Am 17. Juni 2025 wird es um 18:00 Uhr in der Aula am Schiffsthal eine Abschlussveranstaltung zur Kälte- und Wärmeplanung (KWP) geben. Dort werden die Ergebnisse der KWP durch das Büro Zeitengragd sowie der Abschlussbericht der Firma OCF zu den Untersuchungen zum Quartier Plön Süd-West vorgestellt.
Nach einer Pause werden noch einmal Ratschläge zum Thema „zukunftsfähig heizen“ gegeben. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, mit den Fachleuten aus den Firmen und der Verwaltung ins Gespräch zu kommen.
Im Vorgriff auf die Veranstaltung möchte ich schon einmal auf mögliche Inhalte eingehen. .
In der Ratsversammlung am 28 April haben wir uns nach einem zähen Ringen auf einen Kompromiss im Bezug auf den Umgang mit der Kälte- und Wärmeplanung (KWP) geeinigt, die bereits im Februar 2025 unter hohem Zeitdruck und mit einer Zufallsmehrheit (zwei Ratsmitglieder waren verhindert) von der Ratsversammlung beschlossen wurde.
Bei der Erstellung der KWP wurden nach meiner Meinung zwei Fehler gemacht. Zumindest einer der Fehler erscheint mir so gravierend zu sein, gravierend zu sein, dass ich nicht ausschließen möchte, dass der ganze Vorgang noch einmal wiederholt oder zumindest nachgebessert werden muss. .
(Anmerkung: Die Klarstellung zum Verfahren , weil bei der Erstellung der KWP nach meiner Auffassung wesentliche Verfahrenssschritte nicht berücksichtigt wurden. Darüber hinaus traf sie Festlegungen, die möglicherweise zu erheblichen finanziellen Risiken für die Stadt Plön führen könnte. Erschwerend kam hinzu, dass eine Bewertung der Risiken durch die Kämmerei aufgrund der Kürze der Zeit gar nicht möglich war.
Die von mir erkannten Mängel der KWP betreffen:
zum einen die nicht durchgeführte Alternativenprüfung, die einen Verstoß gegen das Haushaltsrecht (wirtschaftliche Haushaltsführung) darstellen könnte sowie
zum anderen die nicht durchgeführte „Beteiligung der Öffentlichkeit“.
„Beteiligung der Öffentlichkeit“ ist ein im Verwaltungsrecht stehender Begriff. Er beinhaltet die Veröffentlichung des Planes, genauer gesagt des Entwurfes der Planung, dessen öffentliche Erläuterung, die Möglichkeit für Bürger*innen, Stellungnahmen zu dem Planungsentwurf abzugeben, die Abwägung der Stellungnahmen und die Veröffentlichung des Abwägungsergebnisses.
Nichts von dem hat im Rahmen des Verfahrens stattgefunden. Um es noch einmal zu betonen, gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Verfahrensschritte wurden nicht durchgeführt. Nach meiner Meinung handelt es sich dabei um einen gravierenden Mangel, der eigentlich zur Aufhebung der KWP durch das Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Naturschutz (MEKUN) führen müsste. Zumindest eine Vorgabe zur „Heilung“ der Verfahrensfehler scheint mir unvermeidlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist – wie bereits gesagt – ein verwaltungsrechtlich feststehender Begriff. Es wäre höchst unprofessionell, ihn mit einer Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit zu verwechseln.)
Da ich mit meinen Zweifeln nicht allein dastand und die Umsetzung der Empfehlungen des Büros Zeitengrad möglicherweise umkalkulierbare finanzielle Risiken beinhalten könnte, wurde in der Ratsversammlung am 28. April ein Beschluss über die Umsetzung der Empfehlungen der KWP gefasst.
Der von allen Fraktionen gemeinsam mitgetragene Beschluss beinhaltet – hier etwas zusammengefasst – folgende Punkte:
– Die Ergebnisse der KWP sind Empfehlungen der Fa Zeitengrad und werden grundsätzlich (Anm.: also mit Einschränkungen) anerkannt
– Planung, Bau und Betrieb von Wärmenetzen vorzugsweise durch externe Energieversorger
(Hintergrund: Kosten für Planng, Investitionen und Betrieb übersteigen die finanziellen Möglichkeiten von Stadt Plön)
– Die Umsetzung von einzelnen Maßnahmen der KWP erfolgen nur mit Beschluss der Ratsversammlung
– Als erstes sollen Vorbereitungen für die Maßnahme M2 (Quartier Plön Südwest) untersucht werden. Synergieeffekte für die Maßnahme M3 (Bahnhofsquartier) sollen mutgeprüft werden.
(Anmerkung: sinnvoll, weil nach meiner Meinung ein wirtschaftlicher Betrieb von Wärmenetzen außerhalb des zentralen Stadtbereiches wirtschaftlich nicht darstellbar ist.)
– Es wird ein besonders Augenmerk auf die rechtlichen Aspekte und die finanziellen Auswirkungen für die Stadt gelegt.
(Anmerkung: Erfolgt erstmals im Rahmen der KWP, hätte aber meiner Meinung nach schon im Verlauf der Erstellung der KWP viel stärker berücksichtigt werden müssen, insbesondere auch durch die Einbindung der Kämmerei.)
– Für die Umsetzung der KWP werden keine neuen Stellen im Stellenplan der Stadt Plön geschaffen.
