13. Januar, Einwohnerversammlung um 19:00 Uhr

Auf Einladung des Plöner Bürgervorstehers, Herrn Dirk Krüger, findet am Mittwoch, dem 13. Januar um 19:00 Uhr eine Einwohnerversammlung in der Aula am Schiffsthal statt. Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Flüchtlingssituation in Plön
3. Anregungen und Vorschläge
4. Mitteilungen

Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Plön können zu allen Tagesordnungspunkten Anregungen geben sowie Fragen stellen und ihre Meinung äußern.

Sofern nichts dazwischen kommt, werde ich an der Veranstaltung teilnehmen.

Ein Gedanke zu „13. Januar, Einwohnerversammlung um 19:00 Uhr

  1. Lieber Herr Buth,

    mein Kommentar wird Ihnen in seiner ungeschminkten Härte der Analyse und Folgerungen nicht gefallen. Es handelt sich um den Inhalt eines Schreibens an einen Bundestagsabgeordnten und der Tenor ist nicht davon bestimmt, was die Bevölkerung denken soll, sondern was sie nach meiner Beobachtung wirklich denkt und zunehmend auch ausspricht. Zunehmend macht sich der Eindruck breit, dass es sich bei den Kölner Vorfällen nicht nur um teils scheußliche Verbrechen an Frauen gehandelt hat, sondern auch um ein massiertes archaisches Muster aus Raub und sexueller Demütigung, das die Gesellschaft als ganzes trifft und treffen soll.

    Nun der Text:

    wie ich den Medien entnehme, wird sich der Bundestag mit den Vorfällen in Köln und anderswo befassen. Ich zweifele nicht daran, dass es wieder einmal zu zahlreichen Fensterreden kommt.

    Das zu Grunde liegende Problem hätten wir ohne die massenhafte Aufnahme von Menschen aus anderen Kulturkreisen sicher nicht. Wird man in dieser Frage deutlicher, bekommt man die gesinnungsethische Keule der Pseudoliberalen schnell zu spüren.

    Gefragt ist aber verantwortungsethisches Handeln, denn der Staat steht auf der Kippe.

    Die lebenswichtigen Elemente eines funktionierenden Staates driften auseinander:

    Legislative und Exekutive orientieren sich an einem abstrakten Asylrecht ohne Rücksicht auf die Tragfähigkeit des Landes.

    Die Fähigkeiten des Rechtsstaates werden ad absurdum geführt (von privilegierter Illegalität sprach bereits 1992 Gerhard Schröder), weil die Judikative nicht die anonyme Masse verurteilen kann, sondern Beweise für Einzeltäter erheben muss.

    die vierte Gewalt übt sich, am Thema vorbei zu reden ( s.u.). Dabei nimmt sie die Alibiargumantation der Politik auf,

    die Gesellschaft hat, gemessen an den Meinungsspalten der Medien, den Glauben an die Deutungshoheit von Politik und Medien vor allem aber an die Beherrschbarkeit der Situation mit den bisherigen Mitteln weitgehend verloren.

    Typisch für die Situation ist die in den Medien zu beobachtende Verengung der Debatte auf die Rolle der Polizei und Strafverfolgung. Diese Meinungsbildung wird durch die Statements zahlreicher Politiker unterstützt, wenn nicht sogar intendiert .

    Bei polizeilichen Maßnahmen handelt es sich jedoch lediglich um Sekundärprävention. Die in Rede stehenden Ereignisse waren zeitlich und örtlich nur bedingt vorhersehbar, zudem auch in der anzutreffenden kriminellen Energie schwer abzuschätzen. Das gilt auch für die Zukunft.
    Das eigentliche Thema muss deshalb die Primärprävention sein und zugleich das Eingeständnis, dass uns die Flüchtlingswelle überrollt hat.
    Die “Willkommenskultur” und das Engagement unzähliger ehrenamtlicher Helfer zeigen nicht die erwartete Resonanz.
    Gibt es etwa Meldungen aus den Flüchtlingsheimen von Flüchtlingen, die auf die Täter verweisen? ? Oder hat dort niemand “etwas gesehen” oder gehört ?
    Unter den (wenigen) überprüften aus dem Mob waren nach einem Polizeibericht zwei Drittel Asylsuchende.
    Zusatzfrage: Waren diejenigen, die im Kölner Hauptbahnhof nicht nah genug an die Opfer heran kamen, aber die Täter durch massierende Ringe (Polizeibericht) abschirmten, nicht auch Mittäter oder doch zumindest der unterlassenen Hilfeleistung schuldig?

    Alle tragenden Elemente des Staates müssen an den Verfassungsrechtler Bockenförde erinnert werden : Der Staat beruht auf gesellschaftlichen Voraussetzungen, die er aus eigener Kraft nicht garantieren kann.
    Deshalb darf der Staat diese gesellschaftlichen Voraussetzungen nicht fahrlässig gefährden.

    Nicht nur die gespaltene Gesellschaft steht vor einer Zerreißprobe, sondern auch der Rechtsstaat. Eine Regierung, die das Menetekel nicht erkennt, verletzt ihre Amtspflicht. Das Parlament ist gefragt!

    Verfassungsrechtler haben darauf hingewiesen: Die Bindungswirkung der Genfer Flüchtlingskonvention ist an Belastungsgrenzen gebunden. Eben danach muss jetzt verantwortungsethisch gehandelt werden.

    Ich bitte Sie, sich Ihrer Verantwortung bewusst zu sein.

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