Landesrechnungshof, Gemeindeprüfungsamt und Kormorane

Heute tagt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung, aber richtig spannend wird es morgen, wenn Hauptausschuss (HA) und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) gemeinsam tagen. Dazu vielleicht vorab eine kurze Information: Der Tagesordnungspunkt 4 lautet: „Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Kommunalen Kälte und Wärmeplanung“. Bis vor 13 Tagen war ich davon ausgegangen, dass eine Vorstellung der Prüfergebnisse durch den Landesrechnungshof erfolgt und die Möglichkeit besteht, dazu Fragen zu stellen.
Ob es jetzt tatsächlich dazu kommt, ist für mich nach wie vor offen.
Bereits im letzten Hauptausschuss wurde von einer Mehrheit beschossen, das Gemeindeprüfungsamt nicht einzuladen. Das Gemeindeprüfungsamt hatte angeboten, die Ergebnisse seiner Prüfung vorzutragen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Dieses Vorgehen scheint jetzt auch als Blaupause dafür zu dienen, im Rahmen eines neuen kreativen Verwaltungshandelns mit dem Landesrechnungshof ähnlich umzugehen. Der Unterscheiden würde nur darin bestehen, dass der Termin mit dem Landesrechnungshof bereits fest vereinbart war. Ein solches Vorgehen kann geeignet sein den Anschein zu erwecken, dass man sich einer kritischen Aufarbeitung der Prüfergebnisse entziehen will.
Danach geht es morgen mit der Tagesordnung des SUE weiter. Der Antrag der FWG zum Thema Inselschutz und zum Bestandsmanagement des Kormoranvorkommens wird sicher das am strittigsten diskutierte Thema sein.

Zurück zum Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) heute. Die Tagesordnung ist überschaubar. Der wichtigste Punkt betrifft das Sanierungsgebiet Bahnhofsvorplatz/Lübecker Straße. Dabei geht es um das Ausschreibungsverfahren und einen Teilnahmewettbewerb. Es sollen Ideen gesammelt werden, über die beraten und entschieden wird, wenn sie vorliegen. Die Ansichten in unserer Fraktion sind geteilt. Ich persönlich würde den Antrag unterstützen, weil ein Blick von außen sicher hilfreich ist, eine gute Lösung zu entwickeln. Dagegen können die Kosten aufgeführt werden.
Nach dem Bau der Umgehungsstraße wurde der Verkehr der B 76 und der B 430 nicht mehr durch die Innenstadt geführt. Daher wurde der Bereich Marktplatz/Innenstadt mit finanziellen Mitteln aus der Städtebauförderung umgebaut. Dieser Umbau ging bis zu Schwentinebrücke und prägt bis heute die Innenstadt. Da nicht alle Fördermittel aufgebraucht wurden, mußten um und bei 750.000,- € (aus der Erinnerung) an Fördermitteln zurück gegeben werden. Das war vor ca. 15 Jahren.
Dem Land war klar, dass das eine schwer zu tragende Belastung für die notorisch klamme Stadt Plön wäre.
Daher hat die Städtebauförderung (ich meine) 60% der Rückzahlung erneut an die Stadt Plön überwiesen, um das Erscheinungsbild der Lübecker Straße aufzubessern. Bis dahin existierte noch die alte Bundesstraße mit Asphaltdecke und Kantsteinen sowie Betonringen als Umfahrsperre für Autos.
Durch die Sanierungsarbeiten entstand ein deutlich freundlicheres Straßenbild mit höherer Aufenthaltsqualität.
Vor einigen Jahren wurde dann beschlossen, sich erneut um Mittel aus der Städtebauförderung zu bewerben und den daran anschließenden Bereich einschließlich des Bahnhofvorplatzes aufzuwerten. Plön wurde in das Programm aufgenommen, die ersten Planungsschritte wurden gemacht. Ursprünglich sollte der Bereich Schwentineterrassen und Schwenntineplattform in Angriff genommen werden. Danach wurde der Schwerpunkt auf den Bereich Bahnhofsvorplatz verlegt, weil gerade hier die Defizite besonders deutlich ins Auge springen und die Bahn den Bau eines dritten Gleises für die Verbindung „Plön – Ascheberg – Neumünste“r plant, was ohnehin eine Umgestaltung der Flächen nach sich ziehen würde.