(Anmerkung: Ein sozial verträglicher Abbau von Personal ohne betriebsbedingte Kündigungen ist seit langem ein Kernanliegen der FWG-Fraktion, der ich angehöre).
– Sofern es zur Umsetzung von Nahwärmenetzen kommt, wird auf eine Anschluss und Benutzungszwang verzichtet.
– Es werden weitere Info-Kampagnen für den Zeitraum von 5 Jahren durchgeführt, sofern diese mit mindestens 50% gefördert werden.
Allgemein bleibt festzustellen, dass das Büro Zeitengrad im Stadtgebiet sehr weitreichend umfangreiche Flächen bzw. Quartiere darstellt, die für Wärmenetze geeignet sein sollen. Dementsprechend wird vorgeschlagen, gleich mehrere BEW-Untersuchungen einzuleiten. (BEW steht für Bundesförderung für effiziente Wärmenetze). Die Kosten für eine BEW Studie liegen nach meinem Kenntnisstand bei ca. 200.000,- €.
In der Vergangenheit habe ich immer wieder darauf hingewiesen, dass wir vor der Umsetzung von Maßnahmen nach KWP auf jeden Fall die Ergebnisse der Untersuchungen zum „Energetischen Sanierungsmanagements für das Quartier Plön-SüdWest“ abwarten. #Die Untersuchungen sind sehr viel detaillierter als die vorliegende KWP. Mit der Arbeit war das Ingenieurbüro OCF beauftragt. Der Entwurf des Endberichtes für das „Energetische Sanierungsmanagement für das Quartier Plön Südwest“ liegt nunmehr vor.
Der Endbericht wird in der Informationsveranstaltung am 17. Juni 25 ebenfalls vorgestellt.
Ich habe bereits vor längerer Zeit darauf hingewiesen, dass bereits die Zwischenergebnisse zum „Energetischen Sanierungsmanagement“ darauf hindeuten, dass Wärmenetze nur im zentralen Innenstadtbereich (Johannisstraße, Lange Straße, Markt und Schlossberg, …) wirtschaftlich zu betreiben sind. Diese Einschätzung hat sich für mich nach der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe weiter bestätigt.
(Anm.: Hier muss auch noch betrachtet werden, dass die Wirtschaftlichkeit für den Betreiber und die Konsument*innen zwei unterschiedliche paar Schuhe sein können.)
Schon frühzeitig wurde im Energetischen Quartiesmanagement nicht so dicht bebaute Bereiche wie z.B. die Friedrich Kamp Straße im Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Wärmenetzes kritisch betrachtet. Schon damals habe ich die Vermutung geäußert, dass diese Betrachtungen möglicherweise auch auf andere Bereiche übertragbar sind, sofern sie ähnliche Siedlungsstrukturen haben.
Ich kann hier nicht ins Detail gehen, da die Lenkungsgruppe Quartierskonzept vorgestern in nicht-öffentlicher Sitzung getagt hat, aber ohne die Verschwiegenheit zu brechen, ich fühle mich in meiner Einschätzung in vollem Umfang bestätigt.
Im Moment gehe ich davon aus, dass die Unterschiede in der Bewertung der Nahwärme-Eigningsgebiete zwischen dem Ingenieurbüro OCF und dem Büro Zeitengrad in den Maßstäben zu suchen sind, die an einen wirtschaftlichen Betrieb angelegt werden.
Vor diesem Hintergrund halte ich die von mir am Anfang dieses Jahres vorgeschlagene Bewertung der Plausibilität der Ergebnisse der KWP durch zweites Ingenieurbüro nach wie vor für berechtigt.
Zweifel an der Korrektheit der Aussagen in der KWP sind mir u.a. bei der Aussage gekommen, dass ein Wärmenetz auch bei aufgelockerter Bebauung wie in Stadtheide offenbar wirtschaftlich betrieben werden kann, weil dort ein Wärmenetz existiert. Dazu kann ich nur sagen, dass nach meinem Kenntnisstand die ursprüngliche Planung vorgesehen hat, das gesamte Neubaugebiet mit einem Wärmenetz zu versorgen. Um das sicherzustellen soll ein Anschluss- und Benutzungszwang bestanden haben. Der Verkauf der Grundstücke verlief sehr stockend. Erst nachdem der Anschluss- und Benutzungszwang aufgehoben war, kam Schwung in den Verkauf.
Das ist also ein sehr untypisches Beispiel. Hinzu kommt, dass es wohl etliche Eigentümer*innen gibt, die sich lieben heute als morgen vom Wärmenetz abkoppeln würden, um auf ein anderes Heizungssystem umzusteigen.
Derzeit befassen sich das MEKUN in seiner Funktion als Kommunalaufsichtsbehörde wie auch der Landesrechnungshof mit der KWP der Stadt Plön. Solange die Prüfberichte dieser beiden Behörden noch nicht vorliegen wäre es im Moment ohnehin unverantwortlich, jetzt weitere Schritte zu unternehmen oder Maßnahmen zu beschließen, die über das hinausgehen, was wir ohnehin schon in der Ratsversammlung am 28. April beschlossen haben.
Bereits jetzt eine verläßliche Aussage zu treffen ist nicht möglich und wäre auch unseriös.
Somit kann zum jetzigen Zeitpunkt auch keine verläßliche Planungssicherheit bestehen.
Daher vermute ich, dass es auf der Infoveranstaltung am 17. Juni auch keine konkreteren Aussagen geben über den Bau von Wärmenetzen geben wir, die über eine unverbindliche Absichtserklärung hinausgehen.
