TOP: „Grundstücksangelegenheiten, hier: Erbbaurecht in der Eutiner Straße“.

Wer das öffentlich zugängliche Bürgerinformatiionssystem der Stadt Plön aufmerksam liest wird feststellen, dass für Montag, den 19. Januar eine Sitzung des Hauptausschusses geplant ist. Gleich im Anschluss soll eine Ratsversammlung stattfinden.
Ein Punkt auf den Tagesordnungen ist identisch:
„Grundstücksangelegenheiten, hier: Erbbaurecht in der Eutiner Straße“.

Aus meiner Sicht ist es vom Verfahren her nicht günstig, die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am selben Tag unmittelbar aufeinander folgend durchzuführen.
Damit wird der Selbstverwaltung die Gelegenheit genommen, eventuell aufkommende Fragen prüfen zu lassen.

Es ist auch nicht notwendig, sofern ich ein Rechtsgutachten richtig verstanden habe, das mir seit zwei Tagen vorliegt.

Das ganze Verfahren ist aber geeignet den Anschein zu erwecken, dass hier ein Deal unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit so schnell wie möglich durchgezogen werden soll.
In Folge könnte später unter Umständen ein Eindruck entstehen, der geeignet ist, Zweifel an der Integrität von Verwaltung und/oder Selbstverwaltung aufkommen zu lassen.

Das Ganze ist aus meiner Sicht schon problematisch, da ich mich bisher immer für eine sparsame Haushaltsführung eingesetzt habe. Dazu gehört eine Reduzierung der Ausgaben- und eine Verbesserung der Einnahmenseite.
Meiner Meinung nach wären noch Gespräche und Nachverhandlungen zu führen.

Zu den Inhalten der verwaltungsinternen Unterlagen kann ich mich hier nicht äußern, da von Seiten der Verwaltung ausdrücklich auf die Vertraulichkeit der Unterlagen hingewiesen wurde.
Dem kann ich nach meiner Auffassung so inhaltlich nicht in vollem Umfang folgen.
Nach Tranzparenzgesetz des Landes Schleswig Holstein ist eine Veröffentlichung von Teilen der Unterlagen spätestens nach dem Beschluss möglich, wenn auch nicht vorgeschrieben.
Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt der interessierten Öffentlichkeit umfangreiche und einklagbare Möglichkeiten, in die Vorgänge Einsicht zu nehmen.

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