Im der letzten Sitzung wurde auch berichtet, dass die Sanierungsarbeiten an den Straßendecken in den Bereichen Knivsbergring und Övelgönne Mitte September beginnen sollen. In dem Zusammenhang bat ich, dass die Verwaltung die Anwohner*innen und Eigentümer*innen informiert. Gleichzeitig bat ich darum, noch einmal zu bestätigen, dass für diese Arbeiten keine Anwohnerbeiträge erhoben werden. Das wurde von der Verwaltung bestätigt, ist aber nicht im Protokoll aufgenommen.

Dass es morgen vielleicht spannend wird, habe ich ja bereits eingangs erwähnt.

Antrag der FWG-Plön zur Kontrolle der Kormoranbestände

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie möge beschließen:

Die Stadtverwaltung Plön wird beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung Schleswig-Holstein und den zuständigen Landesbehörden mit höchster Priorität dafür einzusetzen, die bereits eingetretene und sich fortsetzende Beeinträchtigung beziehungsweise Zerstörung ökologisch wertvoller Insel- und Uferlebensräume des Großen Plöner Sees zu beenden und einen wirksamen Kormoranmanagement zu ermöglichen.

Hierzu soll das Land Schleswig-Holstein die bestehenden Rechts- und Schutzgebietsregelungen für den Großen Plöner See unverzüglich so anpassen beziehungsweise ergänzen, so dass eine wirksame Regulierung des Kormoranbestandes durch Vergrämung und Bejagung rechtlich ermöglicht und kurzfristig umgesetzt werden kann.

Dabei sind sämtliche hierfür rechtlich möglichen Instrumente zu prüfen und einzusetzen, insbesondere eine Änderung oder Ergänzung der bestehenden Kormoranverordnung, eine Anpassung der einschlägigen Schutzgebietsregelungen sowie – soweit hierfür erforderlich – eine Änderung landesrechtlicher Vorschriften durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag.

Die Stadt Plön fordert das Land ausdrücklich auf, die erforderlichen Maßnahmen nicht erst nach weiteren mehrjährigen Untersuchungen einzuleiten. Wissenschaftliche Untersuchungen und Monitoring sollen die Maßnahmen begleiten, dürfen deren unverzügliche Umsetzung angesichts der bereits eingetretenen Schäden jedoch nicht verzögern.


Begründung

Die Forderung der FWG Plön stützt sich nicht allein auf örtliche Beobachtungen.

Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen aus Dänemark zeigen sowohl einen erheblichen Einfluss des Kormorans auf Fischpopulationen als auch langfristige Veränderungen der von großen Kormorankolonien besiedelten Inseln.

In einer 2026 veröffentlichten Untersuchung ( Universität von Kopenhagen, Mai 2026) in der westlichen Ostsee wurden 2.783 Dorsche und 2.644 Flundern mit PIT-Tags markiert.
Bei den untersuchten Dorschen wurden – abhängig von der Größenklasse – 52 bis 88 % der markierten Fische als Kormoranfraß zugeordnet. Bei Flundern lagen die entsprechenden Werte bei 14 bis 84 %.

Die Untersuchung beweist nicht, dass der Kormoran allein für den Rückgang des Dorschbestandes verantwortlich ist. Sie zeigt aber eindrucksvoll, dass Kormorane unter bestimmten Bedingungen einen erheblichen Einfluss auf bestimmte Fischarten und insbesondere auf bestimmte Größenklassen ausüben können.

Für den Großen Plöner See ist diese Erkenntnis deshalb relevant, weil auch dort nicht allein die Gesamtmenge des vorhandenen Fisches entscheidend ist. Ein hoher Prädationsdruck auf bestimmte Alters- und Größenklassen kann die natürliche Entwicklung und Reproduktion von Fischbeständen erheblich beeinflussen.

Noch unmittelbarer ist die Bedeutung der dänischen Langzeituntersuchungen zu Kormorankolonien auf Inseln.