Mir ist wohl bewußt, dass es für die Eigentümer und Eigentümerinnen sowie die politischen Entscheidungsträger*innen schwer einzuschätzen ist, was die Zukunft bringen wird. Ich werde hier mit Sicherheit keine Empfehlungen abgeben, aber meine persönlichen Überlegungen möchte ich abschließend zusammenfassen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist internationale Verpflichtungen eingegangen. Diese Internationalen Verpflichtungen beinhalten u.a. die Klimaneutralität im Bereich Wohnen bis zum zum Jahr 2050. Auf nationaler Ebene peilt man das Jahr 2045 an. Wenn ich das richtig sehe, bestand zumindest für Schleswig Holstein die Zielsetzungr 2040.
Soll heißen, wie immer die gesetzlichen Regelungen noch geändert und angepasst werden, die Verpflichtung zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes bleibt bestehen.
Die zukünftige Bepreisung des CO2 Ausstoßes wird dazu führen, dass individuelle Lösungen für Heizungen zukünftig einen wachsenden Preisvorteil haben, wenn sie nicht auf fossilen Brennstoffen basieren.
Heizungslösungen auf Holz-, Holzpellet- oder Biogasbasis werden nach meiner Einschätzung aufgrund der steigenden Preise (mangelnde Verfügbarkeit im großen Rahmen) auch nicht dauerhaft als wirtschaftlichste Lösung anzusehen sein.
Daher sehe ich es für mich persönlich als sinnvollen Weg an, erst einmal in die Dämmung (Kellerdecke, Dach, Abseiten) oder in größere Heizkörper zu investieren. Hier sind möglicherweise mit geringem Aufwand schon deutlich erkennbare Einsparungen möglich. Wenn die Maßnahmen ausreichen, die Vorlauftemperatung der Heizung auf 55 Grad abzusenken, dann ist das Heizen vermutlich auch mit einer Wärmepumpe oder dem Anschluss an ein Nahwärmenetz möglich. Auf teure Maßnahmen wie Außendämmung oder Austausch der Fenster kann dann ggf. verzichtet werden. Die Energieeinsparungen stehen möglicherweise in keinem Verhältnis zum Kostenaufwand.
Der Hinweis des Tischlers, der sich meine Fenster angeguckt hat, hier besonders vorsichtig zu sein, weil neue, gut gedämmte Fenster dazu führen können, dass sich die Kältebrücke in Richtung Mauerwerk verschiebt und dort zu Schimmelbildung führt, habe ich noch im Hinterkopf.
Wenn es um die nächste Heizung geht, dann wird es bei mir realistischer Einschätzung auf eine Wärmepumpe hinauslaufen, da ich davon ausgehe, dass in meinem Wohngebiet keine Nahwärmenetz gebaut werden wird.
Gibt es doch ein Wärmenetz, dann muss jede*r für sich rechnen und entscheiden:
Relativ niedrige Anschlusskosten an ein Nahwärmenetz und dafür höhere Heizkosten und Abhängigkeit von einem Monopolanbieter, aber kein Aufwand mehr für Schornsteinfeger und Wartung oder
Relativ hohe Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe aber vergleichsweise niedrigere Heizkosten, wobei Wartung und – bei einer Hybridanlage (Wärmepumpe und bei Temperaturen deutlich unter Null eine zusätzliche Gasheizung) – auch noch der Schornsteinfeger anfallen würde.
Aber das ist meine ganz persönliche Einschätzung als Häuslebauer.
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Mein Redebeitrag zur KWP in der Ratsversammlung
In der Ratsversammlung am gestrige Mittwoch ging es zum Thema kommunale Kälte und Wärmeplanung (KWP) hoch her. Der Termin der Ratsversammlung wurde einen Monat vorverlegt. Leider hatten ein Ratsherr der CDU und ein Ratsherr der FWG für den Februar schon langfristig Urlaub gebucht.
Die Mehrheitsverhältnisse entsprachen damit 8:7 zu Gunsten von Bündnis 90/Die Grünen. Normalerweise besteht ein Mehrheitsverhältnis von 9:8 für CDU, FDP und FWG.
In der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie am 03. Februar 2025 wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur KWP zurückgewiesen. Mit 6:5 Stimmen wurde ein Beschlussvorschlag der CDU angenommen, der insbesondere im Bezug auf die Finanzierung Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen hatte.
Daraufhin hatte Bündnis 90/Die Grünen einen eigenen Beschlussvorschlag eingebracht.
In einer Sitzungsunterbrechung versuchten die Fraktionen, doch noch einen gemeinsamen Kompromiss herbeizuführen. Ich hätte dem Kompromissvorschlag der CDU zustimmen können, aber die Gespräche in der Sitzungsunterbrechung haben sich an einer Stelle festgefahren.
Der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen wurde abschließend mit der Zudallsmehrheit von einer Stimme beschlossen.
In den kommenden Jahren wird es interessant, ob wir uns in den Ausschüssen und zukünftigen Ratsversammlungen so zusammenraufen können, dass etwas vernünftiges dabei herauskommt. An mir soll es nicht liegen.
