„Lüstling“ oder Kernaufgabe? Projektarbeit mit dänischen Kommunen im Klimaschutz.

Der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie tagte am 22. Januar. Unter TOP 7 stand das Thema „Teilnahme im Interreg Projekt „Grüne Energiewende“ mit dänischen Kommunen“ auf der Tagesordnung.
Knapp hat die Ratsversammlung beschlossen, die halbe Stelle im Klimaschutzmanagement nachzubesetzen, da sucht man – zumindest kann der Anschein entstehen – eine Aufgabe, um die Stelle auch begründen zu können.
Die Verwaltung argumentierte, dass die Aufgaben „Klimakino“ und „Klimaschutzwetbewerb“ mit der neuen halben Stelle jetzt wieder aufleben könnten. Außerdem könne man sich dann in das Interreg Projekt einbringen und sich in Dänemark erkundigen, wie dort die Energiewende umgesetzt wird.

Dem habe ich entgegengehalten, dass

– Klimakino und Klimaschutzwettbewerb „zwar ganz nett“ seien, aber keine Kernaufgabe der Verwaltung sind und

– die Energiewende in Dänemark bereits 1973 nach der Ölkrise eingeleitet wurde, um sich von den Erdöl fördernden Staaten unabhängig zu machen. Das könne man nachlesen, dafür bräuchte man nicht auf eine Dienstreise nach Roskilde zu gehen. (Obwohl Roskilde natürlich eine tolle Stadt und die Reise wert ist. Ich selber war schon vier mal da und kann einen Besuch nur empfehlen).
Um sich anzusehen, wie eine effiziente Verwaltung funktioniert, braucht man auch keine Dienstreise nach Roskilde zu machen. Das dänische Verwaltungssystem würde sich mit Sicherheit vom deutschen Verwaltungssystem unterscheiden und aufgrund des unterschiedlichen Verwaltungsrechtes und der unterschiedlichen Verwaltungsstruktur ließe sich da wenig abgucken. 
(Anm.: Wie ein Wärmenetz funktioniert, kann man sich auch in Plön im Ortsteil Stadtheide ansehen. Diesen Hinweis habe ich in der Sitzung nicht gebracht, weil er mir im Eifer der Diskussion nicht eingefallen ist)

In Schleswig Holstein gibt es einen „Haushaltskonsolidierungserlass“ des Landes. Dort ist für Fehlbedarfsgemeinden wie Plön beschrieben, welche Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu prüfen sind. Dort lese ich in den „Hinweisen zur Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen und zu Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungsquellen“ folgendes:
1.11 Streichung von Stellen und Anbringen von kw Vermerken.
(Anm.: Kw heißt kann wegfallen. Eine Stelle wird aus dem Stellenplan gestrichen, wenn der Stelleninhaber kündigt oder in den Ruhestand geht)
1.12 Nutzung von Einsparungsmöglichkeiten bei freiwerdenden Stellen: … Prüfung, ob … die Stelle ganz oder teilweise eingespart werden kann.

Das hätte man meiner Meinung nach nicht nur tun können, sondern müssen, zumal die halbe Stelle ohnehin schon mit einem kw-Vermerkt versehen war.
Stattdessen fördern SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit der Bürgermeisterin den Dienstreisetourismus.
Ich weiss, das ist jetzt etwas überspitzt. Klimakino und Klimaschutzwettbewerb stehen ja auch noch auf dem Aufgabenzettel.

Der Zuschussantrag für die Familienbildungsstätte war eigentlich ein „Selbstgänger“. Es kam jedoch eine Diskussion auf. Hintergrund ist der Umstand, dass der Zuschuss eine freiwillige Leistung der Stadt ist und uns von der Fehlbedarfszuweisung abgezogen wird. Stellt sich die Frage, ob der Abzug nicht vermieden werde kann, wenn statt dessen die Miete reduziert wird.
Das ist am Ende des Tages eine Frage von „rechte Tasche – linke Tasche“, aber wenn die linke Tasche die der Stadt Plön ist, dann ist das in Ordnung.
Der Nutzen sozialer Leistungen ist sehr schwer in Euro und Cent auszudrücken. Da es sich bei dem Zuschuss um eine relativ kleine Summe handelt und der Nutzen der Arbeit der Familienbildungsstätte relativ hoch einzuschätzen ist, ist die Ausgabe auch unter Berücksichtigung der klammen Kassen gerechtfertigt.

Mitgliedschaft im Naturpark?

Nachdem der Naturparkverein beschlossen hat, von Plön nach Eutin umzuziehen, haben u.a. der Kreis Plön, aber auch die Stadt Plön und andere Gemeinden ihre Mitgliedschaft im Naturpark gekündigt.

In der Ratsversammlung am Mittwoch sollte u.a. über eine Rücknahme der Kündigung entschieden werden. Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch von der Tagesordnung gestrichen.

