Mauschelei beim Alten Fährhaus? Oder doch nicht?

Die Kieler Nachrichten (KN) berichtete am Dienstag zum alten Fährhaus. In dem umfassenden Bericht über den Verkauf des Erbbaurechtes an dem Alten Fährhaus vom Plöner Segel Verein (PSV) an den Bruder der Ersten Vorsitzenden wurden nach meiner Meinung nicht alle Aspekte ausreichend betrachtet.

Vorweg zwei Anmerkungen:

1. Ich bin einfaches Mitglied im PSV. Bevor ich mich an den Abstimmungen zum Verkauf des Erbbaurechtes beteiligt habe, hab ich mich durch eine Rücksprache bei der Verwaltung vergewissert, dass für mich als Mitglied der Ratsversammlung dem Fall keine Befangenheit vorliegt. Eigentlich war mir das klar. Ich wollte aber sicher gehen.
Anders wär es gewesen, wenn ich dort eine Vorstandsfunktion inne hätte. Dann hätte ich schon an den Beratungen nicht teilnehmen dürfen.

2. Der PSV ist ein wichtiger Verein in Plön. Er hat nicht nur viele Mitglieder, die sich im Verein wohl fühlen. Mit der Durchführung von Segelwettkämpfen auf nationaler und internationaler Ebene trägt er dazu bei, Plön weit über seine Grenzen hinaus bekannt zu machen.

In dem Artikel wendet sich die Erste Vorsitzende des PSV, Frau Imke Langenfeldt an die Öffentlichkeit. Die KN schreibt einleitend: „War bei dem Verkauf Vetternwirtschaft im Spiel? Diese Gerüchte stehen in Plön im Raum, …“

Frau Langenfeldt weist in dem Artikel den Vorwurf der Vetternwirtschaft zurück. Die KN zitieren die Erste Vorsitzende des PSV: „Der Verkauf klingt für viele nach Vetternwirtschaft.“ Weiter schreiben die KN: „Doch an den „Mauschelei-Vorwürfen“ oder dass sich ihr Bruder Yorck Wegener dank ihrer günstig ein Grundstück in bester Lage am See in Plön gesichert haben soll, „ist absolut nichts dran“.

Die Erste Vorsitzende versichert laut KN, dass die Verhandlungen ohne ihre Kenntnis und ohne ihre Beteiligung geführt wurden. Die KN zitiert Frau Langenfeld: „Bis mein Bruder das Angebot offiziell abgegeben hat, wußte ich von nichts.“

Hier könnte bei der Leserschaft die erste Frage aufkommen: „Ist die Aussage wirklich glaubhaft?“
Die zweite Frage, die bei der Leserschaft aufkommen könnte, ist: „Ist der Bruder von Frau Langenfeld nicht auch Mitglied der CDU-Fraktion und für die CDU-Fraktion auch Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung?
Hat er möglicherweise Insider-Informationen besessen und genutzt?

Da wir in der Stadt keine Compliance Regel haben, kann zumindest dagegen nicht verstoßen worden sein.
Mein von mir sehr geschätzter Kollege Wegener hat auch an den Sitzungen der städtischen Gremien, auf denen das Thema beraten wurde, nicht teilgenommen. Nach meiner Einschätzung ist er aber in seiner Fraktion und über Fraktionsgrenzen hinweg gut vernetzt. Die Frage, ob der Kollege Wegener an den Fraktionssitzungen der CDU teilgenommen hat, auf denen das Thema behandelt wurde, kann ich nicht beurteilen. Hier könnte der Vorsitzende der CDU-Fraktion für Klarheit sorgen.

Zudem darf angenommen werden, dass der Kollege Wegener aufgrund seiner Funktion als Ausschussvorsitzender und ehemaliges Mitglied der Ratsversammlung mit den Abläufen in der Verwaltung wohlbestes vertraut ist.