Nachfolgend mein Redebeitrag:
Sehr geehrter Herr Bürgervorsteher, sehr geehrte Kolleg*innen aus Verwaltung und Selbstverwaltung, sehr geehrte Gäste,
sehr verehrte Frau Bürgermeisterin
Ich fange mal mit zwei Zitaten an:
Aus unserer Geschäftsordnung:
§7 Abs 3: „Anträge, die bei ihrer Annahme zu zusätzlichen Aufwendungen und Auszahlungen führen oder erwartete Erträge oder Einzahlungen mindern, müssen, um als wirksam gestellt zu gelten und behandelt zu werden, einen Deckungsvorschlag enthalten.“
Aus der Vorlage der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt steht unter dem Punkt Finanzielle Auswirkungen: „Aufgrund der Kürze der Zeit ist es der Kämmerei nicht möglich, die finanziellen Auswirkungen korrekt darzustellen.“
Ich will an dieser Stelle nicht darüber spekulieren, ob wir die KWP jetzt überhaupt beschließen dürfen. Ich will damit aber betonen, dass wir mit dem Beschluss der KWP in ein Vorhaben starten, dessen Ausgang ungewiß und mit Risiken behaftet ist.
Im Allgemeinen nennt man so ein Vorhaben Abenteuer.
Wir müssen uns klar machen, dass die KWP als strategischer Plan über die kommenden 40 bis 50 Jahre Einfluß auf die Entwicklung der Stadt Plön haben wird. Und trotzdem – obwohl der Plan bereits im Juni 2024 in Auftrag gegeben wurde – wurde die Kämmerei nicht an der Erstellung des Planes beteiligt.
In acht Monaten soll es nicht möglich gewesen sein, die Kämmerei zu beteiligen?
Sie wurde nach meiner Einschätzung erst beteiligt, nachdem die KWP bereits an das Ministerium abgegeben wurde.
Das war am 20. Dezember 2024, ganz klar zu spät.
Das erklärt dann natürlich auch die Aussage der Kämmerei, die auf die Schnelle noch mal was zu „Finanziellen Auswirkungen“ in die Beschlussvorlage schreiben musste. Ich möchte mich ausdrücklich bei der Kämmerei bedanken, dass sie nicht mit Allgemeinplätzchen und Floskeln gearbeitet hat, um dieses Versäumnis irgendwie gerade zu ziehen. Und die Kämmerei hatte bei objektiver Betrachtung auch keine Zeit, aktuell auf die Schnelle eine qualifizierte Stellungnahme zu erarbeiten. Sie arbeitet derzeit unter Hochdruck am Haushalt 2025, der bis Ende April beschlossen sein sollte.
Hier erlebe zumindest ich ein Deja Vu. Hatten wir nicht genau das selbe bei der Umsetzung des Wärmenetzes im Quartier Plön Südwest erlebt. Dort wurde eine sicher sehr wünschenswerte Planungen durchgeführt. Allerdings scheiterten die Planungen in Teilen.
Warum?
Weil sie beim Kontakt mit der Realität an der Klippe der Finanzierbarkeit gescheitert ist.
Herr Prüß war damals Klimaschutzmanager der Stadt Plön und hat den Prozess gesteuert.
Heute ist Herr Prüß Senior Consultant bei dem Büro Zeitengrad. Wurde aus dem Scheitern nichts gelernt oder warum erleben wir das Gleiche noch einmal, nur im größeren Maßstab?
Genau so wenig wie die Kämmerei an der Erstellung der KWP beteiligt wurde, wurde die Selbstverwaltung daran beteiligt. Eigentlich waren zwei Sitzungen der Lenkungsgruppe während der Erstellung vorgesehen. Das ist nicht passiert. Die KWP wurde also erstellt, ohne die politischen Vertreter*innen vor Ort mit einzubeziehen.
Das wäre im Planungsprozess sicher hilfreich gewesen, denn dann hätte zumindest ich auf eine Alternativenprüfung gedrungen. Es hätte gegeneinander abgewogen werden müssen, ob das Ziel der Klimaneutralität 2045 wirklich nur über einen weiträumigen Ausbau von Wärmenetzen möglich ist.
Wäre es vielleicht nicht mit weniger Risiken und Kosten für die Stadt verbunden, wenn wir uns auf Wärmenetze konzentrieren, wo Einzellösungen nicht möglich sind, also im Bereich Johannisstraße, Lange Straße, Markt, Schlossberg und Klosterstraße?
Sollten wir in den weniger eng bebauten Gebieten dann nicht den Eigentümer*innen die Entscheidung überlassen, für welches CO2 neutrale Heizungssystem sie sich im Rahmen der jeweils gültigen Gesetzgebung entscheiden?
Lassen sich die Zwischenergebnisse der noch laufenden Untersuchungen der Firma OCF nicht zumindest dahingehend verstehen, dass auf die Errichtung eines Wärmenetzes im Bereich Prinzenstraße und Seestraße verzichtet wird?
Warum wurde diese Alternative nicht betrachtet?
Würde die Alternative nicht auch das finanzielle Risiko für die Stadt Plön reduzieren? Wäre es in vielen oder den meisten Bereichen nicht sogar wirtschaftlicher für unsere Bürger*innen
Natürlich hätte ich nichts dagegen, wenn sich Firmen dafür interessieren, in Plön Wärmenetze zu planen, zu bauen und zu betreiben, wenn sie das auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko tuen würden.
Dann wird der Markt ja zeigen, ob Wärmenetze wirtschaftlich sind, ohne dass die Stadt dazu noch teure Studien und Untersuchungen in Auftrag geben muss.
Diese Chance wurde aber vertan.
