geld für den Dienstleister aber mit einem Sperrvermerk versehen. Bevor das Geld freigegeben wird, soll noch einmal geprüft werden, ob sich das wirklich rechnet und welche Auswirkungen das auf Menschen hat, die wirtschaftlich weniger gut gestellt sind. Für manch älteren Menschen ist der Hund ja der wichtigste soziale Kontakt.

Auch beim Thema Veranstaltungen wurde auf den Antrag der FWG eine Grenze eingezogen. Die Summe für 2026 wurde von 107,000,- € auf 100.000,- € gekürzt. Der Betrag soll in den Jahren 2027 und 2028 lediglich um einen Inflationsausgleich erhöht werden.

Um die Fehlbedarfszuweisungen zu bekommen, sind auch die Hebesätze der Grundsteuer zu betrachten. Das Land macht hier Mindestvorgaben. So werden wir nicht umhin kommen, die Grundsteuer A (Landwirtschaft) auf 400 Prozentpunkte anzuheben.

Die Grundsteuer ist sowieso problematisch. Die Stadt hat sich an die Empfehlungen des Landes gehalten, bei der Umstellung der Grundsteuer kein versteckten Erhöhungen einzureisen. Daher wurden die Vorgaben des Landes über den Hebesatz umgesetzt.
Ergebnis: 70.000,- Mindereinnahmen.

Bei den Einsparungen hat auch die Selbstverwaltung einen eigenen Beitrag geleistet. In der Presse wurde vor einiger Zeit berichtet, dass die maximal Höhe der Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche in der Kommunalpolitik vom Land um 75 % angehoben werden sollte.
Damit hätte ich in meiner Funktion als Ratsherr ab 2026 statt bisher 117,-€ pro Monat dann 204,- € pro Monat erhalten.
Das ganze Verfahren ist für Außenstehende nicht so einfach zu verstehen.
Das Land gibt die maximale Höhe vor. Die Selbstverwaltung – also im wesentlichen die Mitglieder der Ratsversammlung – müssen darüber abstimmen, wie hoch die Aufwandsentschädigung ist, die sie bekommen.
Das wird über die Aufwandserstattungssatzung geregelt. Die Satzung ist durch die Ratsversammlung zu beschließen. In der Satzung wird festgeschrieben, wie viel Prozent die Empfänger vom Höchstsatz bekommen, der vom Land festgelegt ist.
Im Moment liegt der Satz bei 100 %. Würden wir die Satzung nicht ändern, würde Mitglieder der Ratsversammlung ab 2026 den vollen Satz bekomme.
Mir persönlich ist die Steigerung zu hoch und in Anbetracht der Haushaltslage halte ich die Steigerung nicht für angemessen. Mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da.
Mein erster Ansatz, die Höhe der Aufwandsentschädigung beim Alten zu belassen und den Prozentsatz entsprechend anzugleichen, hatte keine Aussicht auf Erfolg. Daher fand ich den Ansatz gut zu sagen, wir erhöhen die Aufwandsentschädigung, um den Infaltionsausgleich seit der letzten Festsetzung zu gewährleisten. Das wären über den Daumen 20% gewesen, wir wären bei 140,- € gelandet. Die überwiegende Meinung der Kolleg*innen ging dann in Richtung 80%, womit wir bei 164,- € landen. Die Reduzierung ist jetzt kein wirklich relevanter Beitrag zur Haushaltssanierung. Mir geht es ums grundsätzliche, also darum, kein Wasser zu predigen und dann Wein zu trinken.

Der wichtigste Punkt in Sachen Einsparung war die Frage, ob wir den Personalumfang der Verwaltung stärker regulieren wollen. Die Personalausgaben sind ein sehr relevanter Faktor bei den Ausgaben. Dazu hatten wir von der FWG-Fraktion vor einiger Zeit bereits einen Antrag eingebracht. Der Antrag sah vor, dass der Stellenumfang sozial verträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen bis zum Ende der Amtszeit der Bürgermeisterin um – ich meine 6 Stellen, reduziert wird. (Ich könnte das noch nachgucken, aber eine Stelle mehr oder weniger ist in dem Zusammenhang jetzt auch nicht wirklich relevant). Damit hatten wir leider keinen Erfolg.
Montag lag ein Antrag der CDU vor. Es wirkt auf den ersten Blick etwas unübersichtlich, aber er scheint mir durchaus umsetzbar. Er sieht vor, dass die Bürgermeisterin ein fest vorgegebenen Budget hat. Im Rahmen des Budgets ist sie verantwortlich für den Personalumfang und die Personalstruktur. Das Budget sieht Regelungen vor, wie unvorhergesehene Ereignisse und die Tarifentwicklung berücksichtigt werden können.
Daraufhin hat die SPD-Fraktion einen Antrag eigebracht, der sich im wesentliche auf den alten Antrag der FWG-Fraktion bezog und ihn mit leichten Modifikationen erneut im Hauptausschuss vorgelegt.
Damit steckte ich in der Zwickmühle. Beide Anträge hatten das Ziel, die Steigerung der Personalkosten im Griff zu behalten. Beide sind geeignet.
Aus meiner Sicht war das Modell Budgetierung der CDU besser geeignet. Es läßt der Bürgermeisterin einen größeren gestalterischen Spielraum und gibt das Kostenziel vor.
Das Modell der SPD, das als gemeinsamer Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG eingebracht wurde, hatte den Vorteil, dass es deutlich einfacher zu verstehen ist. Es ist auch leichter zu erkennen, ob die Zielvorgabe tatsächlich erreicht wurde. 