Am Beispiel der Kormorankolonie auf Vorsø wurde dokumentiert, dass die dauerhafte Besiedlung von Gehölzen durch eine große Kormorankolonie mit dem Absterben von Bäumen und einer grundlegenden Veränderung der Vegetationsstruktur einhergehen kann.

Weitere Untersuchungen dokumentierten unter Kormorankolonien deutliche Veränderungen der Bodenchemie, unter anderem erhöhte Nährstoffgehalte. Die Veränderungen nahmen mit der Dichte und dem Alter der Kolonie zu.

Diese Erkenntnisse sind für die Situation auf dem Großen Plöner See von unmittelbarer Bedeutung. Der Eintrag vom Phosphat und Nitrat wird nicht von abgestorbenen Pflanzen aufgenommen, sondern direkt in den „Großen Plöner See“ gespült und führt in seinem Bereich auch zu erheblichen Belastung der Wasserqualität. 

Eine Insel ist bereits erheblich geschädigt. Hankenburg und Olsborg werden inzwischen ebenfalls als Brutplätze genutzt.

Der Große Plöner See ist ein ökologisch besonders wertvolles Gewässer und gleichzeitig ein wesentlicher Bestandteil der Region Holsteinische Schweiz.

Bei geschätzten 150.000 bis 220.000 Kormorantagen ergibt sich allein rechnerisch eine Größenordnung von etwa 57 bis 83 Tonnen unmittelbar verzehrtem Fisch jährlich.

Das Land Schleswig-Holstein dokumentiert selbst einen maßgeblichen Einfluss des Kormorans auf die Fischgemeinschaft.

Durch die Entwicklung hat sich die Fischgemeinschaft des Sees in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verändert.
Parallel dazu nimmt die Nutzung der Inseln als Kormoranbrutplätze zu.
Nach örtlicher Beobachtung ist eine Insel bereits ökologisch durch den Komoran zerstört.

Hankenburg und Olsborg drohen als weitere Brutstandorte in eine vergleichbare Entwicklung zu geraten. Bei der Hankenburg hat sich die Entwicklung innerhalb von Monaten deutlich verschlechtert.

Die bislang bestehender Inselwelt ist elementarer Bestandteil unserer Kulturlandschaft und prägt das Landschaftsbild in ganz besonderer Form. 

Die Bürger haben die Erwartung an die Politik, dass gehandelt wird und Landschaftsbild sowie die Biodiversität der Inselwelt erhalten bleibt. 


Bewertung

Damit liegt gerade die Situation vor, vor der die dänischen Langzeituntersuchungen warnen:

Eine wachsende Kormorankolonie kann einen Inselstandort nicht nur als Brutplatz nutzen, sondern den Lebensraum selbst verändern.

Deshalb wäre es widersinnig, zunächst abzuwarten, bis die Auswirkungen auf Hankenburg und Olsborg genauso weit fortgeschritten sind wie auf der bereits stark geschädigten Insel Sterin.

Die dänischen Untersuchungen sind kein Beweis dafür, dass sämtliche am Großen Plöner See beobachteten Schäden ausschließlich durch den Kormoran verursacht wurden.
Sie zeigen jedoch, dass die hier beobachtete Entwicklung wissenschaftlich plausibel ist und an anderen Kormorankolonien bereits dokumentiert wurde.

Der Kormoran ist selbst Bestandteil der geschützten Vogelwelt.
Dies wird ausdrücklich anerkannt.

Das Vogelschutzgebiet schützt jedoch gleichzeitig zahlreiche weitere Arten.

Dazu gehören unter anderem, aber nicht nur:

+ Seeadler,
+ Eisvogel
+ Scwarzspecht
+ Gänsesäger
+ Kolbenente
+ Flussseeschwalbe

Der Naturschutz muß die Gesamtheit der Schutzgüter betrachten.

Es darf nicht zu einer Situation kommen, in der eine geschützte Art in einer Bestandsdichte erhalten wird, die gleichzeitig andere geschützte Arten oder Lebensräume erheblich beeinträchtigt.

Damit besteht aus Sicht der FWG Plön eine ausreichende Grundlage für unverzügliches Handeln.

Wir bitten, unseren Antrag zu unterstützen.

Norbert Boeck
Bürgerliches Mitglied

Ingo Buth
Fraktionsvorsitzender