Als ich Mitte Dezember darum gebeten hatte, mir den Entwurf der KWP im aktuellen Bearbeitungsstand zu übermitteln, bekam ich zur Antwort, dass das nicht möglich sei, weil an der KWP noch intensiv gearbeitet würde. Das war genau sieben Tage, bevor die KWP an das Ministerium übermittelt wurde.
Welchen Eindruck hinterläßt das bei Ihnen, meine Damen und Herren?
Das ist genau der Grund, warum wir uns heute in einer unsäglichen Situation befinden. Die KWP wurde erstellt und ich soll hier heute beschließen, dass ich die Inhalte der KWP anerkenne. Das tue ich in einigen Teilen, in anderen aber nicht.
Uns wurde Ende Januar vom Büro Zeitengrad erläutert, dass die KWP inhaltlich nicht mehr geändert wird.
Von der Verwaltung wurde uns erläutert, dass der Beschuss quasi alternativlos wäre, weil die Stadt sonst unter die Regelungen der neu überarbeiteten Landesgesetzgebung fallen würde. Was genau das für die Stadt bedeuten würde, konnte die Verwaltung zu dem Zeitpunkt nicht sagen.
Wir haben es hier also mit einer Entscheidung zu tuen, ob wir die Ergebnisse der KWP anerkennen, ohne zu wissen, ob wir als Stadt unter den neuen Gesetzesregelungen nicht vielleicht besser fahren würden.
Hinzu kommt ja auch, dass aus meiner Sicht die Mindestanforderungen an eine „angemessene“ Beteiligung der Öffentlichkeit nicht erfüllt wurden.
Es gab keine öffentliche Auslegung des Entwurfes der KWP, die Öffentlichkeit wurde erstmals in der Sitzung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 03. Februar 2025 mit der KWP vertraut gemacht, also 5 Wochen nachdem die Planung an das Ministerium übermittelt wurde. Es gab keine Möglichkeit für Bürger*innen, Anregungen und Bedenken zu äußern. Folglich konnten die Anregungen und Bedenken der Bevölkerung auch nicht erörtert werden und es konnte auch keine Veröffentlichung des Erörterungsergebnisses erfolgen.
Die Bundesgesetzgebung zum Klimaschutz sieht genau genau das vor und legt auch Fristen fest.
Die Landesgesetzgebung weicht diese klaren Vorgaben auf, indem sie in ihrer eigenen Gesetzgebung von einer „angemessenen Beteiligung der Öffentlichkeit“ spricht.
Ich halte es nicht für angemessen, auf die Beteiligung der Öffentlichkeit komplett zu verzichten.
Ich halte es sogar für einen schweren Verfahrensfehler.
Aus allen diesen Gründen sehe ich einen Beschluss über die hier vorliegende KWP äußerst kritisch. In der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie wurde dann beschossen, dem Beschlussvorlage der Verwaltung nicht zu folgen. Stattdessen fand der Beschussvorschlag der CDU-Fraktion in allen Punkten eine Mehrheit.
Wenn ich in den Beschlussvorschlag von heute gucke, dann sehe ich im wesentlichen den alten Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Vorlage beinhaltet lediglich den Satz: „Die eingereichten und zugestimmten Änderungen des Antrages der CDU-Fraktion mögen berücksichtigt werden.“ Schon der Ausdruck „mögen“ relativiert den Beschluss des Hauptausschusses und suggeriert einen Ermessensspielraum für die Verwaltung.
Nach meinem Kenntnisstand wird die Wärmewende bis 2045 je nach Schätzung 500 Milliarden bis 1,5 Billionen Euro kosten. Das ist ein gewaltiger Kuchen, von dem sich viele ihr Stück abschneiden wollen. Hauseigentümer*innen, die Zuschüsse für ihre Wärmepumpe beantragen, Wärmenetzbetreibende, die Netze bauen und betreiben wollen, weil das für einen Monopolanbieter ein sehr risikoarmes Investment ist und Planer*innen, weil es ordentlich was zu planen gibt.
Gleichzeitig müssen wir aber auch anerkennen, dass der Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, der wir uns zu stellen haben. Das Vorhaben, den Heizsektor bis 2045 klimaneutral zu machen, ist eine Herkulesaufgabe und in dieser Form Neuland. Das Beschreiten dieses Neulandes ist aus meiner Sicht notwendig, aber mit Risiken behaftet. Niemand wird bestreiten wollen, dass dabei Fehler gemacht werden können. Wichtig ist aber die fortlaufende Evaluation der Verfahrensprozesse. Der bisherigen Verfahrensgang muss ausgewertet werden, mögliche Fehler sind zu identifizieren und zu heilen.
Schließlich ist die KWP die Grundlage für eine jahrzehntelange Planung und sie wird erhebliche Kosten nach sich ziehen. Wenn es später zu Ausschreibungen kommen sollte, dann müssen die Grundlagen rechtssicher sein.
Die Partner*innen, die Wärmenetze bauen könnten, haben eine erhebliche Markt- und Finanzmacht. Bei Ausschreibungen kann es zu einem regelrechten Hauen und Stechen kommen, denn es geht um viel, viel Geld.
Wir haben Erfahrungen damit. Erinnern wir uns nur daran, dass der Rechtsstreit zwischen der Stadt Plön und ihren Stadtwerken mit der SH-Netz AG bezüglich der Vergabe der Konzession für den Betrieb des Gas- und Stromnetzes immer noch nicht endgültig beigelegt ist.
