Es ging wieder einmal um die Vergabe der Wegenutzungsverträge. Zu meinem Bedauern verfranzte sich die Sitzung immer wieder in Verfahrens- und Geschäftsordnungsfragen. So Kritisierte Frau Killig (FDP), daß die Tagesordnung im Protokoll der Sitzung vom 7. Mai nicht mit aufgeführt sei. Der Bürgervorsteher entgegnete, daß die Sitzung abgebrochen wurde, bevor die Tagesordnung beschlossen wurde. Und so weiter.
Der Antrag, den Punkt 9 (Vergabe Wegenutzung) öffentlich zu behandeln, wurde abgelehnt.
Der Eilantrag der CDU für die Verabschiedung einer Resolution zur Beibehaltung des G9 Bildungsganges am Plöner Gymnasium wurde zurückgezogen, da der Bestand der existierenden G9 Gymnasien in den Koalitionsverhandlungen der Schleswig Holstein Ampel festgehalten wurde. Da das Gymnasium zur Kreis gehört, bestehen seitens der Stadt ohnehin nur geringe Einflußmöglichkeiten. Die CDU Plön rechnet sich aber an, mit der von ihr ausgelösten Diskussion die Ergebnisse der Koalitionsverhandlung mit beeinflußt zu haben. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Einschätzung richtig ist.
In der Bürgerfragestunde wurde angemerkt, daß bei der Erstellung der Gestaltungssatzung nur die Mitglieder des Stadtmarketing mit einbezogen wurden, nicht aber andere Gewerbetreibende, Handwerke, Anwohner und Eigentümer der Langen Straße. Es wurde aber aufgezeigt, daß die Sitzungen des SteU und die Veranstaltungen des Stadtmarketing, in denen das Thema behandelt wurde, grundsätzlich öffentlich geführt wurden.
Die erste Frage zum Schwerpunktthema Wegenutzungsverträge kam von Herrn Plischka (CDU). Mit seiner Frage wollte er klar stellen, daß die Kosten für den Rechtsstreit zwischen Verwaltung und Selbstverwaltung, die von der KN vom 18. Mai mit über 100.000,– Euro beziffert wurden, so nicht stimmen können, da ein Großteil der Kosten durch die erforderliche juristische Begleitung des Vergabeverfahrens entstanden seien. Weiterhin bemängelte er, daß die Zahlen durch den Bürgervorsteher öffentlich gemacht wurden, da sie der Verschwiegenheitspflicht unterliegen würden. Der Bürgervorsteher erwiderte, daß der Haushalt öffentlich sei und er lediglich den Haushaltsansatz weitergegeben hat. Die durch den Rechtsstreit entstandenen Kosten werden jetzt durch die Verwaltung ermittelt. Nach meiner Einschätzung werden sie nicht unerheblich sein.
Der Fragenkatalog der CDU-Fraktion bezüglich der Wirtschaftsführung der Stadtwerke AÖR sollen ebenfalls schriftlich beantwortet werden, da der Herr Bürgermeister aus schwerwiegenden privaten Gründen nicht anwesend sein konnte.
Damit bleib letztlich nur das Ergebnis zu berichten. Der von der CDU eingebrachte Antrag für ihren Resolutionsentwurf wurde abgelehnt, der in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagene Text wurde angenommen. Der Erste Stadtrat, Herr Winter (CDU) hat sogleich mit einem vorbereiteten Schreiben seine Widersprüche gegen die Entscheidungen der Ratsversammlung zurückgezogen, der Bürgervorsteher hat angekündigt, seine Klage gegen den Ersten Stadtrat umgehend zurückzuziehen.
Damit dürfte die Kuh erst einmal vom Eis sein.
Mit dem Lied „Die Kuh muß vom Eis“ hat Ulrich Roski seinerzeit die Kommunalpolitik so richtig auf die Schippe genommen. Inhaltlich paßt das Lied zwar besser zum Thema Seewiesen, doch das Thema steht erst wieder am 30. Mai auf der Tagesordnung des SteU.