„Lüstling“ oder Kernaufgabe? Projektarbeit mit dänischen Kommunen im Klimaschutz.

Der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie tagte am 22. Januar. Unter TOP 7 stand das Thema „Teilnahme im Interreg Projekt „Grüne Energiewende“ mit dänischen Kommunen“ auf der Tagesordnung.
Knapp hat die Ratsversammlung beschlossen, die halbe Stelle im Klimaschutzmanagement nachzubesetzen, da sucht man – zumindest kann der Anschein entstehen – eine Aufgabe, um die Stelle auch begründen zu können.
Die Verwaltung argumentierte, dass die Aufgaben „Klimakino“ und „Klimaschutzwetbewerb“ mit der neuen halben Stelle jetzt wieder aufleben könnten. Außerdem könne man sich dann in das Interreg Projekt einbringen und sich in Dänemark erkundigen, wie dort die Energiewende umgesetzt wird.

Dem habe ich entgegengehalten, dass

– Klimakino und Klimaschutzwettbewerb „zwar ganz nett“ seien, aber keine Kernaufgabe der Verwaltung sind und

– die Energiewende in Dänemark bereits 1973 nach der Ölkrise eingeleitet wurde, um sich von den Erdöl fördernden Staaten unabhängig zu machen. Das könne man nachlesen, dafür bräuchte man nicht auf eine Dienstreise nach Roskilde zu gehen. (Obwohl Roskilde natürlich eine tolle Stadt und die Reise wert ist. Ich selber war schon vier mal da und kann einen Besuch nur empfehlen).
Um sich anzusehen, wie eine effiziente Verwaltung funktioniert, braucht man auch keine Dienstreise nach Roskilde zu machen. Das dänische Verwaltungssystem würde sich mit Sicherheit vom deutschen Verwaltungssystem unterscheiden und aufgrund des unterschiedlichen Verwaltungsrechtes und der unterschiedlichen Verwaltungsstruktur ließe sich da wenig abgucken. 
(Anm.: Wie ein Wärmenetz funktioniert, kann man sich auch in Plön im Ortsteil Stadtheide ansehen. Diesen Hinweis habe ich in der Sitzung nicht gebracht, weil er mir im Eifer der Diskussion nicht eingefallen ist)

In Schleswig Holstein gibt es einen „Haushaltskonsolidierungserlass“ des Landes. Dort ist für Fehlbedarfsgemeinden wie Plön beschrieben, welche Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu prüfen sind. Dort lese ich in den „Hinweisen zur Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen und zu Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungsquellen“ folgendes:
1.11 Streichung von Stellen und Anbringen von kw Vermerken.
(Anm.: Kw heißt kann wegfallen. Eine Stelle wird aus dem Stellenplan gestrichen, wenn der Stelleninhaber kündigt oder in den Ruhestand geht)
1.12 Nutzung von Einsparungsmöglichkeiten bei freiwerdenden Stellen: … Prüfung, ob … die Stelle ganz oder teilweise eingespart werden kann.

Das hätte man meiner Meinung nach nicht nur tun können, sondern müssen, zumal die halbe Stelle ohnehin schon mit einem kw-Vermerkt versehen war.
Stattdessen fördern SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit der Bürgermeisterin den Dienstreisetourismus.
Ich weiss, das ist jetzt etwas überspitzt. Klimakino und Klimaschutzwettbewerb stehen ja auch noch auf dem Aufgabenzettel.

Der Zuschussantrag für die Familienbildungsstätte war eigentlich ein „Selbstgänger“. Es kam jedoch eine Diskussion auf. Hintergrund ist der Umstand, dass der Zuschuss eine freiwillige Leistung der Stadt ist und uns von der Fehlbedarfszuweisung abgezogen wird. Stellt sich die Frage, ob der Abzug nicht vermieden werde kann, wenn statt dessen die Miete reduziert wird.
Das ist am Ende des Tages eine Frage von „rechte Tasche – linke Tasche“, aber wenn die linke Tasche die der Stadt Plön ist, dann ist das in Ordnung.
Der Nutzen sozialer Leistungen ist sehr schwer in Euro und Cent auszudrücken. Da es sich bei dem Zuschuss um eine relativ kleine Summe handelt und der Nutzen der Arbeit der Familienbildungsstätte relativ hoch einzuschätzen ist, ist die Ausgabe auch unter Berücksichtigung der klammen Kassen gerechtfertigt.