Darum brauchen wir eine möglichst unangreifbare KWP. Ich möchte bereits hier dafür werben, den Antrag der FWG-Plön in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 27. Februar 2025 zu unterstützen. Er hat zum Ziel, den fachlichen Inhalt der KWP und das bisherige Verfahren zu untersuchen.
Heute werde ich der KWP in Abhängigkeit von der Formulierung des Beschussvorschlages schweren Herzens zustimmen, sofern die Formulierungen das zulassen. Dies hier ist nur der Auftakt zu vielen weiteren Diskussionen, die wir zu jeder einzelnen Maßnahmen in den kommenden Jahren zu führen haben.
Für die FWG beantrage ich, den Beschussvorschlag dahingehend zu ändern, dass das Ergebnis der KWP mit allen ihren Teilen grundsätzlich anerkannt wird.
Ich bitte, den Antrag zu Protokoll zu nehmen.
Die FWG-Plön hat im Ältestenrat angekündigt, eine namentliche Abstimmung zu beantragen. Wir verzichten darauf weil wir glauben, dass wir uns alle der Tragweite und der Risiken des heutigen Beschusses bewußt sind.
Und lassen Sie mich abschließend anmerken:
Diese Ratsversammlung wurde übrigens von März auf Februar vorgezogen. Wir haben daher heute eine Zufallsmehrheit, weil zwei Ratsherren im Urlaub sind.
In den Ausschüssen und zukünftigen Ratsversammlungen werden die kritischeren Stimmen wieder eine strukturelle Mehrheit haben.
Auch wenn es heute einen Beschluss der KWP gibt, wird es auch zukünftig eine kontroverse und hoffentlich auch konstruktive Diskussion geben.
Ich bitte, diesen Redebeitrag zu Protokoll zu nehmen.
Die Kälte- und Wärmeplanung wurde in einer gemeinsamen Sitzung von HA und SUE kontrovers diskutiert.
Die Kieler Nachrichten haben am 03. Februar 2025 einen Artikel über die Kälte- und Wärmeplanunung (KWP) veröffentlicht. Überschrift: „Wärme aus dem Netz wird bevorzugt.“
Der Artikel ist eine sehr gute Inhaltsangabe der KWP und daher lesenswert.
Zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen aber bereits zwei Anträge vor, die sich kritisch mit den Inhalten der KWP auseinandergesetzt haben. Ein dritter Antrag zum Thema KWP wurde am Wochenende von der Fraktion der CDU eingebracht. Daher ging es dann am Montag in der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss (HA) und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) auch sehr kontrovers zur Sache. Am Ende wird der Ratsversammlung zwar empfohlen, die KWP beschließen, aber mit dem Beschuss soll gleichzeitig die vorläufige Streichung einer Maßnahme und die Schiebung weiterer Maßnahmen beschlossen werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Ratsversammlung über jede Maßnahme einzeln zu entscheiden hat.
Zu Beginn der Sitzung habe ich den Tagesordnungspunkt 4 / „Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidungen zum Verfahren im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“ von der Tagesordnung gehen lassen. Da es unser eigener Antrag (Antrag der FWG-Plön) war, brauchten weder der Hauptausschuss noch der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie der Streichung zustimmen.
Nun ist es nicht so, dass die FWG-Plön nicht zu den Inhalten ihres Antrages gestanden hätten, aber zum einen ist der Tagesordnungspunkt 5 / Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Wärme- und Kälteplanung der Stadt Plön, der nach dem Antrag der FWG-Fraktion als Antrag von der Verwaltung eingebracht wurde, so weit gefasst, dass unsere Themen auch unter dem Tagesordnungspunkt behandelt werden konnten.
Zum anderen hat die CDU-Fraktion einen Antrag eingebracht hat, dem ich mich inhaltlich durchaus anschließen konnte. Von daher war es überflüssig, dass die FWG-Fraktion einen eigenen Antrag einbringt. Dass hätte die Beratung dann noch einmal komplizierter gemacht.
Die Verwaltung führte in das Thema ein.
Von Seiten der Verwaltung, der SPD und B90/Die Grünen wurde argumentiert, dass die KWP jetzt doch erstellt sei und man sie beschließen könne, um einen Schritt voran zu kommen.
Zu dem Tagesordnungspunkt habe in drei Redebeiträgen u.a. darauf hingewiesen, dass:
– ein guter Plan auch umsetzbar sein muss.
– der vorliegende Plan beim Blick in die Stadtkasse aber nach meiner Einschätzung nicht umsetzbar ist
– Keine Alternativen geprüft wurden (z.B. Lütjenburger Model, Beschränkung auf ein kleines Nahwärmenetz, ansonsten Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in Eigenverantwortung der Eigentümer*innen. Auf beiden Wegen sei das Zeil Klimaneutralitär bis 2045 erreichbar.
Der Aufwand für die Stadt Plön wäre aber deutlich geringer.
– Eine Kette von Folgeuntersuchungen ausgelöst werden, obwohl wir aus dem Quartierskonzept Plön SüdWest schon lange wissen, dass eine Nahwärmeversorgung nur im dicht bebauten Bereich (Johannisstraße, Lange Straße, Markt, Klosterstraße, Schossberg) weiter verfolgt werden sollte, im weniger dicht bebauten Bereich (z.B. Seestraße, Prinzenstraße, Bielerhöhe, Heinrich Pieper Straße ) aber nicht. In dem Zusammenhang erwähnte ich noch, dass die Firma Zeitengrad das eigentlich wissen müsse, da der ehemalige Klimaschutzmanager der Stadt Plön, der seinerzeit an dem Quartierskonzept mitgearbeitet hat, heute Mitarbeiter bei Zeitengrad ist.