Im Rahmen der Diskussion habe ich die Bürgermeisterin gefragt, welches Modell sie bevorzugen würde, wenn Sie die Wahl hätte. Sie hatte meine Frage wohl verstanden, lächelte wissend und drückte sich um eine Antwort, die ganz einfach gewesen wäre: Entweder Budgetierung oder Stellenanzahl. Ich kann gut verstehen, warum sie hier nicht konkret antworten wollte.
Eine entsprechende Entscheidung – die im wesentlichen der Entscheidung entspricht, die so auch für die Kreisverwaltung getroffen werden soll – ist eine durchaus herausfordernde Aufgabe, die sie als Leiterin der Verwaltung nach einem entsprechenden Beschluss umzusetzen hätte.
(Kleiner Exkurs: Das ausweichende Antworten hat in letzter Zeit durchaus Methode. Ich merke das schon und ich merke es mir auch: Bezüglich der Vorstellung der Ergebnisse im des energetischen Quartierskonzeptes Plön Süd-West habe ich den Mitarbeiter des Ingenieurbüros OCF gefragt, ob die Ergebnisse für die Friedrich Lampe Straße auf andere, vergleichbare Wohngebiete übertragen werden kann. Die Frage wurde im Vorfeld der öffentliche Sitzung sehr eindeutig mit „Ja“ beantwortet.
Die Aussage im Quartierskonzept ist, dass man dort ein Wärmenetz nicht wirtschaftlich betreiben kann. Das Büro Zeitengrad hat unsere städtische Kälte- und Wärmeplanung erstellt. Es kommt für den Bereich Friedrich Lamp Straße zu einem gegenteiligen Ergebnis. In der Ausschusssitzung hat sich der Mitarbeitende von OCF dann wie ein Aal gewunden, um eine konkrete Aussage zu vermeiden. Ja oder Nein wäre eine Option gewesen. Die tatsächliche Antwort ist geeignet den Anschein zu erwecken, dass hier etwas verschleiert werden soll. Sie kann im Protokoll der Sitzung nachgelesen werden.)
Zurück zur Bürgermeisterin: Sie hielt einen sehr entschiedenen Redebeitrag. Darin betonte Sie in aller Entschlossenheit, dass wir beim bisherigen Verfahren bleiben sollten. Verwaltung und Selbstverwaltung sollten wie bisher vertrauensvoll zusammenarbeiten, wenn es um die Stellenpläne und die Stellenbesetzung ginge. Das habe sich in den vergangenen Jahren immer bewährt. Der Stellenumfang der Verwaltung wäre nicht nennenswert gestiegen und sei angemessen.
Auch auf die wiederholte Frage, ob sie mit der „Budgetierung“ oder der „Vorgabe zum Stellenmfang“ besser leben könne, bekam ich keine konkretere Antwort.
Sie hat meine Frage zwar nicht beantwortet, aber zumindest hatte ich den Eindruck, dass der Beschlussvorschlag „Stellenplanumfang“ auf den selben Widerstand treffen wird wie seinerzeit der Beschlussvorschlag der FWG.
Von der SPD wurde eine Sitzungsunterbrechung beantragt. Die Unterbrechung wurde genutzt, weitere Gespräche zu führen. Nach der Sitzungsunterbrechung erläuterte der Aussschussvorsitzende, dass SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG ihren Antrag (Stellenplanumfang) zurückziehen und sich dem Antrag der CDU (Budgetierung) anschließen werden. Die Zielsetzung war erkennbar. Der Antrag sollte eine möglichst breite politische Mehrheit bekommen. Die bekam er auch. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die Budgetierung wird in der Ratsversammlung am 10. Dezember noch zu beschließen sein und dann ab 2027 greifen. Wenn die Ratsversammlung sich dem Votum des Hauptausschusses anschließt, dann hat die Bürgermeisterin noch ein Jahr zur Vorbereitung auf die Umstellung.

Das wäre dann wirklich ein sehr relevanter Beitrag zur Kontrolle der Kostenentwicklung. 

Wie geht es weiter: Der Haushaltsplan 2026 muss in der Ratsversammlung am 10. Dezember 2026 beraten und beschlossen werden. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.
Es ist das erste Mal seit Jahren, dass der Haushaltsplan für das Folgejahr noch im laufenden Jahr beschlossen wird. Das ist eine durchaus gute Leistung der Verwaltung.
Im Rahmen der Umstellung der kameralistischen Buchführung auf die DOPPIK ist jetzt im Grunde genommen abgeschlossen. Damit besteht die Hoffnung, dass wir auch in den kommenden Jahren die Haushalte für die jeweiligen Folgejahre nach Möglichkeit vor Weihnachten beschließen.

Da Plön eine Fehlbedarfsgemeinde ist, wird die Kommunalaufsicht den Haushaltsplan noch genehmigen müssen. Sobald die Haushaltsgenehmigung vorliegt, kann es an die Umsetzung der vielen Vorhaben gehen.

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