Landesrechnungshof, Gemeindeprüfungsamt und Kormorane

Heute tagt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung, aber richtig spannend wird es morgen, wenn Hauptausschuss (HA) und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) gemeinsam tagen. Dazu vielleicht vorab eine kurze Information: Der Tagesordnungspunkt 4 lautet: „Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Kommunalen Kälte und Wärmeplanung“. Bis vor 13 Tagen war ich davon ausgegangen, dass eine Vorstellung der Prüfergebnisse durch den Landesrechnungshof erfolgt und die Möglichkeit besteht, dazu Fragen zu stellen.
Ob es jetzt tatsächlich dazu kommt, ist für mich nach wie vor offen.
Bereits im letzten Hauptausschuss wurde von einer Mehrheit beschossen, das Gemeindeprüfungsamt nicht einzuladen. Das Gemeindeprüfungsamt hatte angeboten, die Ergebnisse seiner Prüfung vorzutragen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Dieses Vorgehen scheint jetzt auch als Blaupause dafür zu dienen, im Rahmen eines neuen kreativen Verwaltungshandelns mit dem Landesrechnungshof ähnlich umzugehen. Der Unterscheiden würde nur darin bestehen, dass der Termin mit dem Landesrechnungshof bereits fest vereinbart war. Ein solches Vorgehen kann geeignet sein den Anschein zu erwecken, dass man sich einer kritischen Aufarbeitung der Prüfergebnisse entziehen will.
Danach geht es morgen mit der Tagesordnung des SUE weiter. Der Antrag der FWG zum Thema Inselschutz und zum Bestandsmanagement des Kormoranvorkommens wird sicher das am strittigsten diskutierte Thema sein.

Zurück zum Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) heute. Die Tagesordnung ist überschaubar. Der wichtigste Punkt betrifft das Sanierungsgebiet Bahnhofsvorplatz/Lübecker Straße. Dabei geht es um das Ausschreibungsverfahren und einen Teilnahmewettbewerb. Es sollen Ideen gesammelt werden, über die beraten und entschieden wird, wenn sie vorliegen. Die Ansichten in unserer Fraktion sind geteilt. Ich persönlich würde den Antrag unterstützen, weil ein Blick von außen sicher hilfreich ist, eine gute Lösung zu entwickeln. Dagegen können die Kosten aufgeführt werden.
Nach dem Bau der Umgehungsstraße wurde der Verkehr der B 76 und der B 430 nicht mehr durch die Innenstadt geführt. Daher wurde der Bereich Marktplatz/Innenstadt mit finanziellen Mitteln aus der Städtebauförderung umgebaut. Dieser Umbau ging bis zu Schwentinebrücke und prägt bis heute die Innenstadt. Da nicht alle Fördermittel aufgebraucht wurden, mußten um und bei 750.000,- € (aus der Erinnerung) an Fördermitteln zurück gegeben werden. Das war vor ca. 15 Jahren.
Dem Land war klar, dass das eine schwer zu tragende Belastung für die notorisch klamme Stadt Plön wäre.
Daher hat die Städtebauförderung (ich meine) 60% der Rückzahlung erneut an die Stadt Plön überwiesen, um das Erscheinungsbild der Lübecker Straße aufzubessern. Bis dahin existierte noch die alte Bundesstraße mit Asphaltdecke und Kantsteinen sowie Betonringen als Umfahrsperre für Autos.
Durch die Sanierungsarbeiten entstand ein deutlich freundlicheres Straßenbild mit höherer Aufenthaltsqualität.
Vor einigen Jahren wurde dann beschlossen, sich erneut um Mittel aus der Städtebauförderung zu bewerben und den daran anschließenden Bereich einschließlich des Bahnhofvorplatzes aufzuwerten. Plön wurde in das Programm aufgenommen, die ersten Planungsschritte wurden gemacht. Ursprünglich sollte der Bereich Schwentineterrassen und Schwenntineplattform in Angriff genommen werden. Danach wurde der Schwerpunkt auf den Bereich Bahnhofsvorplatz verlegt, weil gerade hier die Defizite besonders deutlich ins Auge springen und die Bahn den Bau eines dritten Gleises für die Verbindung „Plön – Ascheberg – Neumünste“r plant, was ohnehin eine Umgestaltung der Flächen nach sich ziehen würde.

Im der letzten Sitzung wurde auch berichtet, dass die Sanierungsarbeiten an den Straßendecken in den Bereichen Knivsbergring und Övelgönne Mitte September beginnen sollen. In dem Zusammenhang bat ich, dass die Verwaltung die Anwohner*innen und Eigentümer*innen informiert. Gleichzeitig bat ich darum, noch einmal zu bestätigen, dass für diese Arbeiten keine Anwohnerbeiträge erhoben werden. Das wurde von der Verwaltung bestätigt, ist aber nicht im Protokoll aufgenommen.

Dass es morgen vielleicht spannend wird, habe ich ja bereits eingangs erwähnt.