– Die Energiewende bereits am Laufen sei. Beispielsweise würden bereits 13 Wohnblöcke der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft durch Wärmepumpen beheizt, 4 davon über oberflächennahe Geothermieanlagen. Auch mehrere Plöner Hauseigentümer*innen würde ihre Gebäude bereits heute schon mit Wärmepumpen beheizen.
– Bei der weiteren Planung und Umsetzung von Nahwärmenetzen in Plön noch Jahre ins Land gehen, wer soll sich dann später noch anschliessen. (Anmerkung: die Erreich barweit einer Anschlussquote von 60 % halte ich für zu hoch, sie wird aber in der KWP zugrunde gelegt.
– Gleichzeitig äußerte ich auch, dass ich überhaupt kein Problem damit hätte, wenn gewerbliche Anbieter*innen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko Nahwärmenetze planen, bauen und betreiben
Darüber hinaus habe ich noch erwähnt, dass ich der Ansicht bin, dass das Verfahren bei der Erstellung der KWP nicht rechtssicher ist, weil:
– die Lenkungsgruppensitzungen nicht durchgeführt wurden; verbunden mit derFrage, ob der Vertrag schon bezahlt und um die nicht erbrachten Leistungen gekürzt wurde. Der Workshop am 18. Januar und die Informationsveranstaltung am 27. Januar erfüllen nach meiner Ansicht nicht die Kriterien, die man an die Arbeit einer Lenkungsgruppe stellen muss. (Nachträglich an dieser Stelle folgende Ammerkung: Sie hätten nach meinem Verständnis zum Verfahren während der Erstellung der KWP tagen müssen, um mit Anregungen und Bedenken die weitere Arbeit an der KWP zu lenken).
– die gesetzlich vorgeschriebene „angemessene“ Beteiligung der Öffentlichkeit nicht stattgefunden hat.
Die Frau Bürgermeisterin ging auf meine Beitrag ein. Die Planungen im Quartier SüdWest seien angestellt worden, weil die hohen Kosten für die Stadt Plön durch den seinerzeit noch geplanten Betrieb der Massenalgenanlage entständen wären. Damit hat die Bürgermeisterin recht. Gleichwohl (nachträglich an dieser Stelle): trotz Verzicht auf die Massenalgenanlage wurde die Planung eines Nahwärmenetzes im weniger eng bebaute Bereichen des Quartiers nicht weiter verfolgt.
Weiterhin äußerte die Frau Bürgermeisterin, dass die Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung erfüllt wären. Das würde auch das Ministerium so sehen.
Dem habe ich später entgegnet, dass ich der Ansicht nicht folgen kann, weil das Ministerium als Verfahrensbeteiligte keine neutrale Instanz sei. Gleichzeitig habe ich empfohlen, das Verfahren durch die Kanzlei bewerten zu lassen, die uns auch im Workshop zum Thema Beteiligung so kompetent beraten hat. Abschließend habe ich darauf hingewiesen, dass es sehr wichtig sei, eine KWP zu beschließen, die rechtssicher sei.
Die Kollegin Dahmke (B90/Die Grünen) bezog sich auf den Beitrag „Lieber keine als eine teure Planung“ in meinem Blog und fragte, ob ich die Maßnahmen verhindern wolle oder ob einige Aussagen als Drohung aufzufassen sind. Darauf bin ich in der Hitze der Debatte – soweit ich mich erinnere – nicht eingegangen. Aber ich will dazu gerne nachträglich an dieser Stelle Stellung beziehen.
Nein, ich will nicht alle Maßnahmen grundsätzlich verhindern, aber ich will, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen die finanzielle Situation der Stadt Plön von Anfang an mit berücksichtigt wird. Das hätten wir im Rahmen der Erstellung der KWP in den Sitzungen der Lenkungsgruppe bereits machen können, aber die fanden ja nicht statt. Nun findet die Diskussion eben statt, nachdem die fertige KWP bereits vorliegt. Das ist blöde, wäre aber im Vorfeld zu verhindern gewesen.
Eine Bedrohung kann ich aus meinem Beitrag nicht ableiten. Ich hab ihn gerade nochmals gelesen.
http://www.ingo-buth.de/2025/01/26/lieber-keine-als-eine-teure-planung/
Die Kollegin Meyer (B90/Die Grünen) ging auf meine Beitrag ein, dass wir nach der Novelle zur Schleswig Holsteinischen Gesetzgebung ein Wahlrecht hätten, ob wir die KWP nach Landes- oder Bundesrecht machen und dass Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner*innen ein vereinfachtes Verfahren anwenden könnten. Sie hielt entgegen, dass Plön als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums zur Abgabe einer KWP verpflichtet sei. Damit hat sie recht. Gleichwohl beantwortet es die Frage nicht, ob für Plön eine neue KWP nach vereinfachtem Verfahren für Kommunen unter 10.000 Einwohner*innen mit den neuen Fristen möglich wäre. Ich möchte das nicht ausschließen, halte es aber für wahrscheinlich, dass die Kollegin recht haben könnte.