Ich halte den ganzen Vorgang immer noch für fragwürdig und habe mich in meinen Beiträgen vom 22. und 25. Oktober 2018 bereits sehr kritisch damit auseinandergesetzt. Den Beiträgen ist bis heute nichts hinzuzufügen.
http://www.ingo-buth.de/2018/10/25/naturparkhaus-spiel-mit-falschen-karten/
http://www.ingo-buth.de/2018/10/22/verlegung-naturparkinfozentrum-eine-sachgerechte-entscheidung/

Um die Umweltbildung weiterhin zu ermöglichen, stehen jetzt zwei Optionen im Raum.
Wie immer gibt es aber auch die Null-Option

Option Eins ist die Rücknahme der Kündigung, der Verbleib im Naturpark und der Aufbau einer Ausstellung zum Thema Wasser/Ostholsteinische Seenplatte an der Ölmühle. Hierfür hat der Naturparkverein eine einmlige Zuwendung von 38.000,– Euro in Aussicht gestellt.

Option Zwei ist die Gründung eines eigenen Naturparkvereins und die Realisierung der Ausstellung wie bei Option Eins beschrieben, jedoch ohne den oben genannten Zuschuß.

Option Drei wäre der Verzicht auf die Mitgliedschaft in einem bestehenden oder neu zu gründenden Naturparkverein bei Verzicht auf eine Ausstellung.

Zu Option Eins: Ich habe bis heute nicht verstanden, was der Naturpark eigentlich macht, außer, daß er eine verstaubte Ausstellung im Uhrenhaus betrieben hat, die in der Tat überarbeitungsbedürftig war. Die einzige wahrnehmbare Aktivität war, daß die Geschäftsleitung des Naturparkvereins nicht in der Lage war, sich mit der Marius Böger Stiftung über eine Reparatur in Höhe von ca. 10.000,– Euro zu einigen. Statt dessen wurde von der Grünen Landtagsabgeordneten Frau Marlies Fritzen eine Investition für einen Umzug nach Eutin in Höhe von einer halben Million Euro (5.000 % der strittigen Summe) angestoßen und durchgesetzt

Der Naturparkverein will den Aufbau einer Ausstellung einmalig mit 38.000,– Euro bezuschussen.

Dabei sind die Folgekosten sind noch überhaupt nicht kalkuliert. Dies gilt sowohl für die Kostenentwicklung im Naturparkverein, der ja die Ausstellungsräume in Eutin jetzt mieten muß, statt die Räume in Plön weiter kostenlos zu nutzen, es betrifft auch die Betriebskosten, die an der Stadt Plön für eine Ausstellung an der Ölmühle hängen bleiben. Hier sind belastbare Kalkulationen und Zahlen gefragt, bevor in der Ratsversammlung eine Entscheidung getroffen werden kann.

Zu Option Zwei. Diese Option hätte durchaus Charme, ist aber ebensowenig durchgerechnet wie die Option Eins. Zudem findet sie über die Stadgrenze hinaus im Moment wohl keine überzeugende Unterstützung.

Die Option Drei, die Nulloption würde bedeuten, daß weder die Kündigung zurückgezogen noch ein neuer Naturparkverein gegründet wird. Damit würde es in Plön keine Naturparkausstellung mehr geben, es würden aber auch keine weiteren Kosten entstehen. Ein späterer Eintritt in den Naturparkverein wäre vielleicht möglich, wenn sich die Rahmenbedingungen deutlich geändert haben und die Kostensituation schlüssig dargelegt werden kann.

Dazu meine ganz persönliche Bewertung und Meinung:

Der Verlust einer Ausstellung zu den Seen der Ostholsteinischen Schweiz oder zu unserer Hügellandschaft wäre sehr bedauerlich, müßte aber zumindest vor dem Hintergrund der ungeklärten Kostensituation in Betracht gezogen werden.

Der Umzug der Ausstellung von Plön nach Eutin auf Betreiben von der Grünen Landtagsabgeordneten Marlies Fritzen und der Geschäftsführerin des Naturparkvereins ist aus meiner Sicht ohnehin fragwürdig. Ich würde aber nicht so weit gehen zu behaupten, daß es ein Geschmäckle hätte. Politisches Handeln kann so sein.

Der Vorgang steht auf der einen Seite für das politische Geschick und die Durchsetzungsfähigkeit von Frau Fritzen, in deren Wahlkreis Eutin liegt, andererseits spiegelt es für mich einen völlig unverantwortlichen Umgang mit Steuergeldern wieder, der nach meiner Auffassung in Anbetracht sich leerender Landeskassen unverantwortlich ist.

Der Versuch,  der Stadt Plön den Verbleib mit einem einmaligen Zuschuß von 38.000,– Euro, also mit Peanuts, schmackhaft zu machen, betrachte ich persönlich als Beleidigung; und ich lasse mich ungern für dumm verkaufen. Für die Herstellung einer vernünftigen Ausstellung und die angemessene Herrichtung des Außengeländes ist aus meiner Sicht ein einmaliger Zuschuß von 200.000,– Euro erforderlich.

Vor dem Hintergrund der völlig unzureichenden Informationen – und hier ist besonders der Naturpark gefordert, belastbare Zahlen zu liefern, wenn er ein Interesse am Verbleib der Stadt Plön hat – ist die Entscheidung, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen, auf jeden Fall richtig gewesen.