Noch schlimmer als gedacht


Bei der Erstellung der Kommunalen Kälte- und Wärmeplanung für Plön hatte ich ja erhebliche Bedenken zum Verfahren (keine korrekte Beteiligung der Öffentlichkeit, Verstoß gegen die Informationspflicht) und zur Qualität der Planung selber (Abweichung von wissenschaftlichen Standards, kein Abkürzungsverzeichnis, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) erzeugten Anteile waren nicht gekennzeichnet, die „Prompts“ (also die Aufgabenstellung, die der KI vorgegeben wurden) waren nicht benannt.
Jetzt liegen die Bemerkungen 2026 mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung vor. Herausgeber ist der Landesrechnungshof. Ich verlinke das Dokument mal.
https://landesrechnungshof-sh.de/file/bm2026_tz20.pdf

Bis hin zu der Anmerkung besteht der nachfolgende Text aus Zitaten zu den Bemerkungen 2026:

„Mit der Novellierung des EWKG 2021 hat das Land die 35 größten Kommunen verpflichtet, eine kommunale Wärme- und Kälteplanung (KWKP) durchzuführen. (Anm. 1)

Bei Vorhaben dieser Größenordnung ist es erforderlich, sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements einzusetzen.

Ein gezieltes Projektmanagement war und ist im Handeln des Energiewendeministeriums nicht erkennbar.

Das Energiewendeministerium sieht die kommunale Wärme- und Kälteplanung als zentralen Bestandteil seiner Wärmewendestrategie. Zu den Zielen, die im Einzelnen erreicht werden sollen, hatte es aber keine konkreten Vorstellungen. Dies zeigt sich unter anderem bei:
– der Festlegung des Verteilungsschlüssels für die Konnexitätsmittel,
– den fehlenden inhaltlichen Vorgaben sowie
– den fehlenden Bewertungskriterien bei der Prüfung der KWKP. 

Erst auf Initiative des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Kommunalministerium) wurde ein Kriterienkatalog für die Vergabe der kommunalen Kälte- und Wärmeplanung erstellt. Dieser kam Ende 2023 jedoch deutlich zu spät für die 35 Kommunen, die bereits ein Jahr später den aufgestellten KWKP beschließen sollten.

Wirtschaftliches Handeln setzt voraus, dass die Ziele, die erreicht werden sollen, bekannt sind und die notwendigen Maßnahmen sich aus diesen Zielen ableiten.

Von den 30 vorliegenden Beschlüssen zum KWKP beanstandete das Energiewendeministerium keinen einzigen, obwohl 4 Kommunen den Beschluss nicht bis Ende 2024 gefasst hatten und beispielsweise nur 17 von 30 KWKP die Anforderungen an die Potenzialanalyse erfüllen. Nachbesserungen hat das Energiewendeministerium von den Kommunen nicht verlangt.

Das passt insofern zusammen, da das Energiewendeministerium auch keine übergeordnete Strategie für die Dekarbonisierung des Wärmesektors benennen konnte.

Das Energiewendeministerium sieht von einer Stellungnahme zum Bemerkungsbeitrag ab.
(Anm. 2)“


Anmerkung:

Anm 1.:
Das ist nicht korrekt. Aufgefordert waren nicht die 35 größten Kommunen. Aufgefordert waren die Kommunen, die im zentralörtlichen System als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums und höher (z.B. Oberzentrum) geführt wurden.
Einen nachvollziehbaren Grund für das Auswahlkriterium konnte ich bislang nicht erkennen. Es hat jedoch den Anschein, dass die Auswahl so getroffen wurde, dass möglichst alle verpflichteten Kommunen bereits einen Klimaschutzmanager/eine Klimaschutzmanagerin hatten, weil die gute vernetzt waren und in den Verwaltungen Narrenfreiheit genossen haben und man sie hat machen lassen, ohne sie im Hinblick auf die Verwaltungsarbeit und Koordination mit den anderen Bereichen der Verwaltung zu unterstützen. Anders kann ich mir nicht erklären, warum in Plön die Kämmerei nicht von Anfang an mit in den Verfahrensablauf eingebunden war.

Anm. 2:
Als ich das gelesen habe, habe ich herzlich gelacht. Was für eine bedröppelte Aussage vom Ministerium. Ein ehemaliger Chef von mir sagte mal: „Wenn mir die Ausreden ausgehen, dann wechsel ich den Beruf.“

Anm. 3:
Ich möchte nicht falsche verstanden werden. Ich halte die Maßnahmen zur Durchsetzung der Energiewende nicht für ausreichend, zumal sie zunehmend verwässert werden.
Ich halte es aber für erforderlich, dass mit Steuergeld unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben umgegangen wird. Damit soll sichergestellt werden, dass das Geld unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zielgerichtet ausgegeben wird. Ein von wohlwollenden Amateuren verfolgter Ansatz: „Wir legen schon mal los, um die Welt zu retten“ hilft da nicht weiter.
Die Bemerkungen des Rechnungshofes sprechen für sich.
Diese Berichte sind öffentlich. Es gibt einen weitern Bericht, der nicht öffentlich ist und sich mit den jeweiligen KWKP der Kommunen befasst. Der Rechnungshof kommt demnächst nach Plön und wird in einer gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie Fragen zu dem nicht-öffentlichen Bericht beantworten.


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