Ratsherr Jagusch (CDU) brachte den Antrag der CDU-Fraktion ein. Er betonte, dass die CDU-Plön hinter dem Ziel des Erreichen der Klimaziele stehen würde, aber der vorliegenden KWP so nicht zustimmen könne.
Der Antrag der CDU Fraktion sah (leicht gekürzt) vor:
1. Die Maßnahme M2 (Nahwärmenetz im Quartier Plön SüdWest) zu streichen
2. die Bürgermeisterin zu bitten, einen Sachstandsvermerk zur Realisierbarkeit eines Nahwärmenetzes im Quartier Plön SüdWest bis zum 31. März 2026 vorzulegen. Hierbei wäre besonders der finanzielle Aspekt zu berücksichtigen
3. Verschieben der Maßnahmen M2 bis M4 (alt M3 – M5) um jeweils 2 Jahre
4. Keie Schaffung neuer Stellen in der Stadt Plön zur Umsetzung der KWP, bi der Auswahl der Dienstleister soll ein besonderes Augenmerk auf die Eignung und Leistungsfähigkeit der Verwaltung gelegt werden.
5. Maßnahmen zur Umsetzung der Kälte- und Wärmeplanung bedürfen abschießend der Genehmigung der Ratsversammlung.
6. Wenn es zur Umsetzung von Nahwärmenetzen kommt, wird auf einen Anschluss und Benutzungszwang verzichtet. Diese Maßnahme wird bereits bei den entsprechenden Vorplanungen berücksichtigt.
7. Die Umsetzungsdauer der drei geplanten Informationskampagnen soll in der Dauer begrenzt werden und von der Höhe der Fördermittel abhängig gemacht werden.
Ratsherr Jagusch erläuterte die Begründung und erwähnte dabei auch, dass die eigentlichen Gewinner der KWP die verschiedenen Planungsbüros sind.
Der Kollege Böttcher (CDU) fragte dann nach, wie viele Ingenieure das Büro Zeitengrad beschäftigen würde.
Er erwähnte, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Zeitengrad noch im letzten Jahr mit ihrer Ausbildung und ihren Erfahrungen auf der Homepage vorgestellt wurden. Das wäre nicht mehr der Fall.
Ratsherr Rose (SPD) verwahrte sich vehement dagegen, dass hier die Qualifikation des beratenden Büros in Frage gestellt würde.
Ich persönlich halte die Frage nach der Qualifikation der Beratungsbüros, die für uns, also die Stadt, arbeiten, durchaus für berechtigt.
Da die Frage von Herrn Böttcher nicht beantwortet wurde, habe ich mal recherchiert. Anfang September 2024 wurden auf der Homepage Seite: seitengrad.de/team 8 Personen vorgestellt. Alle offenbar hoch qualifiziert, aber ein Ingenieur oder eine Ingenieurin war nicht dabei.
Den Screenshot stelle ich hier nicht ein, um mich nicht der Gefahr einer Urheberrechtsverletzung auszusetzen.
Ein sehr wichtiger und ernst zu nehmender Beitrag kam von der von mir sehr geschätzten Kollegin Frau Dr. Unbehauen (B90/Die Grünen.)
Sie betonte, dass man auch an die Menschen denken müsse, die in Mietshäusern wohnen würden. Nicht alle Mieter hätten so gute Vermieter wie die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft, die bereits viele Gebäude zum Teil schon auf erneuerbare Energien umgerüstet hat. Es gäbe auch Blocks in anderen Quartieren, wo die Vermieter sich wenig kümmern würden und auch diese Mietern müsse man die Gelegenheit geben, sich an ein klimaneutrales Heizsystem anzuschließen. Mit der steigenden CO2 Bepreisung kämen nicht unerhebliche Kosten auf diese Mietergruppe zu, wenn nicht entsprechend umgerüstet würde.
Sofern die Gasnetze irgendwann stillgelegt würden, wüßten viele Leute mit Etagenheizung nicht, wie sie noch heizen sollen.
Herr Jagusch (CDU) betonte, dass Vermieter verpflichtet wären, eine Heizung bereitzustellen. Dennoch halte ich die von Frau Dr. Unbehauen angesprochene Problematik für berechtigt. Allerdings sehe ich im Moment keine Möglichkeit der Stadt, hier steuernd einzugreifen. ‚
Die Mieter*innen werden dann tatsächlich mit steigenden Heizkosten konfrontiert sein. (Anmerkung.: In der KN von gestern gab es einen Artikel, der die Thematik nebenher auch anreißt.) In einigen älteren Wohnblocks gibt es tatsächlich Etagenheizungen oder Thermen in jeder einzelnen Wohnung. Wenn die einzelnen Wohnungen unterschiedliche Wohnungseigentümer haben, dann muss sich die Eigentümergemeinschaft erst einmal darüber einig werden, was sie machen will. Der Einbau eine zentralen Heizungssystem für das ganze Haus – an das das Nahwärmenetz angeschlossen wird – könnte vergleichsweise teuer sein, so dass diese Investition so lange wie möglich hinausgezögert wird.
Das würde natürlich auch gelten, wenn statt eines Nahwärmeanschlusses eine Pellet-Heizung oder eine Wärmepumpe installiert wird. Das sollte im Verlauf des Verfahrens noch einmal näher betrachtet werden. Eine entsprechende Änderung kann dann auf Beschluss der Ratsversammlung zu einem späteren Zeitpunkt in die KWP eingearbeitet werden.