Das dürfte auch das Verfahren der Haushaltsaufstellung gelten. Das Haushaltsverfahren und der Haushaltsplan werden öffentlich behandelt. In der Öffentlichkeit ist vermutlich den allerwenigsten Plöner*innen bekannt, dass der Haushaltsplan, der von der Verwaltung aufgestellt und von der Ratsversammlung beschlossen wird, erst in Kraft tritt, wenn er von der Kommunalaufsicht des Kreises genehmigt wurde. Das dauert in der Regel 3 bis 4 Monate. Der Haushaltsbeschluss wurde im Dezember 2025 gefasst. Mit der Genehmigung ist realistischerweise nicht vor Anfang April 2026 zu rechnen. In dieser Zeit ist die Stadt in ihren Handlungsmöglichkeiten in Teilen eingeschränkt. Faktisch wäre die Ausübung des städtischen Vorkaufsrechtes damit eigentlich unmöglich. Erschwerend kommt hinzu, dass bei der Aufstellung des Haushaltes kein Betrag für die Ausübung des Vorkaufsrechtes eingestellt war.
Ich werfe mir persönlich vor, dass ich nicht darauf geachtet habe. Ansonsten hätte ich zumindest den Antrag gestellt, einen entsprechenden Betrag mit Sperrvermerk in den Haushaltsplan einzustellen.

Ich kann auch nicht beurteilen, ob es taktisches Kalkül oder ein Zufall war, der sich aus dem Handlungsablauf ergeben hat. Die uns genannte Frist für die Stadt zur Ausübung des Vorkaufsrechtes lag so, dass sie die Weihnachts- und Neujahrspause mit eingeschlossen hat. Damit war die Zeit, die die Stadt zum reagieren hatte, deutlich eingeschränkt.
Wer weiß, wie schwierig es ist, einen Termin für eine fachanwaltliche Beratung und Expertise zu bekommen, kann das nachvollziehen.
Der Informationsstand zum Fristablauf änderte sich erst kurz vor der Sitzung.

Im weiteren wurde berichtet, dass die Mitglieder des PSV zu 85% dem Verkauf zugestimmt haben. Das ist richtig. Ich selber habe an der Mitgliederversammlung teilgenommen.
Trotz der hohen Zustimmungsquote hatte die Mitgliederversammlung einen sehr emotionalen Verlauf, weil kurz vor Sitzungsbeginn ein Gegenvorschlag eingebracht wurde. Dessen Ziel war es, das Alte Fährhaus“ in ein „Fairhaus“ umzuwandeln, das sowohl vom Verein als Vereinsheim wie auch von Gruppen der Stadtgesellschaft als Treffpunkt und Veranstaltungszentrum genutzt werden sollte. Das wäre zumindest auf den ersten Blick eine Bereicherung des Angebotes für das gesellschaftliche Leben in der Stadt. Bezüglich der Realisierungschancen gab es zu dem Zeitpunkt keine plausible Antwort.

Im Rahmen der Diskussion wurde dann eine Argumentationskette aufgeworfen, die als Grundlage für die Gerüchte gedient haben könnte, die im Umlauf sind. In einem Redebeitrag wurde ausgeführt, dass der Vorstand dafür gesorgt hätte, dass das Gebäude in einen Zustand versetzt wurde, in dem es durch den Verein aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht mehr in Stand gesetzt werden kann. Damit wäre eine Situation herbeigeführt worden, in der nur noch der Verkauf des Erbbaurechtes in Frage käme.

In wie weit diese auf der Mitgliederversammlung vertretene Handlungskette tatsächlich zutrifft, kann ich ebensowenig beurteilen wie die Frage, ob die Aussage von Frau Langfeld zutreffend ist, sie habe vom Angebot Ihres Bruders erst erfahren, als er es offiziell abgegeben hat.

Ich selber habe im vergangenen Jahr noch an einem Arbeitsdienst beim PSV teilgenommen, bei dem ich an der Entkernung des Gebäudes mitgewirkt habe. Zu dem Zeitpunkt war ich guten Glaubens, dass das Gebäude auf jeden Fall weiter durch den Verein bewirtschaftet werden soll. Der Umstand, dass noch im selben Jahr der Verkauf als einzige Lösung zum Beschluss anstand, hat mich dann allerdings überrascht.
Ob zu dem Zeitpunkt im Vorstand schon eine Vorentscheidung für den Verkauf gefallen war, kann ich nicht beurteilen, weil ich mich all die Jahre ganz bewußt so weit wie möglich aus allen Vereinsinterna herausgehalten habe, um Interessenskonflikte zu vermeiden. 