Noch schlimmer als gedacht


Bei der Erstellung der Kommunalen Kälte- und Wärmeplanung für Plön hatte ich ja erhebliche Bedenken zum Verfahren (keine korrekte Beteiligung der Öffentlichkeit, Verstoß gegen die Informationspflicht) und zur Qualität der Planung selber (Abweichung von wissenschaftlichen Standards, kein Abkürzungsverzeichnis, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) erzeugten Anteile waren nicht gekennzeichnet, die „Prompts“ (also die Aufgabenstellung, die der KI vorgegeben wurden) waren nicht benannt.
Jetzt liegen die Bemerkungen 2026 mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung vor. Herausgeber ist der Landesrechnungshof. Ich verlinke das Dokument mal.
https://landesrechnungshof-sh.de/file/bm2026_tz20.pdf

Bis hin zu der Anmerkung besteht der nachfolgende Text aus Zitaten zu den Bemerkungen 2026:

„Mit der Novellierung des EWKG 2021 hat das Land die 35 größten Kommunen verpflichtet, eine kommunale Wärme- und Kälteplanung (KWKP) durchzuführen. (Anm. 1)

Bei Vorhaben dieser Größenordnung ist es erforderlich, sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements einzusetzen.

Ein gezieltes Projektmanagement war und ist im Handeln des Energiewendeministeriums nicht erkennbar.

Das Energiewendeministerium sieht die kommunale Wärme- und Kälteplanung als zentralen Bestandteil seiner Wärmewendestrategie. Zu den Zielen, die im Einzelnen erreicht werden sollen, hatte es aber keine konkreten Vorstellungen. Dies zeigt sich unter anderem bei:
– der Festlegung des Verteilungsschlüssels für die Konnexitätsmittel,
– den fehlenden inhaltlichen Vorgaben sowie
– den fehlenden Bewertungskriterien bei der Prüfung der KWKP. 

Erst auf Initiative des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Kommunalministerium) wurde ein Kriterienkatalog für die Vergabe der kommunalen Kälte- und Wärmeplanung erstellt. Dieser kam Ende 2023 jedoch deutlich zu spät für die 35 Kommunen, die bereits ein Jahr später den aufgestellten KWKP beschließen sollten.

Wirtschaftliches Handeln setzt voraus, dass die Ziele, die erreicht werden sollen, bekannt sind und die notwendigen Maßnahmen sich aus diesen Zielen ableiten.

Von den 30 vorliegenden Beschlüssen zum KWKP beanstandete das Energiewendeministerium keinen einzigen, obwohl 4 Kommunen den Beschluss nicht bis Ende 2024 gefasst hatten und beispielsweise nur 17 von 30 KWKP die Anforderungen an die Potenzialanalyse erfüllen. Nachbesserungen hat das Energiewendeministerium von den Kommunen nicht verlangt.

Das passt insofern zusammen, da das Energiewendeministerium auch keine übergeordnete Strategie für die Dekarbonisierung des Wärmesektors benennen konnte.

Das Energiewendeministerium sieht von einer Stellungnahme zum Bemerkungsbeitrag ab.
(Anm. 2)“


Anmerkung:

Anm 1.:
Das ist nicht korrekt. Aufgefordert waren nicht die 35 größten Kommunen. Aufgefordert waren die Kommunen, die im zentralörtlichen System als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums und höher (z.B. Oberzentrum) geführt wurden.
Einen nachvollziehbaren Grund für das Auswahlkriterium konnte ich bislang nicht erkennen. Es hat jedoch den Anschein, dass die Auswahl so getroffen wurde, dass möglichst alle verpflichteten Kommunen bereits einen Klimaschutzmanager/eine Klimaschutzmanagerin hatten, weil die gute vernetzt waren und in den Verwaltungen Narrenfreiheit genossen haben und man sie hat machen lassen, ohne sie im Hinblick auf die Verwaltungsarbeit und Koordination mit den anderen Bereichen der Verwaltung zu unterstützen. Anders kann ich mir nicht erklären, warum in Plön die Kämmerei nicht von Anfang an mit in den Verfahrensablauf eingebunden war.

Anm. 2:
Als ich das gelesen habe, habe ich herzlich gelacht. Was für eine bedröppelte Aussage vom Ministerium. Ein ehemaliger Chef von mir sagte mal: „Wenn mir die Ausreden ausgehen, dann wechsel ich den Beruf.“

Anm. 3:
Ich möchte nicht falsche verstanden werden. Ich halte die Maßnahmen zur Durchsetzung der Energiewende nicht für ausreichend, zumal sie zunehmend verwässert werden.
Ich halte es aber für erforderlich, dass mit Steuergeld unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben umgegangen wird. Damit soll sichergestellt werden, dass das Geld unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zielgerichtet ausgegeben wird. Ein von wohlwollenden Amateuren verfolgter Ansatz: „Wir legen schon mal los, um die Welt zu retten“ hilft da nicht weiter.
Die Bemerkungen des Rechnungshofes sprechen für sich.
Diese Berichte sind öffentlich. Es gibt einen weitern Bericht, der nicht öffentlich ist und sich mit den jeweiligen KWKP der Kommunen befasst. Der Rechnungshof kommt demnächst nach Plön und wird in einer gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie Fragen zu dem nicht-öffentlichen Bericht beantworten.