Weiter steht in den KN: „Auch die Stadt stimmte dem Verkauf zu.“ Das Rathaus – also nach meinem Verständnis die Bürgermeisterin – habe geäußert, dass die Grundlage für die Veräußerung der Erbbaurechtvertrag wäre.

Auch diese Aussage ist nicht zu beanstanden.
Allerdings haben wir es uns nicht leicht gemacht. Wenn man das Protokoll des Hauptausschusses vom 19, Januar 2026 liest, kann man dem Tagesordnungspunkt (TOP) 2 entnehmen, dass eine Rechtsanwältin als Sachverständige zu der Beratung des TOP „neu 8“ zugelassen wurde. TOP neu 8 ist: „Grundstücksangelegenheiten; hier: Erbbaurecht in der Eutiner Straße.“

Dass es bei der Beratung kontrovers zugegangen ist, ergibt sich indirekt aus dem Protokoll des Hauptausschusses vom 09. März 2026. Dort wurden unter TOP 6 die Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung des Hauptausschusses vom 19. Januar 2026 bekannt gegeben.
Aus den Unterschieden in den drei Anträgen, die gestellt wurden, ergibt sich, dass durchaus unterschiedliche Positionen bezogen wurden. Ich kopiere nachfolgend den Auszug aus dem Protokoll, der so im öffentlichen Teil der Sitzung vorgetragen wurde und auch im Bürgerinformationssystem der Stadt nachgelesen werden kann:

„TOP 8 – Grundstücksangelegenheiten; hier: Erbbaurecht in der Eutiner Straße“

1. Beschlussvorschlag der FWG-Fraktion:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung die Zustimmung zu dem Kaufvertrag zu verweigern, den Käufer und Verkäufer zeitnah darüber zu informieren und ein preislimitiertes Vorkaufsrecht in Höhe von 350.000,- € für die Stadt Plön zu erwirken.

2. Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:
a) Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, der den Wert des Hauses ermittelt und eine Kosteneinschätzung für eine minimale Sanierung des Gebäudes erstellt.
b) Weiterhin sollen die Mietverträge geprüft werden.
c) Des Weiteren soll die Finanzierung geprüft werden.

3. Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen.
Weiterhin empfiehlt der Hauptausschuss der Ratsversammlung die Zustimmung zu dem Kaufvertrag zu erteilen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.

Die Beschlussvorschläge 1 und 2 wurden mehrheitlich abgelehnt, der Beschlussvorschlag 3 wurde mehrheitlich beschlossen.“

Die Verlängerung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Plön und dem PSV aus dem Jahr 1974 wurde am 30. Mai 2021 in öffentlicher Sitzung in der Ratsversammlung beschlossen. Einer der Gründe dafür war, dass der PSV in das Gebäude investieren wollte, aber der Erbbauvertrag bald auslaufen würde. Den Mitgliedern der Ratsversammlung war mit großer Mehrheit klar, dass der Verein Planungssicherheit benötige, um die erforderlichen Investitionen durchführen zu können. Daher hat die Ratsversammlung mit 16 Ja Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen dafür gestimmt. Die übergeordnete Zielsetzung war es, den Verein zu unterstützen und seinen Bestand zu sichern.

Demzufolge wurde auch ein entsprechender Pachtzins festgesetzt. Die Höhe des Pachtzinses ist dem Vertragsentwurf zu entnehmen. Der Tagesordnungspunkt ist zwar öffentlich behandelt worden, womit auch der Entwurf des Pachtvertrages öffentlich sein müßte. Allerdings ist der Entwurf nur im Ratsinformationssystem hinterlegt, nicht im öffentlich zugänglichen Bürgerinformationssystem. Daher nenne ich den Pachtzins nicht.
Mit einem niedrigen Pachtzins sollte es dem Verein ermöglicht werden, kostspielige Aufgaben wie z.B. die Unterhaltung der Brücken aus ihren eigenen Pachteinnahmen von der im Haus befindlichen Gastronomie zu finanzieren.

Letztendlich bewahrheitete sich jetzt die Warnung, die der Kollege Erdmann 2021 in der Sitzung der Ratsversammlung geäußert hat. Eine vorzeitige Verlängerung des Pachtvertrages wäre für die Stadt nachteilig.

Jetzt kann man fragen, warum, da ja der Käufer den Pachtzins weiter an die Stadt zahlen wird.
Gleichzeitig wird der Pächter in die Renovierung und den Erhalt des Gebäudes investieren, und der Verein wird im wesentlichen weitermachen können wie bisher.
Ja, soweit richtig, aber:

Bei meinem Abstimmungsverhalten damals hat mich bewegt, dass wir hier einen unserer Plöner Vereine unterstützen und ihm deshalb mit besonders günstigen Konditionen entgegenkommen.
Meiner Meinung nach ist es problematisch, wenn ein Vertrag mit einem Verein, der darauf ausgelegt ist, diesen Verein zu unterstützen, zu den gleichen Konditionen an einem privaten Investor verkauft wird, ohne unter Berücksichtigung der besondren Umstände vorher mit der Stadt als Vertragspartnerin gesprochen zu haben.

Die Pachtzinseinnahmen, die die Stadt von einem privaten Investor verlangt hätte, wären mit Sicherheit ein Mehrfaches der jetzigen Einnahmen gewesen. Das hätte dem defizitären städtischen Haushalt mir Sicherheit gut getan und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet. Als Mitglied er Ratsversammlung habe ich auch immer ein besonderes Augenmerk auf die Haushaltsdisziplin. Dabei geht es nicht nur um die Ausgaben, sondern auch um potentielle Einnahmemöglichkeiten. Die Chance, hier zusätzliche Einnahmen zu generieren, wurde meiner Meinung nach mit dem bedingungslosen Verzicht auf das städtische Vorkaufsrecht ohne Not vergeben.

Die erste Vorsitzende des PSV erwähnt in dem Artikel der KN, dass der Verein das Gebäude nach 15 Jahren für einen moderaten Betrag zurückkaufen kann.
Hier kann sich die Leserschaft der KN die Frage stellen, ob der Verein das Gebäude dann tatsächlich zurückkaufen kann. Sieht man sich die Höhe der Mitgliedsbeiträge an, dann fällt es mir schwer zu glauben, dass die für den Rückkauf ausreichen.
Ableiten kann die Leserschaft der KN auch die Frage: „Was passiert, wenn der PSV das Gebäude in 15 Jahren nicht zurück kauft“. An der Stelle wäre es nach meiner Bewertung sinnvoll gewesen, dass ein Rückkaufrecht für die Stadt noch auszuhandeln ist, wenn der PSV vom seinem Rückkaufrecht keinen Gebrauch macht.

Ich muss feststellen und betonen, dass sich der Vorstand des PSV mit dem Verkauf des Erbbaurechtes vertragskonform verhalten hat.
Trotzdem: das Vertrauen und Entgegenkommen, das die Verwaltung und Politik der Stadt dem PSV im Jahr 2021 entgegengebracht hat, ist nach meiner Meinung nicht erwidert worden.

Ich hätte mir gewünscht, dass der PSV zuerst auf die Bürgermeisterin und/oder auf die Fraktionen zugekommen wäre, als sich die Schwierigkeiten für den Verein abzeichneten. Es besteht aus meiner Sicht berechtigter Grund zur der Annahme, dass man möglicherweise gemeinsam eine Lösung gefunden hätte, die für alle Seiten befriedigend gewesen wäre. Dass Plön seine Vereine nach Kräften unterstützt, dürfte auch dem Vorstand des PSV nicht entgangen sein.

Es geht also nicht nur um Gerede und die Frage: Vetternwirtschaft oder nicht. Es gibt nach meiner Meinung deutlich mehr und auch sachliche Gründe, den Verkauf des Erbbaurechtes zu hinterfragen.
Für mich als Mitglied der Ratsversammlung hätte ich mir eine Lösung gewünscht, die nicht nur die Interessen des Vereines und des Käufers berücksichtigt, sondern auch die Interessen der Stadt.

Den Abschlussatz von Frau Langenfeldt im Artikel der KN muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: „Als Verein haben wir so viele Vorteile von dem Verkauf – das wiegt das Gerede in Plön auf.“

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